Beiträge von gfk83

    " mit bg. Bescheid wurden Sie zur Rückzahlung von Sozialhilfe i.H.v. xxx.xx€ verpflichtet.
    Zur Tilgung der Forderung haben Sie in 04/04 einmalig eine Zahlung i.H.v 50,00€ geleistet.
    Ein Betrag i.h.v. xxx.xx€ ist noch offen.


    Ich fordere Sie daher auf, den fälligen restbetrag i.h.v xx bist spätestens xx auf das u.a. Konto unter Angabe des Verwendungszweck ...... einzuzahlen bzw. Sich zwecks weiterer rückzahlungsvereinbarungen bis zum genannten Termin mit mir in Verbindung zu setzen.


    Sollte ich bis zum genannten Termin keine Zahlung bzw ruckantwort von ihnen erhalten haben,so werde ich die Forderung ggf. Zwangsweise beitreiben "



    Mfg:gfk83

    Recht schön guten Abend.


    Hab da mal ne frage!


    Meine Freundin hat letzte wiche ein schreiben vom Amt bekommen wo Sie aufgefordert wird denn fälligen Betrag von 2004 in 2 Wochen zu bezahlen!


    Nun meine frage ist das überhaupt rechtens nach so langer Zeit eine forderung zu stellen?


    Schon mal danke im vorraus für die antworten.



    Mfg: gfk83