Bei der Aussage von p8brother gehe ich mit. Vergütung innerhalb der Weiterbildung ist was anderes als das Nebeneinkommen. Da man im Nebeneinkommen nur max. 15h die Woche arbeiten darf ist dieses auf ein Betriebliches Praktikum nicht anzuwenden.
Das Merkblatt Nr.6 gibt auf der Seite 18 im Punkt 4.2 Anrechnung von Leistungen gibt mehr Auskunkft
p8brother kannst du mir sagen welches Formular das ist, bei mir startet das Praktikum erst im November, habe aber schon einen Vertrag mit Vergütung und einen Anschlussvertrag.
Danke