Beiträge von firne

    Hallo,


    unsere jetzige Wohnung ist zu groß. Für 2 Personen haben wir eine 81qm-3-Zimmer-Wohnung. Wir zahlen momentan noch 246 Euro Kaltmiete (eigentlich vergleichbar mit einer 2-Zimmer-Wohnung mit 60 qm hier in der Umgebung bzw. günstiger). Bisher haben wir von unserem Geld die "Restmiete" bezahlt. Nun haben wir einen neuen Vermieter bekommen, der auch sofort die Miete erhöhen will. Da unsere Wohnung laut ARGE unangemessen ist, und die Mieterhöhung abgelehnt wurde sind wir nun auf der Suche nach einer Wohnung, was sich schwierig gestaltet.


    Die neue Wohnung darf mit Kaltmiete und kalten NK 327,60 Euro kosten. Wir haben nun eine Wohnung gefunden, wo der Mietpreis inkl. kalter Nebenkosten bei 348 Euro liegt. Diese Wohnung wurde heute von der ARGE ebenfalls abgelehnt, da unangemessen (59,54 qm, KM 270 Euro, 78 Euro kalte NK).


    Ich habe letztens irgendwo gelesen dass die ARGE einer höheren Miete zustimmen kann/muss, wenn diese eine Grenze von 10 % nicht übersteigt. Dies wurde auch von vielen Sozialgerichten bestätigt. Aber ich finde die Seite nicht mehr. Kann mir hier jemand helfen bzw. hat jemand hilfreiche Tipps? Wir haben nächste Woche einen Termin beim Anwalt und da möchte ich gerne vorbereitet sein.


    Im voraus schon mal danke


    firne

    Tatsache ist nun mal wenn ich selbst kündige brauche ich einen Grund der nachvollziehbar sein muß.Wenn es sich um Mobbing handelt muß man auch das beweisen können.Ansonsten könnte jeder seine Arbeit die ihm nicht mehr passt kündigen und als Grund Mobbing anbringen.Wenn es dieses Mobbing wirklich gegeben hat und es nicht nur Unstimmigkeiten innerhalb der Firma waren müßte es z.B.durch Arztbesuche nachweisbar sein.


    Ok, damit kann ich jetzt schon etwas mehr anfangen :D


    Beweise für das Mobbing liegen vor (auch Fotos von Mobbing am Spint) und einen Zeugen haben wir auch, da mein Mann mit einem Kollegen, der im Betriebsrat ist, beim Personalchef war. Soll ich denn hier nachträglich noch eine Klage beim SG einreichen, obwohl die Frist nun abgelaufen ist?



    Trotzdem dürfte die komplette Leistung nicht zurückgefordert werden sondern nur die des Mannes da die Familie ja Leistungsberechtigt wäre.


    Ok, also dürfte theoretisch nur die Leistung von meinem Mann zurück gefordert werden. Soll heißen, ich lege nur Widerspruch gegen meinen Bescheid ein?


    Danke schon mal für eure Hilfe :o


    LG
    firne

    Jetzt habt ihr mich völlig durcheinander gebraacht :eek:


    In Kurzfassung heißt dass nun, dass wir gegen den Widerspruchsbescheid der Agentur für Arbeit gerichtlich angehen sollen und vorab schon einmal beim Sozialgericht eine aufschiebende Wirkung beantragen?


    Wie verhält es sich, wenn die Frist für die Einreichung einer Klage bereits verstrichen ist? So ist es bei uns im Moment. Gegen den Widerspruchsbescheid ist die Frist abgelaufen.


    Aaargh, warum ist das ganze auch so kompliziert?


    LG
    firne

    Sorry kuddeldaddeldu, aber ich versteh es nicht ganz.


    Wir müssen den Betrag doch so oder so zurückzahlen, auch wenn wir Klage erheben sollten? Oder versteh ich das falsch? Es ist das erste Mal, dass wir beide auf Hartz IV angewiesen waren, von daher kenne ich mich mit dem Drumrum nicht aus. Und wenn wir nun Widerspruch gegen die Bescheide einlegen, mit welcher Begründung? Oder müssen wir keine Begründung angeben?`


    LG
    firne

    Ja, aber was bringt es uns, wenn wir den Betrag dann doch zahlen müssen, trotz Klage und aufschiebender Wirkung?


    Tja, das mit der Sperrzeit ist eine andere Geschichte. Am neuen Wohnort sagte uns die Betreuerin, dass Mobbing ein wichtiger Grund ist und eigentlich keine Sperrzeit eintritt, auch wenn der Arbeitgeber dies bestreitet. Wir haben uns darauf verlassen. Als der Bescheid kam, haben wir Widerspruch eingelegt, der aber abgewiesen wurde, weil man dem AG geglaubt hat. Und vor das Sozialgericht können wir nun nicht mehr gehen, da die Frist verstrichen ist. Mein Mann will mit dem alten AG nichts mehr zu tun haben und hat es "schleifen" lassen. Der alte AG hat es so hingestelllt, dass er nicht wüsste, warum mein Mann gekündigt hat, obwohl mein Mann beim Personalchef und auch beim Meister gewesen ist.


    Oder können wir noch Klage einreichen wegen der Sperre?


    LG
    firne

    Ja, aber warum werde ich dafür mit verantwortlich gemacht? Ich kann im Prinzip ja nichts dafür, dass mein Mann seinen Job kündigt :confused: Also warum werde ich auch mit "bestraft"?


    LG
    firne

    Hallöchen,


    folgendes Problem: Mein Mann hat seinen Job wg. Mobbings gekündigt. Sind umgezogen und haben auch mit einer Sperre von 3 Monaten gerechnet. Arbeitsamt sagte uns vor der Kündigung, dass wir trotzdem Hartz IV für die Übergangszeit bekommen würden. Ich selbst habe am alten Wohnort keinerlei Leistungen des Arbeitsamtes erhalten.


    So, Antrag auf Hartz IV gestellt und bewilligt. Heute nun kommt der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Wir müssen den kompletten Betrag zurück zahlen.Soll heißen auch ich muss den kompletten Betrag zurück zahlen und wüsste gerne aus welchem Grund. Unsere Sachbearbeiterin geht nicht ans Telefon und ist auch sonst ziemlich biestig. In dem Bescheid bei mir steht, da mein Mann seine Arbeit gekündigt hat, müsse ich nun auch den Betrag zurück zahlen, aber ich verstehe nicht ganz warum. Dann hätten wir ja komplette 3 Monate mit "nichts" leben müssen. Und ich bin ja eigentlich nicht daran schuld, dass mein Mann seinen Job gekündigt hat.


    Ich weiß nicht wirklich wie ich das ausdrücken soll, sorry, aber kann mir vielleicht jemand helfen?


    LG
    firne