Hallo kuddeldaddeldu
deine Antwort verstehe ich in zweifacher Hinsicht nicht:
1.
Es handelt sich um einen Mehrbedarf. der natürlich nur infrage kommt, wenn man z.B. einen Durchlauferhitzer hat. Wie kann also vergessen worden sein, diesen Bedarf in die neuen Sätze einzurechnen?. Er gehört nicht darein, weil es eben ein Mehrbedarf ist, der nur einige Leute betrifft und von diesen beantragt werden muss.
2.
Früher hat man die Kosten für die Warmwasserbereitung bei den Leuten, die das Warmwasser mit der Heizung bereiteten, aus den in der Rechnung ausgewiesenen Heizkosten herausgerechnet, weil dieser Betrag bereits im Regelsatz enthalten sein sollte. Insofern waren alle gleich. Niemand hat die Warmwasserbereitung extra erstattet bekommen. Bei mir rechnete man nichts heraus, da ich das Warmwasser eben mit einem Durchlauferhitzer bereite. Mit anderen Worten: Früher war die Lage so, dass niemand die Warmwasserbereitung extra erstattet bekam. Durch einen Durchlauferhitzer entstehen aber Mehrkosten, also ein Mehrbedarf, der eben damals nicht im Regelsatz enthalten war und heute auch nicht , aber im Gegensatz zu damals ab 01.01. 2011 eben beantragt werden kann. Diesen Mehrbedarf wollte ich bereits damals haben und klagte.
Oder was verstehe ich falsch?