Hallo sundown,
erst einmal danke für die schnelle Antwort. Die Schule war die höhere Handelsschule zum Erwerb der Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft oder Verwaltung. Damit sein Abschluss auch zählt sind damit praxisnahe Prakitkas oder Ausbildungen nötig. ( http://www.berufliche-schule-h20.de/höhere-handelsschule-1/ ). Mein Gehalt beläuft sich auf ca. 2.400 netto, meine Exehefrau verdient in etwa das gleiche. Im Jahresschnitt kann es auch etwas höher sein. (14 Gehälter) Der Betrag den ich zahle ist von mir frei gewählt, ich habe mich da in etwa an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Das Geld geht ja nicht direkt an meinen Sohn, sondern auf das Konto seiner Mutter mit dem Vermerk bei der Überweisung Unterhalt......
Beiträge von calle18
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Guten Tag,
ich habe mal eine Frage und hoffe, dass ich hier eine Antwort bekomme, da ich die Gesetzestexte ziemlich verwirrend finde.
Ich zahle, seit ich getrennt und geschieden bin (seit 11 Jahren) regelmäßig Unterhalt(freiwillig ohne Titel) für meinen Sohn. Zur Zeit € 450,- (an meine Exfrau). + € 40,- für seinen Handyvertrag. Mein Sohn ist jetzt 21 und wohnt bei seiner Mutter(voll berufstätig). Er hat nach der Realschule noch 2 Jahre die Handelsschule besucht. Dort hat er den Abschluss geschafft, der aber nur gültig ist, wenn er ein halbjähriges kaufmännisches Praktikum gemacht hätte oder eine kaufmänische Ausbildung begonnen und beendet hätte. Im Anschluss der Schule hat mein Sohn es aber vorgezogen erst einmal sein soziales Jahr zu machen, was im Juli 2011 beendet ist. Er hat soweit ich das weiß, aber keinerlei Bewerbungen geschrieben und sich ansonsten nicht bemüht und gekümmert. Jetzt hörte ich von ihm, dass er dann erst mal "Urlaub" macht. Und dies ist jezt der Punkt, an dem ich nicht mehr bereit bin, das auch noch weiter zu unterstützen. Soweit ich das weiß, muss er sich jetzt auch arbeitssuchend melden. In welcher Form bin ich jetzt noch unterhaltspflichtig?