Hallo Community,
ich habe leider keinen vergleichbaren Fall zu meinem Anliegen gefunden. Sollte ich einen Thread übersehen haben der passt, bitte ich um einen entsprechenden Link.
Zum Thema:
Eine Freundin ist derzeit bei mir untergekommen. Sie ist in einer anderen Stadt gemeldet, allerdings ohne feste Adresse. Sie befindet sich derzeit in einer Berufseingliederungsmaßnahme (oder wie sich sowas schimpft) und hat daher jeden Morgen und Abend rund 2 Stunden Bahnfahrt vor der Brust, da sie in Nähe des zuständigen Amtes dies wohl wahrnehmen muss.
Sie ist derzeit auf Ausbildungsplatz suche, bekommt Kindergeld (noch 18), ALG II und durch diese Maßnahme (die für mich mehr moderner Sklaverei gleicht) ein wenig Geld.
Wenn sie sich nun mit meiner Adresse anmelden wird, inwieweit hat sie Anspruch auf Mietkosten (Anteilig versteht sich), Nebenkosten erstattung etc. Was geschieht bzgl dieser Eingliederungsmaßnahme? Und was wird wegen der Bewerbungskosten?
Nota bene:
Wir sind keine Lebensgemeinschaft, ich beziehe keinerlei Leistungen sondern arbeite Vollzeit in einem Unbefristeten Anstellungsverhältnis. Die Wohnung läuft nur auf mich und wir haben kein gemeinsames Konto. Die Wohnung entspricht mit rund 60 m² der Vorgabe für zwei Personen, wovon ja ich aus der Rechnung eigentlich rausfalle.
Sie ist, wie erwähnt, auf Ausbildungsplatz suche. Sollte sie für dieses Jahr nicht mehr in die Fristen reinrutschen, würde ich sie in meinem Unternehmen unterbringen können - ebenfalls in Vollzeit als sozialversicherungsplfichtige Beschäftigung. So ist der Leistungsbezug über das Amt nur eine Übergangslösung für wenige Monate. Macht dieser Umstand einen Unterschied bei der Antragsstellung?
Da aber einige Kosten auf sie zukommen, wegen der bevorstehenden Bewerbungen, und ich es nicht einsehe, dem Amt das in der Verantwortung steht, auch nur einen Cent zu schenken (wofür zahl ich sonst soviel Sozialabgaben verdammt!?) stellt sich mir nun die Frage, wie wir das direkt richtig Einstielen. Sodass ihr Mietanteil gezahlt wird und vor allem und wichtigstem, dass ihre Bewerbungskosten übernommen werden sowie die tägliche Weltreise entfällt.
Ich wäre um konkreten Rat sehr dankbar, idealerweise vielleicht auch mit Verweisen zu aktuellen Gesetzestexten. Ich bin leider kein Jurist und habe daher in den SGBs bisher nichts passendes gefunden.
Antworten auch sehr gerne via PN. Ich rufe regelmäßig meine Mails ab.
Vielen Dank schoneinmal im Voraus.