Beiträge von Wolllle

    Hallo kuddeldaddeldu
    deine Antwort verstehe ich in zweifacher Hinsicht nicht:


    1.
    Es handelt sich um einen Mehrbedarf. der natürlich nur infrage kommt, wenn man z.B. einen Durchlauferhitzer hat. Wie kann also vergessen worden sein, diesen Bedarf in die neuen Sätze einzurechnen?. Er gehört nicht darein, weil es eben ein Mehrbedarf ist, der nur einige Leute betrifft und von diesen beantragt werden muss.


    2.
    Früher hat man die Kosten für die Warmwasserbereitung bei den Leuten, die das Warmwasser mit der Heizung bereiteten, aus den in der Rechnung ausgewiesenen Heizkosten herausgerechnet, weil dieser Betrag bereits im Regelsatz enthalten sein sollte. Insofern waren alle gleich. Niemand hat die Warmwasserbereitung extra erstattet bekommen. Bei mir rechnete man nichts heraus, da ich das Warmwasser eben mit einem Durchlauferhitzer bereite. Mit anderen Worten: Früher war die Lage so, dass niemand die Warmwasserbereitung extra erstattet bekam. Durch einen Durchlauferhitzer entstehen aber Mehrkosten, also ein Mehrbedarf, der eben damals nicht im Regelsatz enthalten war und heute auch nicht , aber im Gegensatz zu damals ab 01.01. 2011 eben beantragt werden kann. Diesen Mehrbedarf wollte ich bereits damals haben und klagte.


    Oder was verstehe ich falsch?

    Hallo eine Frage zum Warmwasser


    Seit Januar 2011 soll man den Mehrbedarf beantragen können (rückwirkend, habe ich bei "gegen-hartz.de" gelesen.


    Frage: Bereits gegen meinen ersten Bescheid 2005 habe ich in dieser Sache Widerpruch eingelegt und anschließend geklagt. Das Sozialgericht lehnte ab. Der Fall befindet sich in der Berufung. Habe ich einen Anspruch?
    Meine Meinung: Was jetzt Gesetz ist kann damals nicht Unrecht muss also Recht gewesen sein.


    Für Antworten bedanke ich mich im voraus.


    Gruß Wolllle