Beiträge von Rosenfee
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Nein man sagte mir nur das die Wohnung zu gross sei. Als damals mein Ex auszog, fragte ich aber vorher bei der Arge nach, die sagte ich könne darin verbleiben da 360 Euro übernommen werden für eine Person.
Ich habe hier eine Liste mit Urteil von 2010 gefunden, demnach stehen mir 363 Euro zu.
http://hartzerroller.blogspot.com/2011/01/nehmen-wir-mal-dresden.htmlLiebe Grüsse
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Du solltest jetzt schon dem JC die Bearbeitung des Widerspruchs schriftlich anmahnen und nach Ablauf von 3 Monaten sofort Untätigkeitsklage beim SG einreichen.
Außerdem könnte man überlegen, einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung beim SG nachzuschieben, denn 70€ sind schließlich kein Pappenstiel.Danke für die Antwort.
Nun weiss ich aber immer noch nicht ob mir auf jeden Fall die 363 Euro für ein Personenhaushalt zustehen?LG
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Hallo zusammen,
und wieder mal etwas zum Thema Wohnung.
Ich möchte folgendes schildern.ich bin seit 4 Jahren geschieden, und bewohne eine 63 Quadratmeter grosse Wohnung. Dort wohne ich seit 1990, an den Wohnungen selber wurde nichts gemacht....also es ist nicht Luxuriös.
Vorher fragte ich auf dem Amt nach ob ich dort verbleiben kann. Mir wurde gesagt das bis 363 Euro übernommen werden, da meine Miete 352 Euro beträgt liege ich im limit und könne dort verbleiben.
Nun war ich seit ende 2009 bis ende März 2011 krank geschrieben. In dieser zeit wurde ich von meiner Fallmanagerin aufgefordert mir eine neue Wohnung zu suchen, da ich 14 Quadratmeter zu viel habe.
Ich diskutierte mit ihr, das mir damals gesagt wurde das ich preislich im Limit liege.
Sie sagte das es nicht so wäre und ich hätte Zeit mir eine neue Wohnung zu suchen. Da ich zu dem Zeitpunkt noch krank war ging ich in Widerspruch, ud mir wurde auch die Miete gewährt....bis zu dem Tag als ich gesund geschrieben wurde. Nun werden mir nur noch 300 Euro gewährt. Meine Frage nun: Wenn mir für eine Wohnung 363 Euro zu stehen, darf man so einfach 60 Euro kürzen ?
Danke für Eure Antworten.Liebe Grüsse Marie