Hallo,
vielen Dank erstmal. Ich muss dazu noch erwähnen, dass es sich bei dem ALGII-Antrag um den Erstantrag handelt, ich erhalte also noch keine Leistungen vom JC. Jedoch wird vom JC das Vorliegen bestimmter Unterlagen bestritten, die ich aber mit einem Zeugen abgegeben habe. Nachdem ich in der Angelegenheit bereits einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt hatte, teilte das JC dem Gericht am 08.07. mit, dass ich zur Prüfung meines Leistungsanspruches erneut vorsprechen sollte. Dies tat ich auch am 12.07. und heute erreicht mich dann der Versagunsbescheid vom 06.07. (!) - eine Prüfung hat also nicht stattgefunden.
Wie mache ich das denn am klügsten? So langsam brauche ich Geld, eine aufschiebende Wirkung kann es ja nicht geben, weil es sich um den Erstantrag handelt.
Vielen Dank im Voraus.