Hallo,
wir wohnen seit Juli 2011 zu Dritt (mein Lebensgefährte, unsere 2jährige Tocher und ich) in einer ca. 80 qm2 großen Wohnung für 570,00 € (420,00 € Grundmiete + Nebenkosten) warm und das stellte bis zum heutigen Tage keinerlei Probleme beim Sozialamt da. Wir bekamen bislang ganz normal Hartz IV und die komplette Miete inkl. Nebenkosten wurde übernommen.
Nun bekamen wir heute ein Schreiben vom Amt, dass die "angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung....492,50 €" höchstens betragen dürfen und daher ab 31.10.2012 auch nur noch diese Leistungen bezahlt werden.
Nun meine Frage, kann man sich gegen diese Kürzung (erfolgreich) wehren, dass wenn über ein halbes Jahr ohne Beanstungen die komplette Miete bezahlt wurde und auch im Hartz IV Bescheid eine volle Übernahme aufgeführt wird? Eine Rechtsmittelbelehrung war auf dem Schreiben nicht zu finden. Heißt das, dass wir die Kürzung leider so hinnehmen müssen und fast 80,00 € weniger im Monat haben oder auf die "grandiosen" Amtvorschläge (Untervermietung, Mietkürzung beim Vermieter erfragen) eingehen müssen?
Danke Euch im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG