Beiträge von Anirak

    Hm, von 90 qm habe ich noch nie was gelesen. In den Urteilen des BSG hab ich das auch noch nicht gefunden. In den älteren Urteilen steht 130 qm, sind grundsätzlich angemessen und in den neuen steht 80 bei 2 Personen, wobei der Verkehrswert des Eigenheims zu berücksichtigen ist.


    Letzlich, so glaube ich beruht die Entscheidung auf dem Ermessen des Sachbearbeiters. Es wäre aber interessant zu erfahren, wie streng das ausgeübt wird.


    @ Turtle: Weißt du in welchem Urteil was von 90 qm steht?


    Gruß

    Guten Tag,


    mein Vater ist auf Grund der Insolvenz seines Unternehmens arbeitslos geworden. Er wird jetzt zwar erstmal Arbeitslosengeld beziehen und natürlich wünschen wir alle, dass er eine neue Stelle finden wird. Angesichts seines Alters (50+)und seinen aussterbenden Berufs möchte ich gerne wissen, was meine Eltern im Falle eines Hartz4 Bezuges erwarten würde.


    Meine Eltern bewohnen ein Reihenmittelhaus, welches noch nicht abbezahlt wurde. Wie viel noch offen ist, weiß ich nicht, aber es müssten um die 40.000€ sein. Das Haus hat eine Wohnfläche von 89qm laut Grundriss, wobei meine Eltern vor Jahren den den Dachboden ausgebaut haben und dadurch noch etwa 20 qm dazu kämen.


    Meine Eltern möchten das Haus gerne behalten, da es den Mittelpunkt unserer Familie darstellt. Das Haus sollte auch als Altersvorsorge dienen.


    Meine Fragen:


    1. Ist das Haus noch angemessen für zwei Personen? / Wie streng ist die Arge bei der Beurteilung?
    2. Macht es einen Unterschied, ob das Haus abbezahlt wurde oder nicht?
    3. Welche Möglichkeiten gibt es, dass meine Eltern in dem Haus wohnen bleiben können und trotzdem Hartz4 beziehen können? (evtl. übertragung des Hauses an die Kinder)
    4.Gibt es die Möglichkeit sich irgendwo fachkundig und trotzdem kostenlos beraten zu lassen?


    Vielen Dank vorab!