Hallo Sundown.
Vielen dank für die ernüchternde Antowort.
Hintergrund ist auch der, dass wir vor einem Jahr in das benachbarte Bundesland gezogen sind. Das ehem. zust. JA hatte innerhalb kürzester Zeit nach Beginn der Beistandschaft diese Unterhaktsurkunde bewirkt - ohne dass mir Kosten entsanden sind und hat permanent den KV zur Offenlegung gebracht.
Das neue JA bekam den gesamten Vorgang übertragen und teilte mir 7 Monate später mit (heuer im Febr), dass nun die Akte angelegt sein und man sich in diese nun einlesen würde.
Sobald ich Neugkeiten vom KV hatte (Umzug, neuer Job, Arbetslosigkeit etc) erfuhr das neue Ja immer umgehend davon.
Sprich: Getan wurde binnen des vergangenen Jahres nichts - und jetzt wird gedroht, ich wirke nicht mit und man behält UVG ein.
Mein Sohn erhielt anfangs UVG - auch ohne Beistand.
Wenn ich nun mit der Unterhaltsurkunde selbst aktiv werde, warum sollt er keine UVG mehr bekommen?
Anspruch hat er noch 5 Monate.
Ich habe ein Formular zu Beendigung der Beistandschaft, auf welchem mehrere Gründe zum Ankreuzen zur Auswahl stehen.
Unter anderem auch der: Ich bin in der Lage, alle Aufgaben,die eine Beistandschaft umfasst, selbst zu regeln.
Somit sollte es doch klappen, oder?