Beiträge von Rosafi

    ja, geht sofern die warmmiete angemessen ist und ein ordentlicher mietvertrag gemacht wird und auch die zahlweise plausibel erscheint.


    Ah ok. Danke!
    Mmh und wie würde dann folgende Situation aussehen: Einer der beiden Erwachsenen in der BEdarfsgemeinschaft liegt im direkten Verwandschaftsverhältnis zu den Vermietern oben. Er ist U 25 und macht die erste Ausbildung. Allerdings ist er verheiratet und hat selbst bereits zwei Kinder. Würden da trotzdem Unterhaltsfragen aufkommen, obwohl es zwei für sich abgeschlossene Wohnungen mit jeweils Küche und Bad sind?

    Hallöle!
    Hoffe,dass mir hier weitergeholfen werden kann:)


    Meine schwiegereltern haben die Möglichkeit ein komplettes Haus mit zwei Wohnungen anzumieten. Die untere Wohnung würden sie dann an uns mein Mann, unsere zwei Kleinen und mich vermieten. Würde das gehen? Ich beziehe ab September allein mit den Kids Alg 2, da mein Mann eine Ausbildung macht die mit Bafög gefordert wird.