Beiträge von pupsi2010

    Hallo, habe gerade deinen beitrag gelesen und danke dir dafür sehr....
    aber wie kommst du auf die 213 oder 215 bei Kinder??
    und vorallem wie bist du auf die 328 gekommen

    grobe Berechnung ab Geburt:


    du und der Vater: 2 x 328 €
    Kinder: 2 x 213 € (oder 215 €, das hab ich nicht ganz verstanden)
    angemessene Miete: z.B. 750 €
    Örtliche Richtlinien / Unterkunftskosten


    Summe: 1.822 €


    anrechenbares Einkommen:
    1.600 € minus Freibetrag (mindestens 330 €)
    368 € Kindergeld
    300 € Elterngeld


    Summe: 1.938 €


    -> kein Anspruch, da Einkommen höher als der ALG II-Bedarf
    Sofern du nicht durch die Elternzeit kostenlos versichert bist, müsstet ihr das aus eigener Tasche zahlen.


    Ihr könnt prüfen, ob Anspruch auf Wohngeld + Kinderzuschlag besteht.


    Dein Partner kann die Unterhaltsaufwendungen für dich (nicht für die Kinder) nach § 33a EStG steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt du hast kein eigenes Einkommen kann das sein Netto um bis zu ~ 190 € im Monat erhöhen.


    PS: Dein Partner hat dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1.050 € (gegenüber den Kindern 950 €). Der Mindestunterhalt für die Kinder 450 €. Was dann noch über dem Selbstbehalt bleibt wäre als Betreuungsunterhalt an dich zu zahlen. Es zählt der Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen und Steuererstattungen etc.
    Da er aus den 1.050 € Miete zahlen müsste, würde er sich allein nicht wirklich besser stellen, als wenn er mit euch zusammenzieht.


    Zum Vergleich dein Anspruch allein mit 2 Kindern:
    Regelleistungen 364 € + 2 x 213 €
    Mehrbedarf Alleinerziehend 131 €
    Miete z.B. 620 €


    Summe: 1.541 €


    anrechenbares Einkommen:
    500 € Unterhalt (geschätzt)
    368 € Kindergeld
    300 € Elterngeld


    Summe: 1.168 €


    ALG II Anspruch 373 €
    Es kann passieren, dass man dich auf Wohngeld + Kinderzuschlag verweist.[/QUOTE]

    Guten tag.


    habe mal einige fragen und hffe hier bin ich richtig....


    also ich bin 25 jahre habe ein sohn (1 jahr)
    und bin im 9 monat schwanger (entbindung august) , mein freund und ich überlegen ob wir zusammen ziehen sollten,(haben jetzt jeder eine getrennte wohnung -..---)
    Brauchten also auch eine neue wohnung dem entsprechend miete höher !!!


    wir sind nicht verheiratet.....
    er hat ein netto ein kommen von 1600 euro
    würden ja dann 184 +184 euro kindergeld bekommen so hätten wir 1968 euro davon muss mieteusw bezahlt werden....


    jetzt meine frage steht mir da noch Hartz 4 zu ??:confused::confused:



    lg pupsi
    bei weiteren fragen einfach anschreiben