Beiträge von siglinde

    hallo einfach,
    du kannst natürlich beim vorlegen deines hartz 4 antrages auch ein wohnungsangebot vorlegen,was angemessen sein muss.
    ich nehme mal an,dass die wohnung,die deine mutter und du bewohnen , für dich allein unangemessen und zu gross ist.dann musst du ja sowieso raus,wenn deine mutter auszieht und somit hast du einen grund,auszuziehen.
    wenn deine mutter eher auszieht und du hartz 4 beantragst,wird dir das amt sagen,dass du innerhalb eines halben jahres ausziehen musst und dir eine angemessene wohnung suchen sollst.andernfalls zahlt man dir nur ein halbes jahr die miete und danach musst du die differenz selbst tragen.
    ich hoffe ,ich habe mich verständlich ausgedrückt. ;)

    ich bin nicht falsch informiert!!! dem umzug b.z.w.die mietübernahme muss zugestimmt werden von der arge.zieht man ohne zustimmung der arge in die neue wohnung ( wenn sie teurer oder unangemessen ist),dann bekommt man keine nebenkostennachzahlung bezahlt sowie auch nicht die differenzzahlung der miete.nur eben die miete,wie sie vorher gekostet hat.
    deshalb muss man ja auch vorher von der arge das ok holen.
    kann man übrigens auch im gb-hartz4 lesen ;)

    mir ist bekannt,wenn man in eine andere wohnung zieht,die zwar angemessen ist,aber teurer als die alte wohnung,dass man dann ohne zustimmung der arge,sämtliche nebenkostennachzahlungen selbst tragen muss.
    sollte die neue wohnung ungemessen sein,dann sowieso.
    also die zustimmung von der arge braucht man so oder so.es sei denn,die neue wohnung ist billiger oder gleich teuer.

    da bin ich anderer meinung.ich kann von mir selbst sprechen.wenn die neue wohnung grösser als 45 qm ist und die (kalt)miete höher (und sei es nur 1 euro),dann werden dir nicht nur die differenz verwehrt,sondern auch sämtliche nebenkostennachzahlungen,die in den jahren kommen werden.
    ohne zustimmung in die neue wohnung ziehen zu dürfen,würde ich diese nicht nehmen.du hast nur später kosten und nicht nur diese besagten 4 euro.
    aber so wie Gawain es schrieb...du kannst es ja erstmal dennoch versuchen.oft wird auch anders entschieden.ist halt nicht immer gleich.ansonsten bleibt ja noch die option,dir eine angemessene wohnung geben zu lassen,die nicht teurer ist,als deine jetzige.dann gibts keine probleme.wünsch dir viel glück.

    hallo.ich habe mich hier angemeldet,weil ich gern mal wissen wollte,ob ich eine gute chance habe,meinen umzug bestätigt zu bekommen.


    ich bin vor kurzem erst in eine kleine 1 raumwohnung gezogen.24 qm 130 euro kaltmiete/195 warm.
    nach einiger zeit dann das grauen...überall auf dem boden,aus den ritzen und aus dem lampenschacht käfer.
    ich schrieb dies dann dem vermieter und kündigte auch an,dass nach der fristverstreichung ich sonst die miete kürze,wenn nichts unternommen wird.
    ich will jedenfalls sofort aus dem haus raus,da auch die anderen mieter dort diese plage haben.
    bei der besichtigung des vermieters unter zeugen wurde dann auch die käferplage bestätigt und das etwas unternommen werden muss.
    da der vermiter nun erstmal rausbekommen muss,wo diese ´herkommen (wo der herd sitzt) und dieses dann bekämpfen kann,muss meine wohnung geräumt sein.
    er hat keine andere wohnung für mich und es gibt auch sonst keine lösung.
    aus dem gund verblieben wir nun so,dass er mich kündigt,was auch in meinem interesse war,da ich hier auch nicht bleiben will.
    nun wäre meine frage: da der vermieter mich kündigt,weil er das haus /wohnung untersuchen und schädlingsbekämpfen muss und dies ja nicht meine schuld ist,muss das amt mir den umzug genehmigen?
    mir geht es auch hauptsächlich darum,dass wenn ich keine wohnung finde,die 130 euro kalt ist (was ja fast unmöglich ist),darf ich mir dann eine wohnung suchen die etwas mehr kostet aber dennoch hartz 4 angemessen ist?
    ich würde mich sehr freuen,wenn sich da jemand auskennt und mir mut machen kann.siglinde