Du bekommst ja sicher nur Leistungen für dich und das Kind. Die Nachzahlung müßte demnach nicht angerechnet werden. Anders wäre es wenn das JC erstmal Leistungen für deinen Freund gezahlt hätte dann müßte er wenn er jetzt die Bafög Nachzahlung bekommt die zuviel erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
nein er hat sich kein darlehen oder sonst was vom jc genommen also zurückzahlen muss er da nichts