Beiträge von looking

    Hallo, ihr Lieben!


    Ich bräuchte dringend eure Hilfe und zwar geht es um eine Forderung des Amtes für Grundsicherung, welches eine Rückzahlung von rund 4,400€ fordert. Es geht hierbei um eine angebliche Überzahlung von Kindergeld, welche sich über zwei Jahre erstreckt.


    Ich (bekomme SGB XII) lebe in einem Haushalt mit meiner Tochter (arbeitet Teilzeit und bekommt ergänzend Hartz IV), bilde jedoch keine Bedarfsgemeinschaft mit ihr. Laut Kindergeldstelle steht mir das Kindergeld zu, so dass ich es nicht an meine Tochter weitergeleitet habe/brauchte. Dies wird mir nun zum Vorwurf gemacht. Allerdings habe ich das Kindergeld die ganzen vergangenen Jahre als Einkommen aufgelistet und dem Amt für Grundsicherung mitgeteilt. Nun werden mir monatl. 60,00€ abgehalten.


    Es gab in der Vergangenheit doch einmal ein Urteil, in welchem das Geld nicht mehr zurückgefordert werden kann, weil es angegeben wurde *grübel* Kann sich jemand vllt. daran noch erinnern?


    Wer kann mir bitte einen Rat geben?


    Vielen, lieben Dank im Voraus.