Entschuldigung, wenn ich mich hier einmische, aber da haben Sie Unrecht Turtle1972. Ich habe selbst seit geraumer Zeit einen Minijob (€ 150 für 15 Std./Monat) und musste, eben weil ich diesen Minijob habe, einen mir angetragenen Ein-Euro-Job nicht annehmen.
Beiträge von GrandFather
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Die Kosten einer Wohnung richten sich nach der qm zahl und nicht nach den in der Wohnung lebenden Personen
Entschuldigung, wenn ich mich da einmische, aber das ist so nicht ganz korrekt. Der Vermieter kann durchaus einen Aufschlag auf den Mietpreis erheben, da sich durch eine zusätzliche Person eine erhöhte Abnutzung ergibt. -
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denn diese "Turtle" behauptet schon seit Jahren, arbeitsunfähig krank zu sein
Wenn dem so ist, wie Du schreibst, dann stünde dies logischerweise im Widerspruch zu Turtles Angaben, ein SB einer Widerspruchsstelle zu sein, denn nach Jahren der Krankheit wäre sie entweder Frührentnerin oder Hartz IV-Empfängerin. Wenn sie denn mag, kann sie dies ja hier richtigstellen.
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Ob nun Freizeit, Urlaub oder Krankheit, das bleibt Jedermann selbst überlassen, wie er diese Zeiten nutzt, aber Ihre Auffassung von der Nutzung der Arbeitszeit kann ich leider nicht teilen und damit spreche ich wohl jedem Arbeitgeber aus der Seele, welcher in solchen Fällen erstmal die eine oder andere Abmahnung schreibt und dann die fristlose Kündigung.
Gerade dann, wenn es um Menschen in Not geht, welche wie schon gesagt oft Monate auf die Bearbeitung ihres Widerspruchs warten, sollte der verantwortungsbewusste SB seine Arbeit in den Vordergrund stellen und seine Tätigkeit hier, wie jeder andere Arbeitnehmer, in die Freizeit verlegen. Dies schließt natürlich Urlaub oder Krankheit aus, und wenn dies bei Turtle so ist, dann entschuldige ich mich hiermit und wünsche ihr gute Besserung. -
Ich habe 48 Arbeitsjahre hinter mir, eine Leistung, welche Sie erst einmal erbringen müssen. Ob Sie nun seit 8 Wochen, in denen Sie in diesem Forum schreiben krank sind, oder Sie sage und schreibe einen dermaßen üppigen Jahresurlaub haben, vermag nur die Zukunft zu klären. Entweder sind Sie beruflich unterfordert oder dermaßen frustriert, dass es Balsam für Ihre Seele ist, hier endlich mal sagen zu dürfen, wozu man Ihnen sonst das Wort nicht vergönnt.
Auf alle Fälle ist es Ihr gutes Recht, hier tätig zu sein, das will Ihnen hier niemand beschneiden. -
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ich habe mich hier angemeldet, da hier einige Mitarbeiter des Jobcenters anwesend sind.
Ich wollte es zunächst nicht glauben, dass sich hier MA der Jobcenter während ihrer Arbeitszeit herumtreiben, aber nach einigem Recherchieren wurde ich tatsächlich fündig. Ich finde es schlichtweg charakterlos den Arbeitgeber um Arbeitszeit und Arbeitskraft zu betrügen und andererseits den Steuerzahler dieses Schmarotzertum finanzieren zu lassen.
Solches Handeln ist zugleich ein Schlag ins Gesicht jedes Leistungsbeziehers, welcher oft Monate auf die Bearbeitung seines Antrages oder seines Widerspruchs warten muss, während der maßgebliche SB sich in diversen Foren tummelt und kluge Sprüche reißt, auf welche die Welt verzichten kann. -
Ihren vorangegangenen Beitrag zum Anlaß nehmend möchte ich Ihnen beipflichten. Ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Ex-SB, welcher letztendlich das Handtuch warf, weil er mit dem, was von ihm gefordert wurde, einfach nicht mehr klar kam. Es ist halt nicht jedermanns Sache, die Ärmsten der Armen über den Tisch zu ziehen.
In einem Gespräch sagte er mir jüngst, dass er sich ohnehin wunderte, dass kaum jemand strafrechtlich gegen den einen oder anderen SB vorgeht, zumal in vielen Fällen der Tatbestand der Rechtsbeugung gegeben sei. Ob es dabei dann allerdings den Richtigen trifft, sei dahingestellt. -
Wenn seit 04/04 nichts mehr bezahlt wurde, dann ist diese Forderung mittlerweile verjährt. Sie können das Amt freundlich auf diesen Umstand hinweisen, um weitere Schreiben zu vermeiden oder aber den Mahnbescheid abwarten und gegen diesen dann die Einrede der Verjährung geltend machen.
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An Deiner Stelle würde ich nochmals mit dem Hausarzt Rücksprache halten. Wahrscheinlich wird nun ein 3. Arzt das Zünglein an der Waage sein.