hallo turtle und danke für die antwort....obwohl ich auf eine andere gehofft hatte.
ist es wirklich so pauschal: kein einkommen - nicht einkommensteuerpflichtig?
trotz bestehendem arbeitsvertrag?
nach dem estg gibt es auch unter §1 (2),2 einen satz mit "kein einkünfte".
auf der homepage der agentur für arbeit ist auch der hinweis:
leben die eltern nicht in deutschland und sind auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kann kigeld gezahlt werden nach dem bundeskindergeld.
was kann man sich denn unter diesen zwei letzten situationen dann vorstellen?
auf welchen § begründet sich deine antwort?
alles was ich diesbezüglich finden konnte, lies fragen offen.
ein nein hat man schnell und bei der familienkasse habe ich bereits die erfahrung von fehlinformationen hinter mir, daher würde ich es gerne im gesetztetext nachlesen.
herzlichen dank für deine mühe!