erneut danke für die antworten!
habe mir die gesetztestexte nun zu gemüte geführt.. dennoch bleiben diese fragen offen:
[zitat]
§ 9 Hilfebedürftigkeit
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.[zitat]
bezieht sich das jetzt auf das wohngeld?
weil miete und nebenkosten stehen mir doch generell zu.. unabhängig davon was meine mutter (vater verstorben) verdient, da ich nicht mehr unter 25 jahre alt bin. wir leben zwar in einem einfamilienhaus aber es ist finanziert und noch lange nicht abbezahlt... daher kein eigentum.
selbst wenn im zweifel meine mutter zu viel verdienen sollte (was kaum der fall sein wird bei einer alleinstehen/alleinerziehenden frau/mutter) meine schwester ist 19 jahre alt und hat heute ihre ausbildung begonnen im einzelhandel. also meine schwester könnte mich wohl von diesem geld auch nicht wirklich unterstützen.
wenn dennoch behauptet werden sollte das wir ja ein haus haben und daher kein anspruch auf leistungen in dieser richtung besteht, wäre ich sofort bereit auszuziehen, da ich meiner mutter nicht auf der tasche liegen möchte und sie wenn ich eine eigene wohnung habe dafür zahlen müssen.
sehe ich das richtig? kann es da probleme geben wegen dem einfamilienhaus was meine mutter finanziert?