Hallo, habe gerade deinen beitrag gelesen und danke dir dafür sehr....
aber wie kommst du auf die 213 oder 215 bei Kinder??
und vorallem wie bist du auf die 328 gekommen
grobe Berechnung ab Geburt:
du und der Vater: 2 x 328 €
Kinder: 2 x 213 € (oder 215 €, das hab ich nicht ganz verstanden)
angemessene Miete: z.B. 750 €
Örtliche Richtlinien / Unterkunftskosten
Summe: 1.822 €
anrechenbares Einkommen:
1.600 € minus Freibetrag (mindestens 330 €)
368 € Kindergeld
300 € Elterngeld
Summe: 1.938 €
-> kein Anspruch, da Einkommen höher als der ALG II-Bedarf
Sofern du nicht durch die Elternzeit kostenlos versichert bist, müsstet ihr das aus eigener Tasche zahlen.
Ihr könnt prüfen, ob Anspruch auf Wohngeld + Kinderzuschlag besteht.
Dein Partner kann die Unterhaltsaufwendungen für dich (nicht für die Kinder) nach § 33a EStG steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt du hast kein eigenes Einkommen kann das sein Netto um bis zu ~ 190 € im Monat erhöhen.
PS: Dein Partner hat dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1.050 € (gegenüber den Kindern 950 €). Der Mindestunterhalt für die Kinder 450 €. Was dann noch über dem Selbstbehalt bleibt wäre als Betreuungsunterhalt an dich zu zahlen. Es zählt der Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen und Steuererstattungen etc.
Da er aus den 1.050 € Miete zahlen müsste, würde er sich allein nicht wirklich besser stellen, als wenn er mit euch zusammenzieht.
Zum Vergleich dein Anspruch allein mit 2 Kindern:
Regelleistungen 364 € + 2 x 213 €
Mehrbedarf Alleinerziehend 131 €
Miete z.B. 620 €
Summe: 1.541 €
anrechenbares Einkommen:
500 € Unterhalt (geschätzt)
368 € Kindergeld
300 € Elterngeld
Summe: 1.168 €
ALG II Anspruch 373 €
Es kann passieren, dass man dich auf Wohngeld + Kinderzuschlag verweist.[/QUOTE]