Beiträge von ok25

    Du hast mir sehr geholfen wofür ich mich recht herzlich bei dir bedanken möchte.
    Es stellt sich mir nur noch eine rein theoretische Frage:
    wie kann ich einen Wiederspruch einlegen ohne 10€ zur verfügung zu haben um den Beratungsschein zu bezahlen?Besteht z.b die Möglichkeit die Gebühr von dem Jobcenter gestellt zu bekommen?

    Mein problem ist nur wen ich dein Rat befolge das, dass nächste Sozialgericht ca 40 Kilometer entfernt ist.
    Besteht evtl die möglichkeit den Antrag anderweitig ausser persöhnlich zu stellen?

    Du hättest sofort Widerspruch gegen die Sanktion loslassen müssen, gleichzeitig aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht beantragen, damit die Sanktion nicht wirksam wird, und der ganze Mist mit Sinnlos-Maßnahme und Schwachsinns-Praktikum etc. von einem Richter überprüft wird.


    Warum du dich mit der Sanktion einfach so abfindest erschließt sich mir nicht, die meisten Bescheide und Sanktionen sind illegal und unberechtigt, jeder zweite Widerspruch ist außerdem erfolgreich, oder hat dir das noch nie jemand erzählt?


    Nein leider nicht : )
    Wen ich solche informationen vom Jobcenter erhalten würde wäre das ja auch aus der Sicht dieser Einrichtung kontraproduktiv.
    Verstoßen haben ich ja gegen die EGV, die ich ja auch unterschrieben habe.( was ich eigentlich ablehnen würde, wäre diese nicht abhängig von meinem Grundrecht) Ich habe nicht mitgewirkt, dadurch ist eine kürzung gerechtfertigt, jedoch empfinde ich die Sanktion zu hart in betracht meiner Situation.Ich wirke ja gerne mit soweit alles mit Sinn und Zewck verknüpft ist, ich möchte ja auch gerne eine Ausbildung, nur wurde mir mehr Dienstleistung versprochen als tatsächlich umgesetzt.
    Ich habe 2 mal ein Bewerbungstraining erfolgreich absolviert und habe zusammen mit meiner "Arbeitsvermittlerin?" 17 Stellenangebote ausgearbeitet und ausgedruckt, wofür ich auch sehr dankbar bin.
    Leider hat mich aber kein Ausbildungsbetrieb eingestellt.
    Danach sollte ich die schon erwähnte Maßnahme absolvieren.
    Ich bin gerne kooperativ aber ich möchte nicht das die Situation unnötig erschwert wird und schon gar nicht ABM auf kosten der Steuerzahler o.a unproduktive Maßnahmen.

    Woher weißt du, dass die Sanktion gerechtfertigt ist???


    Wer hat dir das gesagt???


    Was genau ist denn abgelaufen???


    Um die Situation einmal zu schildern.
    Ich sollte eine Maßnahme absolvieren die mir Hilft, indem ich durch ein Praktikum in eine Ausbildung eingegliedert werde.
    In dem Gespräch mit meiner "Arbeitsvermittlerin?" bat ich um eine Maßnahme mit reinem Praxis-anteil.
    Ich habe leider ein großes Problem mit Schule, ich war in der Vergangenheit unterfordert woruch es mir schwer gefallen ist dem Untericht zu folgen, nachdem der gleiche Stoff ein 2 oder 3,4,5,6,7... mal wiederholt wird.Ich war Schriftlich ein 1.er Schüler und Mündlich im 3-5er Bereich.
    In der Vergangenheit bestritt ich ein Bewerbungstraining(zum 2 Mal in meiner Arbeitssuchenden Karriere)
    das mir sehr schwer viel, dort bestand z.b der 1. Unterichtstag darin 8 Stunden die Hausordnung zu lesen und Datenschutz verzichte zu unterzeichnen.
    Die 30 Minuten beschäftigung waren ja "ok" nur 7 1/2 Std. dem "Seminar-leiter" beim Zeitung lesen zu beobachten und sein Kaffee geschlürfe zu ertragen, war mehr als spannend.In der gleichen Form gestalltete sich auch der Rest dieses Bewerbungstraining.
    Zum teil aus diesen Gründen bat ich um Praxis, die mir auch zugesichert wurde da die Maßnahme ausschliesslich individiuell betreut.
    Das Fazit nach dem Erstgespräch bei dem Träger der Maßnahme viel leider anderst als erwartet aus.
    Die erste woche der Maßnahme.....Schule...niveau 5-6 Klasse Deutsch und Mathe.2Woche Bewerbungstraining.Ab der 3 Woche Praktikum.
    Mein eingliederungsziel galt dem IT Bereich z.b IT/Kaufmann,Systemelektroniker.
    Angebot der Maßnahme:"bei Media Markt, Expert etc kannst du ein Praktikum machen oder so"
    Mein Wunsch nach einem Betrieb der auf IT sezialisiert ist (PC-Werkstatt etc) konnte nicht entgegen gegangen werden.
    Also versagte ich die Maßnahme, wobei ich im nachhinein bereuhe bei Dieser nicht angetretten zu sein, des Geldes wegen, nicht aufgrund einer Chance in meine wunsch Berufsgruppe eingegliedert zu werden.
    Ich äusserte mich Schriftlich zu meinem Handeln worauf die Sanktion folgte mit der Begründung das die Maßnahme zumutbar sei und ich eine fehlende Mitwirkung zeigte durch mein verhalten.


    Ich habe leider eine Rechtsschreib schwäche, weshalb ich mich für meine nicht korrekte Rechtschreibung bei interessierten Lesern entschuldigen möchte.

    Hallo,


    ich habe leider ein Problem und zwar habe ich eine 100% Sanktion erhalten durch nicht antretten einer Maßnahme.
    Die Sanktion ist natürlich gerechtfertigt nur mein Problem ist ein anderes.
    Ich hab Anspruch von 364€ zur Sicherung des Lebensunterhalts und
    260€ Warmmiete.
    Nebenbei erhalte ich 184€ Kindergeld, also vom Jobcenter erhalte ich 180€ Monatlich zum Leben.
    Hartz IV zum 1. jeden Monats, Kindergeld zum 15. jeden Monats.


    Das Jobcenter berechnet die Sanktion wie folgt:
    Ich erhalte 0€ vom Amt zum leben aber die 184€ Kindergeld.
    Das Kindergeld wird mir jetzt aber auf die Miete angerechnet.
    Das Jobcenter zahlt nun Monatlich 76€ Miete und den Rest muss ich mit meinem Kindergeld aufbringen.



    Problem/Frage 1: Darf das Amt bei der Sanktion, mein Kindergeld der Miete anrechnen?
    Problem/Frage 2: Die Miete ist zum 1 jeden Monats fällig jedoch ist es mit ja nur möglich diese am 15. zu begleichen.Wie kan ich dort verfahren?
    Frage 3: Durch die Sanktion verschulde ich mich theoretisch bei meinem Stromanbieter, (soweit ich den Vertrag nicht kurzfristig kündige) ist es möglich ein Darlehen zu erhalten um den Restbetrag aufzubringen?



    Vielen Dank im vorraus für die Hilfe sowie entstehenden Mühen.