also erst ab dem 55. Lebensjahr gibt es kein zurück mehr von der pv in die gkv.
uns trotzdem wird es für den fragesteller nicht leicht, denn er muss die frage der jetzt neuen gkv nach (s)einer vorversicherung zufriedenstellend beantworten. ohne vorversicherung wollen die meistens beiträge für die fehlenden monate oder gar jahre nachgezahlt haben.
So viel ich weiss gibt es keine Pflicht Beiträge in Deutschland zu zahlen wenn man im Ausland lebt und dort arbeitet. Ich habe doch schon im anderen Land die gefordeten Beiträge bezahlt. Was soll ich jetzt nachzahlen wenn ich in dieser Zeit nicht in DE gelebt hat.
Letztendlich gibt es viele Unklarheiten was ich auch befürchtet habe. Trotzdem Danke für die Diskussion.