Beiträge von Daddy_1968


    Hallo erst einmal, ich gehe streng genommen davon aus das dass Einkommen deines Sohnes angerechnet wird.
    Auch wenn es sich blöd anhört, aber in diesen Falle würde ich dein Sohn dazu raten sich eine eigene Wohnung zu nehmen.
    Wenn ihr zur Miete wohnt und in eurem Mietshaus noch eine kleine günstige Wohnung ist sollte er mit dem Vermieter reden und es wird sich für euch beide nicht viel endern. LG. Daddy_1968


    Hallo erst mal, ich gebe dir da mal einen Tip.
    Gehe zum zuständigen Amtsgericht und beantrage Beratungshilfe für Familienrecht, dann gehe zum Fachanwalt für Familienrecht und der kann dir dann deine Frage genau beantworten.
    Eigendlich hat dein Partner mit deinen Kindern nichts zu tun und der Kindesvater sofern er Arbeit hat und mehr als 1029,99€ Netto hat unterhalt zahlen muss, sonst kann ihm das Geld gepfändet werden.
    Bis 1029,99€ kann ihm nichts gepfändet werden, aber im Fall von Unterhalt weiß ich es nicht genau.
    Hier mal der Link der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ab 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 für Hartz IV usw.
    Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ab 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 für Hartz IV usw. LG. Daddy_1968

    Ich bin geschieden und habe 3 Kinder, im Alter von 8,12 und 14 Jahren von meinem Exmann. Da er damals kein Unterhalt zahlen konnte, bekam ich dieses vom Unterhaltvorschussamt. Ich selber bekam bis vor einem halben Jahr ALG II. Da mein Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12 Lebensjahr gezahlt wird, fiel dieser also für den ältesten weg. Seit einem halben Jahr, lebe ich nun in einer neuen Beziehung und da ich mit meinem Lebensgefährten zusammengezogen bin und somit in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und sein Gehalt angerechnet wird, bekomme ich auch nichts mehr von der ARGE. Inzwischen ist mein mittlerer Sohn zu seinem Vater gezogen. Dieser ist wieder voll berufstätig und verdient ca 1.700,-€ netto. Nun zu meiner Frage: Wer ist jetzt für den Unterhalt meines ältesten Sohnes verantwortlich? Ich bin nochmal zur ARGE gegangen und sagte, dass es ja wohl nicht sein kann, dass mein neuer Partner für MEINEN Sohn aufkommen muss. Die meinten jedoch, das wäre so. Ich weiß, es ist kompliziert, aber ich wäre echt dankbar, wenn mir hier jemand ein paar hilfreiche Infos geben könnte.


    Ja Hallo erst mal, der Vater der Kinder ist in jeden fall Unterhaltsverpflichtet so lange du nicht neu geheiratet hast und dein neuer Partner die Kinder adoptiert hat.
    Wenn du neu heiratest und dein Partner deinen Kindern nur leihweise seinen Namen zur verfügung stellt, wird der Kindesvater trotzdem nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.
    So weiß ich das, aber ein Anwalt für Familienrecht kann dir da besser beraten.
    Hier der Link für die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ab 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 für Hartz IV usw.
    Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ab 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 für Hartz IV usw.
    Da siehst du gleich wieviel er Netto haben kann ohne ein Cent bezahlen zu müssen und wieviel gepfändet werden kann. LG. Daddy_1968


    Dazu kann ich dir nur raten, gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht und beantrage Beratungshilfe für familienrecht, dann mache dich auf dem Weg zum Anwalt für Familienrecht und der kann dir dann genau sagen was dir zusteht oder auch nicht.
    Das Jugendamt weiß längst auch nicht alles, und die ARGE versucht dich dazu zu bewegen dein Vater auf unterhalt zu verklagen um eventuell nicht oder nur ein sehr wenig Alg. II zahlen zu müssen.
    Jeder versucht zu sparen wo er kann und an erster Stelle die ARGE. LG. Daddy_1968