Alles anzeigenErwerbseinkommen 800 € brutto/635 € netto
Fahrtkosten 58 €
Versicherungspauschale 30 €
Werbungskostenpauschale 15,33 €
20% von 700 € 140 €
Riester?
Kinderbetreuungskosten (sofern das Jugendamt nicht alle Kosten trägt)
Freibetrag gesamt 243,33 €
abrechenbares Einkommen 391,70 €
Bedarf Kind 400 €
Einkommen Kind 457 € (184 € + 133 € + 140 €)
Einkommensüberhang 57 €
Regelleistung 364 €
Mehrbedarf Alleinerziehend 131 €
anteilige Miete 185 €
Gesamtbedarf 680 €
abzgl.
Einkommen Erwerbstätigkeit 391,70 €
Einkommensüberhang 57 €
ALG II Anspruch 231,30 €
Gesamteinkommen rund 1.320 €
Kosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung deines Kindes kannst du zusätzlich beantragen (§ 28 Abs. 6 SGB II), wenn sie nicht bereits als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Wenn dein Einkommen zu gering ist, wird die Wohngeldstelle dich an die Arge verweisen. Andersrum fordert die Arge zum Wohngeldantrag auf, wenn diese Leistung voraussichtlich höher wäre.
Es gibt also nur einen kleinen Rahmen in dem man wirklich wählen kann. Anhand der genannten Daten würde ich vermuten das du im ALG II-Bezug bleibst.
WOW. DANKE!!! Super jetzt bin ich definitiv schlauer. Gut dann werd ich sobald ich alles schriftlich hab beim Amt vorsprechen damit gleich geklärt wird wegen Wohngeldantrag. Denn beim letzten Wohngeldantrag durfte ich 9 Monate auf Antwort warten (bis dahin hatte aber das Amt die Kosten übernommen. Wurde dann mit dem Landratsamt verrechnet als der Antrag endlich durch war)
Also wären es dann knappe 200 Euro mehr wie jetzt. Das wäre aber viel Wert.
Danke schön nochmals.
LG