Hallo lacki,
danke für die gute nachricht - ich wohne nämlich in Rheinland-Pfalz und werde mich beim Widerspruch auf das genannte
urteil beziehen.
Viele Grüsse,
Binchen
Beiträge von BINCHEN
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Hallo Gawain,
schönen Dank für die fundierte Antwort.
Ja, die entsprechenden Freibeträge wurden berücksichtigt.
Bezieht sich der Freibetrag für meine Altersvorsorge nicht auf die VERMÖGENSERMITTLUNG ?
Werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Viele Grüsse,
Binchen -
Hallo liebe Teilnehmer,
ich bin seit 2006 zusammen mit meinem Ehemann Hartz IV Empfänger.
Seit Dezember 2010 bin ich im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigt und somit Aufstocker.
Die ersten sechs Lohnabrechnungen wurden durch die Arge dermaßen abgerechnet, daß als erzieltes
Einkommen DER VON MEINEM ARBEITGEBER ÜBERWIESENE BETRAG angerechnet wurde.
Neuerdings wird der ARBEITGEBER- UND ARBEITNEHMERANTEIL für meine betriebliche Altersvorsorge zum
Einkommen HINZUGERECHNET, was zu einem höheren Einkommen und dadurch zu weniger Leistung führt.
Ausserdem soll ich ca 400,00 zurückzahlen für zuviel gezahlte Leistungen.
Wer kann helfen ?
Gibt es für diesen Fall eine gesetzliche Regelung ?
Ich möchte auf jeden Fall Widerspruch einlegen.Danke und viele Grüße
BINCHEN