Dann ist die Angelegenheit, so wie sie ist in, Ordnung.
Ich bedanke mich für Euere Hilfe.
Schönen Sonntag noch.
kulkum
Dann ist die Angelegenheit, so wie sie ist in, Ordnung.
Ich bedanke mich für Euere Hilfe.
Schönen Sonntag noch.
kulkum
Danke für Deine schnelle Antwort.
http://www.stellenanzeigen.de/arbeitsrecht/minijobs/ ist zu entnehmen:
+++ Arbeitnehmer Arbeitgeber
Verdienst bis zu 400 Euro p. m. Keine Steuern, keine Beiträge, brutto = netto Max. 25 % Abgaben an die Bundesknappschaft+++
Leider steht dort nicht, wer die max. 25% zahlen muss. Oder verstehe ich das falsch?
Gruss
kulkum
Hallo, ich bin neu hier und grüsse Euch.
Meine Frage: In der Lohabrechnung von meinem Minijob wird vom Bruttolohn von 325,00 € monatlich 6,50 € "Übernahme pausch.. Steuern" (so steht es da) abgezogen, so dass ich nur 318,50 € ausgezahlt bekomme.
Nach meinem Kenntnisstand ist dies aber nicht in Ordnung. Ich finde aber keine genaue Angabe b.z.W. Paragraph wo das genau steht. Ich möchte dem Arbeitgeber nicht ohne genaue Informationen darauf hinweisen und auf Abstellung dessen drängen.
Für Hilfe bin ich sehr dankbar und wünsche ein regenfreies Wochenende.
kulkum