Beiträge von Christopherus

    Hallo, wir sind neu hier im Forum, darum erst einmal viele Grüße an alle :)


    Wir haben vor kurzen Kinderzuschlag beantragt und - natürlich- einen ablehnenden Bescheid erhalten.


    Uns stellen sich 3 Fragen:


    1. Darf der Kinderbetreuungszuschuß des Arbeitgebers zum Einkommen dazugerechnet werden?


    2. Darf das Elterngeld ( in unserem Fall 187 Euro) ohne Selbstbehalt komplett angerechnet werden?


    3. Darf das Kindergeld in die Bedarfsberechnung mit einbezogen werden?


    Über viele Antworten sind wir sehr dankbar.


    Jetzt habe ich gemerkt, dass ich in der falschen Rubrk gepostet habe, ich hoffe, dass es nicht so schlimm ist.