Beiträge von heavenmeetshell

    Hallo,


    wir wohnen seit Juli 2011 zu Dritt (mein Lebensgefährte, unsere 2jährige Tocher und ich) in einer ca. 80 qm2 großen Wohnung für 570,00 € (420,00 € Grundmiete + Nebenkosten) warm und das stellte bis zum heutigen Tage keinerlei Probleme beim Sozialamt da. Wir bekamen bislang ganz normal Hartz IV und die komplette Miete inkl. Nebenkosten wurde übernommen.


    Nun bekamen wir heute ein Schreiben vom Amt, dass die "angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung....492,50 €" höchstens betragen dürfen und daher ab 31.10.2012 auch nur noch diese Leistungen bezahlt werden.


    Nun meine Frage, kann man sich gegen diese Kürzung (erfolgreich) wehren, dass wenn über ein halbes Jahr ohne Beanstungen die komplette Miete bezahlt wurde und auch im Hartz IV Bescheid eine volle Übernahme aufgeführt wird? Eine Rechtsmittelbelehrung war auf dem Schreiben nicht zu finden. Heißt das, dass wir die Kürzung leider so hinnehmen müssen und fast 80,00 € weniger im Monat haben oder auf die "grandiosen" Amtvorschläge (Untervermietung, Mietkürzung beim Vermieter erfragen) eingehen müssen?


    Danke Euch im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.


    LG

    Hallo,


    wir (leider derzeit Hartz IV-Empfänger) sind im Sommer umgezogen und haben heute unsere erste Nebenkostenabrechnung bekommen, leider mit einer ziemlichen Nachforderung.


    Wird diese, zumindest teilweise, vom Amt übernommen?


    Enthalten sind
    *Heizkosten
    *Gartenpflege
    *Fensterreinigung
    *Hausreinigung
    *Wasser-/Kanalgebür
    *Allgemeinstrom
    *Müllgebühren
    *Winterdienst
    *Komposttonne
    *Unterhaltungsverband
    *Wohngebäudeversicherung
    *Haus- u. Grundbesitzerhaft.


    Falls das Amt diese übernimmt, muss ich dafür einen gesonderten Antrag stellen oder reicht auch ein formloses Schreiben mit der Bitte um Übernahme?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.


    LG

    Hallo Turtle,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Eine Frage hat sich mir jetzt doch noch aufgetan. Uns ist ja die Übernahme der Umzugskosten zugesagt worden. Spielt es hier auch eine Rolle, wie groß/teuer die neue Wohnung ist?


    Weil der Umzug wird durch eine größere oder teurere Wohnung ja nicht teurer. Aber man kennt ja die manchmal unlogischen Gesetze und deshalb wollte ich jetzt doch noch mal nachfragen.


    LG

    Hallo,


    da wir von der Arge mit unseren Fragen von einem zum anderen geschickt werden, hoffe ich hier von Euch jetzt ein paar Fragen beantwortet zu bekommen.


    Zum besseren Verständnis als erstes Mal der Sachverhalt:


    Ich erhalte noch bis zum 07.06.2011 Arbeitslosengeld I, welches auf das Hartz IV von meinem Freund und unserer Tochter angerechnet wird.


    Zum 01.08.2011 hat mein Freund nunmehr zur großen Freude einen Ausbildungsplatz gefunden, für welchen wir allerdings umziehen müssen. Der Umzug ist uns auch bereits von der Arge genehmigt worden und auch die Übernahme der Renovierungskosten für die alte Wohnung ging ohne Probleme über die Bühne.


    Leider ist es nun so, dass wir am neuen Wohnort über Internet etc. nicht wirklich Wohnungen finden, die größen- und preismäßig von der Arge übernommen wird.


    Nunmehr haben wir eine Wohnung gefunden, die statt den genehmigten 75 m 86m hat und warm leider auch 70,00 € zu viel kostet. Meine Eltern haben sich jedoch bereit erklärt, die Differenzkosten zu übernehmen.


    Nun zu den ganzen Fragen, die mir Bauchschmerzen bereiten:


    1) Dürfen wir diese Wohnung überhaupt beziehen und würde die Arge auf jeden Fall den genehmigten Höchstbetrag übernehmen oder bekämen wir dann gar nichts für die Miete?


    2) Mein Freund wäre ja zum 01.08.2011 gar kein Hartz IV Empfänger mehr, dafür dann leider ich erst mal. Ist hier überhaupt relevant, wie groß/teuer die Wohnung ist?


    3) Übernimmt die Arge die Kaution für die neue Wohnung, auch wenn sie teurer ist (3 Kaltmieten)? Für unsere alte Wohnung haben wir 600,00 € Kaution als Darlehen erhalten, welche wir in monatlichen Raten zurückzahlen aber noch nicht vollständig getilgt ist.


    4) Stellen wir den Kautionsantrag bei der alten oder der neuen Arge? Und wenn bei der neuen Arge, können die überhaupt schon was machen, wenn wir noch nicht in deren Einzugsgebiet leben?


    5) Seinerzeit haben wir bei der Arge unterschrieben, dass wir die Kaution an die Arge abtreten. Wir zahlen ja aber nunmehr monatlich Raten ab. Wird die Arge trotzdem die Kaution einbeziehen oder gleich mit der neuen verrechnen?


    Über Antworten von Euch freue ich mich sehr und bedanke mich bereits im Voraus.


    LG