Zu Ihrer Frage bezüglich der Lebensversicherung: Natürlich gilt das Guthaben des Vertrages als Vermögen. Häufig ist es sogar so, dass ALG II-Empfänger Ihre Lebensversicherung kündigen müssen und erst wenn Sie das Guthaben ausgegeben haben, Sozialleistungen bekommen. Falls das auch auf Sie zutrifft: Begehen Sie nicht den Fehler und kündigen die Lebensversicherung selbst. Hollen Sie sich Hilfe von Profis und lassen die Police kündigen. Allein durch eine professionelle Kündigung erhöht sich der Rückkaufswert um bis zu 20%. Zudem haben Sie die Chance alle Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück zu bekommen. Eventuelle Verluste können Sie so auch steuerlich geltend machen.