Alles anzeigenSo wie Kitty121 das schon sagte, ist da formal erstmal alles richtig.
Dieses Jahr wurde das SGB II geändert.
Schau Dir evtl. mal den § 27 Absatz 4 SGB II an. Dort ist nun im Gesetz verankert, dass genau für diesen "Übergangsmonat" ein Darlehen gewährt werden kann.
Also mach einen schriftlichen Antrag auf darlehensweise Gewährung von ALG II in bisheriger Höhe für den Monat August.
Deinen BAB-Antrag hast du hoffentlich schon vollständig abgegeben?
Achte darauf, dass das Darlehen auch durch Dich zurückzuzahlen ist.
Mitunter stellt die ARGE für den August bei BAB einen Erstattungsanspruch, wegen der Augustzahlung.
Das würde jedoch dazu führen, dass Du volles BAB frühestens Ende September erhalten könntest.
Zu BAB: Soweit Du auch die Tagesmutter bezahlen musst, kannst Du bei BAB auch die Kinderbetreuungskosten beantragen. Sind dann nochmal 130 Euro zusätzlich. Gilt aber nicht für das von Dir erwähnte (und der Tagesmutter 40€) Verpflegungsgeld.
dms
Hey danke schon mal für die info.
das jobcenter meinte, ich würde wenn nur ein Darlehen für die unterkunft für mich bekommen, ich zahle 463€ warmmiete davon nochmal 158€ abgezogen das für meine tochter gezahlt wird. also bekomme ich nur 305€. so aber wenn mir das bestätigt wird, wie soll ich denn die anderen unkosten wie strom und die anderen sachen wie monatskarte etc zahlen? und zum 1. august muss ich der tagesmutter ja schon 40€ mitbringen...
das ist ja mein großes problem... weil ohne geld gehts ja nicht...