ja, geht sofern die warmmiete angemessen ist und ein ordentlicher mietvertrag gemacht wird und auch die zahlweise plausibel erscheint.
Ah ok. Danke!
Mmh und wie würde dann folgende Situation aussehen: Einer der beiden Erwachsenen in der BEdarfsgemeinschaft liegt im direkten Verwandschaftsverhältnis zu den Vermietern oben. Er ist U 25 und macht die erste Ausbildung. Allerdings ist er verheiratet und hat selbst bereits zwei Kinder. Würden da trotzdem Unterhaltsfragen aufkommen, obwohl es zwei für sich abgeschlossene Wohnungen mit jeweils Küche und Bad sind?