Wenn jetzt der Fall nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II hier greifen würde, muss ich dann Sozialhilfe beantragen oder läuft es dann trotzdem so weiter wie bisher?
Beiträge von MiLuNi
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DAnke für den Tip, werde ich machen.
Also in der Alten steht nur als Ziel Verringerung der Hilfebedürftigkeit und dann das ich alle vermittlungsrelevanten veränderungen mitteile.Nur ich hab jetzt Angst, das die gleich mit Sanktionen kommen, weil ich keine Berwerbungsnachweise vorlegen kann. Wie gesagt ich habe ja dann immer gleich telefoniert und da hiess es ja dann immer das es schon eine Vollzeit stelle ist bzw. Überstunden gefordert werden. Mein Kinderarzt hat ja auch eine Stellungnahme geschrieben, das es psychisch nicht machbar ist.
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Also ich hab da gerade mal geschaut, da steht keins von Beiden drinnen und war auch nur gültig 14.12.2010
Sie haben mir dann auch immer Stellenangebote zugeschickt, die aber Vollzeit waren, obwohl sie wussten, das ich nur Teilzeit arbeiten kann -
turtle Danke für deine Antwort. Also eine Eigleiderungsvereinbarung vom Jobcenter habe ich nicht unterschrieben. Nur damals bei der Arge , da hatte ich was unterschrieben.
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Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Und zwar bin ich seit einem Jahr von meinem Mann getrennt lebend und werde jetzt auch die Scheidung einreichen. ich habe 3 Kinder, die alle 3 einen Grad der Behinderung haben. 2 der Kinder sind Zwillinge (9)und gehen auf eine Lernbehindertenschule, wobei noch nicht ganz feststeht ob man nicht nochmal einen Begutachtung hinsichtlich des G`s macht. Der Jüngste ist 4 und hat das Downsyndrom mit angeborenen, operierten Herzfehlern und einem Blasenausgang. Alle 3 Kinder haben an 4 Tagen in der Woche Therapien. Den Kleinen muss ich nachts alle 2 Std. wickeln und die beiden Großen muss ich auch nochmal wecken. Ab nächsten Schuljahr kommt noch dazu, das ich die Zwillinge jeden Tag zur Schule bringen muss (Fahrtzeit einfache Entfernung 30 min.). ich bekomme seit letztem Jahr Hartz IV.
Für den jüngsten bekomme ich Pflegestufe 2, die 3 habe ich jetzt beantragt und für die anderen Beiden habe ich die 1 beantragt. Heute kam dann von dem Jobcenter eine Einladung wegen meiner beruflichen Situation, wo ich dann auch Bwerbungsnachweise mitbringen soll. Nur leider kann ich wenn dann nur 20 Std. die Woche arbeiten, wenn überhaupt, da ich so schon voll ausgelastet bin. Jetzt mein problem, ich habe wenn dann immer nur Vollzeitstellen gefunden und mich somit nicht beworben bzw. vorher angerufen ob es auch Teilzeit ginge.
Kann ich vom Jobcenter Ärger bekommen, wenn ich keine berwerbungsnachweise mitbringe? Und ist es überhaupt aufgrund der oben aufgeführten Situation zumutbar, das ich arbeiten gehe? Vorallem wie verhalte ich mich dem Jobcenter gegenüber ohne irgendwelche Sanktionen auferlegt zu bekommenÜber hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar