Beiträge von BlackMatrix

    verwertung wäre nicht in frage gekommen, da 3 Personen (Vater + 2 Kinder [einer davon minderjährig]) darin leben.
    und die Wohnung an sich nichteinmal 100m² aufweist...


    aber jetzt einfach mal beispielsweise...in der Theorie könnte Sie das eigentumsrecht doch z.b. für 100€ abgeben oder?
    oder gibt es da mindestwerte?

    ja aber Sie möchte dies sogesehen zu gunsten von Ihren Söhnen weitergeben...ist das nicht möglich?


    wirklich ausbezahlt wird Sie ja nicht...


    also ist das nicht möglich das sie es einfach so weitergibt? an was für bedingungen wäre dies denn geknüpft?


    das heißt wenn Sie abgelöst werden sollte muss sie den vollen betrag gleich abgeben?



    lg
    Martin

    Guten Tag,


    bin neu hier im Forum... darum erstmal hallo an alle :D


    ich habe da eine rechtliche frage und zwar find ich ist das eine ziemlich verzwickte situation


    ich schildere sie mal:


    Familie (Mutter, Vater, 3 Söhne) in einem Eigenheim.. (bzw haushälfte und andere Haushälfte eine andere Familie)


    Mutter Zieht ca 2003 aus bezieht seit diesem Zeitraum Harz 4 (da Betrieb pleite gegangen ist)


    Ältester Sohn kauft ca. 2006 die Haushälfte der anderen Familie auf.


    heute will ältester Sohn den Restlichen Teil vom Haus abkaufen und dem Vater Lebenslanges Wohnrecht gewähren.


    Jedoch das Problem:


    Mutter steht noch im Grundbuch möchte aber das Haus weitergeben da Sie für den ganzen Zeitraum nichts mehr gezahlt hatte für das Haus (Haus noch laaange nicht abgezahlt) und auch keine Zahlungen für das kind geleistet das bis anfang 2009 noch minderjährig war.


    jedoch beim Notar hieß es das mit der Mutter könnte ein Problem geben da die Mutter seit einiger Zeit Harz 4 bekommt und Wohngeld obwohl Sie sogesehen Eigentum hat die haushälfte wobei ihr davon sogesehen auch bloß die hälfte gehört...hier aber schon seit 2003 nicht mehr wohnt...eltern getrenntlebend aber nicht geschieden..


    kann das tatsächlich probleme geben wenn meine mutter das volle Eigentum an den Vater überträgt?



    lg
    Martin