Beiträge von GrandFather

    turtle


    Zitat

    Auch Obdachlose haben Anspruch auf ALG 2. Sie erhalten da -wie früher in der Sozialhilfe- Tagessätze.


    Ist mir schon klar!
    Ist das noch so, dass sich Obdachlose ihr Geld täglich abholen müssen? In meiner Gegend war/ist hierfür das Landratsamt zuständig.

    Ich lese immer noch nix von "gesetzlicher Krankenversicherung" und allein darauf, dass es sich um eine solche bei der Auswahl handeln muss, wollten Kitty wie auch ich hinweisen.

    Zitat

    sich das JobCenter entweder garnicht daran beteiligt


    Das glaubst Du ja wohl selber nicht!


    Zitat

    zumindest nun die Heizkosten verrechnet ! 90/75 = 0,83


    Dem stimme ich zu.


    Zitat

    Ferner würde ich NIEMALS auf eigene Faust umziehen, dies kann als "Sich vom Arbeitsmarkt entziehen" interpertiert werden und würde somit minimal eine Sanktion Maximal den Wegfall von hartz IV bedeuten


    Was erzählst Du denn hier für einen Unsinn?

    Da es sich in diesem Falle um einen nicht erforderlichen Umzug handelt, würde er ohnehin nicht genehmigt werden. Die TE verzichtet auf Anträge zur Kostenübernahme bzgl. Umzug, Kaution und Renovierung und ist gewillt, eine sich ergebende Differenz zwischen Angemessenheit und tatsächlicher Miete aus eigener Tasche zu bezahlen.
    Wozu sollte sie also auf die m² achten?

    Zitat

    Jedoch brauchst du einen Festen wohnsitz da er den bezug von hartz IV wesentlich erleichtert !


    Ohne festen Wohnsitz gibts goarnix!


    Zitat

    Ebenso ein Konto bei einer deutschen bank


    Wo steht denn das geschrieben?


    Zitat

    Bei der Krankenkasse solltest du dich selbst anmelden nach freier wahl


    Na na na :confused:


    Insgesamt eine miserable Beratung!

    Hallo misima,


    wenn sich eurer Rechnung entsprechend das Jobcenter sogar noch € 30 sparen würde, dann würde ich diesen Umzugswunsch beim Jobcenter einfach mal vortragen. Ob die das nun genehmigen oder nicht, ist eigentlich unmaßgeblich, da sie euch künftig ohnehin nur max. die bisherigen Kosten der Unterkunft bezahlen würden bzw. eine sich aus dem Umzug ergebende, billigere Miete.


    Also: Beim Jobcenter sagen und dann umziehen, ob mit oder ohne Genehmigung!

    Hallo Rat-los


    Da ist wohl etwas ein wenig schief gelaufen. In der Regel läuft es anders ab... da die Nachzahlung der rückwirkend genehmigten Rente meist noch ein paar Wochen auf sich warten läßt, zahlt das Jobcenter noch diesen Monat und verrechnet die Leistungen wie auch jene seit Februar mit der Nachzashlung der Rentenversicherung.
    Deine Mutter ist gut beraten diesbzgl. nochmals beim Jobcenter vorzusprechen.


    GrandFather

    Zitat

    Ich habe eine komplett eingerichtete Wohnung, aber keine Wohnzimmermöbel.


    Weil eine Wohnzimmereinrichtung als unnötiger Luxus betrachtet wird.:rolleyes:


    Kauf Dir doch von jenem Geld, dass Du wegen schon vorhandenem Kühlschrank etc. gespart hast, die notwendigen Dinge für's Wohnzimmer. Wofür das Geld für die Erstausstattung letztendlich ausgegeben wurde, interessiert im Nachhinein das Jobcenter nicht mehr.

    Das Jobcenter wird zwar nur die Kosten der Angemessenheit (€ 224,19) bezahlen, aber wenn Du die Differenz drauflegen willst, so ist dies allein Deine Entscheidung.
    Die Wohnung anzumieten kann Dir das Jobcenter nicht verwehren!


    GrandFather

    Zitat

    Der nächste Kandidat für die Ignorier-Liste!


    Dich auf die Ignorierliste zu setzen, damit wäre hier jeder gut beraten.


    Zitat

    Bei dir ist jedenfalls sonnenklar, dass du im Auftrag der ARGEN unterwegs bist!


    Glaub mir, ich hatte beruflich mit ausreichend Personen zu tun, welche solche Symptome zeigten. Die Wahnvorstellung, überall würden Agenten der Argen lauern, gehört zum Krankheitsbild.


    Da Dir sehr daran gelegen scheint, Ratsuchende quasi schon dazu zu drängen, irgendwelche Klagen beim Sozialgericht einzureichen, könnte man davon ausgehen, dass Du Dir selbiges nie getraut hast, oder gescheitert bist. Wären Deine Ratschläge weniger überzogen, weniger aggressiv und rechthaberisch, könnten sie in der Tat hilfreich sein.
    Aber jene Art, welche Du hier an den Tag legst, macht Dich nur zur Lachnummer!

    Du hast einen schweren psychischen Schaden, damit solltest Du nicht spaßen;- noch ist es nicht zu spät. Du legst Dich hier mit Jedermann an und willst den Eindruck erwecken, dass nur Du den Durchblick hast, aber wenn die Leute mal Deine übrigen Beiträge lesen, wo es fast ausnahmslos um "Klageerhebungen" vor dem Sozialgericht geht, dann wissen sie, womit sie es zu tun haben.


    Fehlt nur noch, dass Du für die SB's die Todesstrafe forderst. Ich glaube, es ist jeder gut beraten, diese völlig überzogenen Ratschläge vom SozialgerichtsKuddel sorgfältigst zu überdenken.

    Keep cool Turtle, der kuddel(erst mal Klage einreichen)daddeldu ist heute nicht gut drauf, weil niemand seine Ratschläge annimmt. Der sitzt bestimmt mit Stahlhelm am PC und auf dem Monitor ein aufgepflanztes Maschinengewehr. :D

    saichiru


    Du hast eingangs davon geschrieben, dass Du monatlich € 150 "Taschengeld" von Deinen Eltern bekommen hast, von dem Du quasi Deinen ganzen Lebensunterhalt hast bestreiten müssen. Bekommst Du dieses Geld auch weiterhin, wo Du ja jetzt nicht mehr zuhause wohnst?
    Ansonsten wärst Du ja mittellos und könntest bestimmt einen Vorschuss auf zu erwartende Leistungen bekommen, insofern der Antrag auf Hartz IV schon gestellt wurde.

    Ich glaube es ist keinem hier entgangen (auch nicht in anderen Threads), dass Ihre Beiträge nicht gerade von Kompetenz sondern wohl eher von einem verdrehten Rechtsverständnis getragen werden. Da können Sie noch so groß und bunt Ihre Meinung kundtun, die Qualität der Aussage wird dadurch leider nicht angehoben.

    kuddeldaddeldu


    Es ist mir unbegreiflich, wie Sie dem Fragesteller raten können, er solle einfach eine Wohnung anmieten. Dies erweckt den Eindruck sein Anspruch darauf wäre in Stein gemeißelt.
    Wenn der zuständige SB auf diese Art einfach vor vollendete Tatsachen gestellt wird, kann die Bearbeitung des Antrages auf Übernahme der Kosten der Unterkunft s e h r l a n g e dauern. Allein die Angabe, der Hilfebedürftige wäre obdachlos wird wohl kaum ausreichen, die Sache zu beschleunigen.


    Ich schließe mich der Meinung, dass ein Gespräch mit dem maßgeblichen SB unter Einbeziehung des Jugendamtes und Vorlage des angesprochenen Attestes der "Holzhammermethode" vorzuziehen ist und sicherlich früher zum Erfolg führt.


    vG GrandFather

    Turtle1972


    Ich glaube ich habe an anderer Stelle in diesem Forum schon mal erwähnt, dass ich in meinem Bekanntenkreis einen ehemaligen Sachbearbeiter habe. Von ihm habe ich so einiges mitbekommen, was dem Jobcenter wichtig und was weniger wichtig ist.
    Ich kann mir vorstellen, dass die Vorgabe den einen oder anderen Euro einzusparen dem einzelnen Jobcenter wichtiger ist, als in einem Fall wie diesem oder meinem dem Sozialgericht genüge zu tun.

    Nein, nein, kein Sozialgericht. Ich wurde vor 10 Tagen anläßlich der Erneuerung der Eingliederungsvereinbarung auf einen Ein-Euro-Job angesprochen und verwies bei diesem Gespräch auf meinen bereits vorhandenen Minijob. Die Sachbearbeiterin meinte dann nur, dass sich dann dies mit dem Ein-Euro-Job erledigt hätte.