Hallo Birgit,
danke für deine Antwort.
Hmmm.. naja, aber so gesehen hat das Amt ja auch einen Berechnungsfehler gemacht, für den ich im Endeffekt nichts kann. Natürlich kann ich es verstehen, dass das Amt dieses Geld nun zurück will - aber andererseits war es deren Fehler; und für Fehler wird eigentlich auch der zur Verantworung gezogen, der ihn macht. In diesem Falle wäre aber nicht ich der Leidtragende und erhalte kein Geld während mir Anfangs glaubend gemacht wurde, mir stünde das zu, was ich bekam.
Sollte ich nach der Schule arbeitslos sein, wäre auch eine Ratenzahlung schwer, da ich keine 100€ pro Monat von ALG abzahlen könnte - und wenn ich 50€ pro Monat zahle, zahle ich zwei Jahre daran. Das ist nicht wirklich gerecht. Gerecht wäre es, wenn das Amt auf einen Teil verzichten müsste, weil SIE den Fehler gemacht haben. Jeder Arbeitnehmer der eine Kasse betreut und einen Fehlbetrag hat, zahlt persönlich. Das sollte auch für solche Haftfälle gelten, da müsste der Staat teilweise für seine Fehler geradestehen.
Wenn ich als Bürger etwas nicht zahle oder falsch zahle, bekomme ich ja auch eine Strafe...
Gruß
Rico19