Beiträge von Trommel

    Danke euch erstmal für die Antworten. lacki : Ich führe nichts im Schilde, ich will einfach nicht das die Arge mehr als unbedingt nötige Informationen bekommt. Auch weil sich vielleicht da jemand Lorbeeren einheimsen will die er gar nicht verdient hat. Wenn ich mich denn abmelde kann denen doch wurscht sein warum, Hauptsache die sind mich erstmal los.


    Die Arge werde ich voraussichtlich danach leider wieder brauchen, weil die Arbeit nur saisonal ist und daher bis Ende Juli begrenzt ist (was ich natürlich auch so angegeben habe). Es geht hier übrigens nicht ums so was wie Erntehelfer sondern es geht in die Hotelbranche nach Andalusien. Ich werde dort auch in der span. Bürgerversicherung gemeldet sein, heißt ich bin dort Krankenversichert und die Rentenversicherung lässt sich ja dann auch auf D zurück übertragen. Was ich netto verdiene weiß ich gar nicht, müsste ich erst nachfragen, der auf die Hand Betragt ist aber wesentlich mehr als nur 1000 Euro, daher wollte ich das der Arge auch erstmal nicht mitteilen, sonst heißt es dann "Sie haben ja gut 10000 Euro verdient, wo ist denn das Geld geblieben? Was haben sie damit gemacht? Brauchen Sie da überhaupt ALG2?":eek:

    Sowas habe ich mir schon gedacht. Aber soll ich denen jetzt einfach schreiben "geht euch nichts an"? Oder gibt es vielleicht (auch wenn ich so was eigentlich hasse) einen Paragraphen auf dem man sich berufen kann?

    Da ich zu meiner Freude einen Saisonjob im Ausland ergattern konnte habe ich vor 2 Wochen freudig die Veränderungsmitteilung ausgefüllt und zur Arge geschickt. Ausgefüllt habe ich nur das "Ich nehme eine Tätigkeit ...." Feld. Dachte eigentlich damit wäre die Sache erledigt und ich damit abgemeldet, offenbar zu naiv gedacht und zu früh gefreut. Gestern flattert mir der Wisch wieder in den Postkasten samt Aufforderung noch Name und Anschrift des Arbeitgebers einzutragen, sowie die Lohn/Gehaltszahlungen. Ich meine nicht das dass jetzt ein Problem darstellen würde, aber ich würde der Arge nur wirklich soviel Mitteilen wollen wie unbedingt notwendig. Reicht es denn wirklich nicht einfach nur auszufüllen Tätigkeit ab xx bis xx als xx ... ? Sollte doch eigentlich reichen ich meine wenn ich mich abmelde kann denen doch egal sein bei wem ich arbeite und was ich dort verdiene?


    Meine dann für die Saisonarbeit. Dass ich meinen Wohnsitz behalte ist klar, nur muss ich mich abwesend melden beim Einwohnermeldeamt da ich ja nicht mehr im Lande bin. Muss ich mich auch beim Jobcenter ganz abmelden oder kann auch die Leistung vorübergehend ruhend, weil wäre etwas blöd wenn ich danach den Antrag für ALG2 wieder neu stellen müsste.

    Noch ne Frage dazu, müsste ich mich eigentlich hier abmelden oder kann ich für den Zeitraum hier gemeldet bleiben. Wie sieht es eigentlich auch mit der Krankenversicherung aus? Muss ich mich da auch irgendwie abmelden. Falls nicht muss ich für die Versicherung aus eigener Tasche aufkommen oder wie läuft dass?

    Auto macht keinen Sinn bei der Bezahlung. Außerdem sind die Einsatzorte wirklich stellenweise in der an den unmöglichsten Orten und da möchte ich dem Zustand meines Autos zuliebe auch nicht wirklich langfahren.

    Ich möchte vorerst einmal anbringen das ich diesen 1 Eurojob bislang auch wegen dem Geld noch gut ertragen haben und eigentlich auch deswegen weiter machen würde. Folgendes schwerwiegendes Problem nun aber für mich: Der Job besteht im großen darin die Straßengräben von Unkraut, Gras und Müll zu beseitigen. Da unsere Gemeinde relativ groß ist werden die einzelnen Teilnehmer morgens jeweils an den Einsatzort gebracht. Das Problem ist aber von dort wieder wegzukommen, denn oftmals kommt Mittags niemand mehr vorbei um einen wieder zurück zu holen bzw. mir wurde mal angeboten mit auf der Ladeflächen mit zu fahren, was ich aber mit Sicherheitsbedenken ablehnte. Es kam teilweise schon vor das mir der Fahrer während meines Heimmarsches noch mal entgegen kam, allerdings nur mit einem frechen Winken ohne einen doch noch mit zu nehmen.


    Ich gehe mittlerweile davon aus das dies Absicht ist einen einfach so mal zu "vergessen". Und wie ich schon schrieb unsere Gemeinde ist groß. Da kann der Weg zu Fuß auch schon gern mal 1,5h dauern. Dies ist für mich nicht akzeptabel. Erstens stinkt es mir ständig zu Fuß nach Hause laufen zu müssen, zweitens wenn ich an einen Ort gebracht werde kann ich doch auch verlangen dass ich da wieder abgeholt werde oder? Weiteres habe ich noch 3x in der Woche Nachmittags noch einen Minijob wo ich dann Gefahr laufe denn wegen solchen Schwachsinn noch zu verpassen.


    Kann man bei der Gemeinde oder Jobcenter deswegen Beschwerde einlegen? Ist es möglich sich dabei auf Unzumutbarkeit zu berufen und den 1 Euro Job ohne Sanktionen aufgeben ( ich würde ja wegen dem Geld gerne weitermachen aber nicht so)? Gibts sonst noch irgendwelche Paragraphen auf die man sich berufen kann? Fällt das schon unter Nötigung?

    Ich weiß dass ich für Mai selber aufkommen muss. Kann ich aber im Moment nicht komplett zahlen daher hatte ich um Ratenzahlung gebeten, was aber abgelehnt wurde weil es an den Monatsbeitrag gekoppelt sei.

    Also ich war/bin bislang freiwillig versichert bei der AOK. Beitragsrückstand von Monat Mai von mir, Juni und Juli sollte das JC ja dann übernehmen. Habe ich auch so der KK mitgeteilt,leider interessiert die das nicht wirklich. Habe Ratenzahlung für Monat Mai angeboten wurde aber abgelehnt mit der Begründung das dies an laufende Beiträge gebunden ist.

    Am Anfang wollten die noch ein paar Unterlagen haben, was den aber auch erst nach 3 Wochen aufgefallen ist. Gestern kam ein Brief jetzt wollen die eine Mitbescheinigung und ALG1 Bescheid. Beides habe ich aber nun schon drei und viermal eingeschickt.


    Wusste nicht das man eine Quittierung bei der Abgabe bekommt. Dachte einfach wie mir die SB sagte das wenn der Antrag bearbeitet wird die KK automatisch informiert wird und ich mich um nichts mehr kümmern müsste. Kann ich jetzt einfach noch ein Schreiben aufsetzen und um eine solche Bestätigung bitten? Bei Gesprächen mit der KK war auch nie die Rede von einer solchen Quittierung, da hieß es immer nur: Schicken sie uns ihren Bewilligungsbescheid, solange müssen sie noch die Beiträge selbst zahlen.

    Ich bin habe ja nun zum 01.06.11 einen Hartz4 Antrag gestellt. Leider ist darüber bislang noch nicht entscheiden wurden. Ich habe noch bei der KK Rückstände von Mai und Juni, Juli die die Arge dann übernehmen müssten. Problem ist nun ich bin jetzt auch nicht mehr Krankenversichert und die KK drückt auf ihre 3 Monatsbeiträge, für den Beitrag von Mai wurde mir gar schon Vollstreckung angekündigt. Nach vielen Betteln konnte ich aber wenigstens einen Zahlungsaufschub bekommen. Problem nun ist ja solange über den Hartz4 Antrag nicht entschieden ist laufen auch meine Beiträge bei der KK weiter. Ich bin aber momentan völlig mittellos und muss mir schon Geld von Bekannten leihen um mir überhaupt noch was zu essen kaufen zu können. Es ist mir daher nun völlig unmöglich die Monatsbeiträge auch nur voraus zu legen. Was also jetzt tun? Geht da überhaupt noch etwas oder kann man nur warten bis die Arge den Antrag bewilligt hat?

    Ich überlege ob ich mich mal auf so eine Stelle bewerben sollte. Frage ist aber bekomme ich vom jobcenter dafür irgendeine Unterstützung wie etwa Reisekosten oder Unterkunftskosten?

    Die Stromkosten und Heizölfüllung wird aber nun nur jährlich gemacht. Das heißt besonders beim Stromverbrauch bin ich noch gar nicht berücksichtigt. Die Rechnung bezieht sich dann nur auf eine Person. Den realen v#Verbrauch werden wir dann erst Ende des Jahres wissen.

    Muss hier nochmal nach haken. Die Arge hätte nun gern Stromkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung, ... . Mein Opa will mit dem Arbeitsamt aber gar nichts zu tun haben und möchte daher auch nicht die Abrechnungen dem Amt zugänglich machen. Was nun machen? Gehts nicht auch mit einer einfachen Erklärung der Kosten?

    Heißt in dem Fall ich bin ab dem 1.06. versichert, es zählt doch der Tag der Antragstellung und nicht der Abgabetermin oder? Wie kann ich meiner Krankenkasse beibringen dass die Arge für diesen Monat zahlt weil solange wie der Antrag noch nicht durch ist hätte die KK den Beitrag ja gerne von mir.

    Ich war in meiner Selbständigkeit auch weiterhin in der AOK, also GKV. Aber noch ne Frage zur KV: Wie sieht das eigentlich aus: Ich habe mich am 01.06 Arbeitslos gemeldet, ab wenn übernimmt denn die ARGE meine KK Beiträge, der Abgabetermin vom Hartz4 Antrag ist auch erst in 1 Woche. Muss ich für Juni noch selber zahlen oder übernimmt dass dann rückwirkend die Arge?:

    Bei den Kosten haben wir bisher immer Pauschal 50/50 gemacht. Frage ist nun ob wir einen ordentlichen Mietvertrag aufsetzen sollten damit ich vom Amt auch die Nebenkosten und Miete erstattet bekommen würde. Müsste ich ihn dann mit bei der Haushaltsgemeinschaft eintragen aber überall ankreuzen dass dieser mich nicht mit Geldzuwendungen unterstützt und dann noch die Anlage KDU für die Miete und Nebenkosten ausfüllen?


    Ich wohne ziemlich in der letzten Ecke des Landkreises und da sind die Busse leider alle in die Gegenrichtung unterwegs bzw. es fährt der Bus nur einmal um 10:00 Uhr und 18:00 Uhr in die Stadt zur Arge. Meine Bitte die Termine um 11 Uhr zu verlegen wurde leider abgewiesen und erst 3h Busfahren und unzählige male umsteigen möchte ich mir eigentlich nicht antun zumal es so einfach wäre den Termin in ein entsprechendes Zeitfenster zu legen.


    Mit den Beitragrückständen meinen ich die der Krankenkasse.

    Hallo,


    ich muss nun zum ersten mal einen Hartz4 Antrag ausfüllen und mir stellen sich dabei ein paar Probleme auf. Ich wohne zusammen mit meinen Opa in dessen Haus, gemeinsames Bad aber an sonsten getrennte Küche, Wohnräume etc. Miete und Nebenkosten haben wir uns immer pauschal abgerechnet. Wie muss ich dass am besten angeben? Fällt das noch unter Haushaltsgemeinschaft?


    Noch ne andere Frage: Ich habe jetzt zum wiederholten mal einen sehr kurzfristigen Termin von der Arge bekommen (2 Tage!). Ich habe aber keinen eigenen PKW wodurch ich mir immer erst von Kumpels einen borgen muss, was aber nicht innerhalb von 24h geht. Gibt es da irgend eine Regelung die besagt die den Mindestabstand zwischen den erhalt des Termins und dem tatsächlichen ist?


    Aus meiner Selbständigkeit habe ich noch Beitragsrückstände von 2 Monaten für die muss ich selber aufkommen oder?