Vorher hat sie in Konstanz bei ihrer Mutter mietfrei gewohnt, nun wohnen wir in NRW. Sie ist mit 24 hergezogen - ungenehmigt, ja. Und da verstehe ich auch den Ansatz, dass man dann sagt, nein, wir übernehmen keine Miete. Das haben wir, bzw sie auch so hingenommen und wir haben uns durchgekämpft. Der Regelsatz vorher war allerdings nicht 291 €, sondern 110€. Und das hat sie einen Monat bekommen. Bis sie eben die Auszahlung überwiesen bekommen hat. Aber da kann es sein, dass es wahrscheinlich mit dem Verdienst verrechnet wurde. Das kann ich nicht sagen. Ist ja nun auch gegessen. Wichtig ist eben das, was jetzt ist.
Ja, der Bescheid ist schon etwas älter, ich glaube der kam im Februar. Und ja, mir ist es auch ein Rätsel, sie haben ja NACH ihrem Geburtstag (auf dem Bescheid stand dann vom 20.April - 31April )26€ gezahlt; wo eben am Monatsanfang der Centbetrag gezahlt wurde. Deswegen müssen sie ja wissen, dass sie nun 25 Jahre ist und damit doch eigentlich berechtigt ist. Außerdem hat sie nun auch eine Sachbearbeiterin zugewiesen bekommen, die eben für die ü25 - Anträge zuständig ist. Also gehe ich davon aus, dass das bekannt ist. Aber dann kann man ihr doch nicht sagen, dass sie nie und niemals berechtigt ist hier Mietzuzahlung zu bekommen.
Soll sie dann nun um eine Prüfung bitten? Oder ist das sinnfrei, weil die Kommune eben entscheidet, wer was bekommt und wer nicht? Es steht halt diese Aussage im Raum und sie traut sich nun nicht mehr wirklich, was ich verstehen kann, nachdem was sie da teilweise mitgemacht hat.
Kann sie die Miete, wenn sie nun berechtigt wäre, die für Mai und Juni fällig gewesen wäre auch rückwirkend fordern? Ich will ja nun nicht knausrig oder so erscheinen, aber sofern sie berechtigt ist und das ab dem 20 April, dann stünde ihr das doch zu, oder? Zumal sie ja immer alle Anträge abgibt; zu jedem Termin erscheint und auch genügend Bewerbungen schreib, usw.
Grüßle~