Erst mal vielen Dank für die Antworten!
Werde mal mein Glück versuchen und melde mich dann noch einmal.
BG;)
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Werde mal mein Glück versuchen und melde mich dann noch einmal.
BG;)
tja, das stimmt, leider! Wenn ich wüsste was da gesetzlich verankert ist, könnte ich morgen der Dame die Fakten auf den Tisch legen. Eins ist klar, bis ich einen Fachanwalt habe, der die Sache übernimmt, sitze ich in einer leeren Wohnung und hab nicht mal ein Bett, geschweige denn eine Matratze...
Danke, aber wo genau steht denn, was ich beantragen kann und was die genehmigen MÜSSEN?
Ich denke, ohne dass ich der Dame die Fakten, am Besten mit Paragraphen, präsentiere, bekomme ich von
dort gar nix!!
Ja. Besitze gar nichts, keine Möbel, keinen Hausrat (Teller, Tassen etc.) keine Geräte wie Waschmaschine o.ä.!! Wohnung hab ich ab Freitag und das Amt hier (OG) bewilligt erst mal nix!!! Jetzt brauche ich es eben schwarz auf weiss, was beantragt werden kann und die "liebe" Dame vom Amt dann auch bewilligen muß!!!
Gibt es eine Liste, aus der hervorgeht was man als alleinstehender 61jähriger Hartz IV Empfänger ohne eigenen Hausrat (ausser den Kleidern am Leib!) beantragen kann ??