Hallo hier meine Frage ,
aus finanziellen Gründen mußten wir meine Lebensversicherung kündigen.
Jetzt kam die sofortige Streichung der Leistung für mein Mann((76,43€) mir der Begründung das der gezahlte Überschußanteil als einmaliges Einkommen zu rechnen ist. Zählt das nicht auch zum Schonvermögen wie das Deckungskapital ? oder welcher § könnte beim Wiederspruch angeführt werden; wie ist das mit der Rentenversicherung zu regeln, da ja kein Einkommen mehr aufläuft. Wer hat Erfahrungen und kann uns helfen. Danke für jeden Hinweis