Beiträge von Gitte123

    Hallo Boxbeutel,


    danke für die Antwort.


    Hast Du eine Tabelle, aus der man den Nettolohn nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung ablesen kann? Gibt es eine solche im Internet?
    Er ist alleinstehend. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihm bei Steuerklasse I 1064 Euro netto verbleiben. Aber selbst wenn er 1064 Euro netto bekäme, so bliebe ihm immer noch nichts zum Leben übrig, wenn er 150 km einfach zur Arbeit fahren müßte (und das mit einem 10 Jahre alten Kleinfahrzeug).


    Er ist zwar alleinstehend, aber es kann ihm doch nicht zugemutet werden, dass er alle paar Wochen umzieht, oder? Ich meine, ich hätte gelesen, dass dies nicht zumutbar ist.
    Leiharbeiter werden ja oft nur für ein paar Wochen an der gleichen Arbeitsstelle eingesetzt.


    Außerdem noch eine weitere Überlegung:
    Der Job wurde ihm nicht vom Jobcenter sondern telefonisch von der Leiharbeiterfirma angeboten. Nach dem Telefonat hat man ihm dann die bis zur Unterschrift vorbereiteten Unterlagen zugefaxt (er mußte erst mal eine neue Faxrolle kaufen gehen, um die 16 Seiten ausdrucken zu können....).
    Muss er denn auf ein solches Angebot, wenn es nicht vom Jobcenter direkt kommt, überhaupt reagieren?


    Gruß
    Gitte

    Hallo,


    ein Bekannter (langzeitarbeitslos, 58 Jahre) hat mir heute einen Vertragsentwurf mit einer Leiharbeitsfirma gezeigt, deren Sitz rd. 200 km von seinem Wohnort entfernt ist.
    Er soll sich mit dem Arbeitsvertrag verpflichten, in einer Entfernung von bis zu 150 km (einfache Entfernung) als Leiharbeiter eingesetzt zu werden und bekäme einen Bruttolohn von 9,84 Euro/Stunde. Monatlich wären das brutto rd. 1490 Euro bzw. netto zwischen 800 und 850 Euro.
    Wenn sein Einsatzort 150 km entfernt ist, hätte er monatliche Fahrkosten von 1400 bis 1800 Euro, je nach Pkw-Typ.
    Seine Fahrkosten würden also seinen Netto-Lohn um ca. 600 bis 1000 Euro pro Monat übersteigen.
    Auch wenn er "nur" eine einfache Entfernung von 100 km hätte, würde er drauflegen.


    Zwar gibt es ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, wonach ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fahrkostenersatz hat, wenn die Fahrkosten zum Einsatzort über die Fahrkosten zum Sitz der Leiharbeitsfirma hinausgehen. Im Falle meines Bekannten ist dies durch die weite Entfernung der Leiharbeitsfirma aber nicht möglich.
    Ich vermute sogar, dass diese Leiharbeitsfirma sich bewußt Leiharbeiter sucht, die so weit entfernt wohnen, damit sie um den Fahrkostenersatz herum kommt.


    Ich bin der Meinung, dass ein Leiharbeitsverhältnis, bei dem der Leiharbeiter weniger als seine Fahrkosten verdient, nicht eingegangen werden muss. Ja, ich halte es für sittenwidrig.
    Hinzu kommt, dass er tgl. eine Fahrzeit von rd. 5 Stunden hätte, was ich auch für unzumutbar halte.



    Ich würde gern Eure Meinungen hierzu hören. Kann mein Bekannter den Arbeitsvertrag ablehnen?


    Hätte er die Möglichkeit, sich einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Rechte zu nehmen?


    Anmerkung:
    Er befürchtet, dass das Jobcenter ihm sein Hartz-IV streicht, weil er so lange keinen Job gefunden hat.