Beiträge von djkroko

    Hallo,


    ich habe grade eine Antwort auf meinen Wohngeldantrag bekommen.


    Nun steht in der Antwort:


    Nach §20 Abs. 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Asubildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§59, 101 Abs. 3 oder § 104 Drittes Buch Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Der Ablehnungsgrund gilt nur dann nicht, wenn Ausbildungsförderungsleistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden.



    So da mein Bafögantrag auch abgelehnt wurde müsste ich ja jetzt eig. Wohngeld bekommen wenn ich den Text oben richtig verstanden habe oder nicht?


    Könnt ihr mir vllt paar Infos geben warum mir der Antrag abgelehnt wurde?


    Vielen Dank


    Mfg
    djkroko

    Also Unterhalt habe ich glaub ich bis 18 oder 19 bekommen ich weiß es leider nicht genau meine Mutter hat sich darum immer gekümmert.


    BAB geht ja soweit mir bekannt ist auch nur bis zu einer gewissen Summe, ich glaub mein Berufsberater meinte 520€?


    Fahrkosten werden von meiner Firma übernommen.


    Ich hab letztens auch mal was gelesen das man sich Internet und nochn paar andere Sachen anrechnen lassen kann, weiß jetzt allerdings nicht mehr ob das beim Kindergeld oder bei BAB war.


    Eine WG ist nichts für mich, ich mags lieber alleine wo ich meine Ruhe hab.

    Hi


    ich habe eine Frage zum Unterhalt.


    Es geht darum das ich zum 1. September eine Ausbildung anfange, da ich von meinem jetzigen Wohnort ca. 1 1/2std zum Ausbildungsort brauche, hatte ich vor etwas näher zum Ausbildungsort zu ziehen. Da meine Mutter sich momentan im Umzug befindet werde ich mir aber so oder so eine neue Wohnung suchen müssen.


    Kurz zu mir, ich bin 22 Jahre, im ersten Jahr bekomme ich 750€ brutto. Die Wohnung kosten ca. 400-480€ Warm.


    Nun wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus? Meine Mutter ist momentan Arbeitslos, mein Vater arbeitet, weiß aber nicht wie viel er verdient.


    Kann mir jemand sagen ob ich Unterhalt bekomme? Und wenn ja mit wie viel man da rechnen könnte?


    Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)


    Mfg djkroko

    ok danke für die schnelle antwort.


    Bei der eigenen Wohnung gibts aber dann ein Problem mit der Kaution und vllt Provision da sich ja kaum was ansparen lässt.
    Zudem ist der Job bis ende Juni befristet, vllt wird er bis Oktober verlängert. Aber da ich noch keine Ausbildung habe, steht für September eine Ausbildung an sofern ich eine finde und da kommt dann das nächste Problem, mit einem Azubi gehalt wirds schwer eine Wohnung usw zu finanzieren.


    Hat das Arbeitsamt/Arge im momentanen Fall eig noch irgendwas zu "sagen" also müssen wir uns weiterhin bei den melden oder sonstiges?

    Hi,


    ich habe mal ne Frage zu dem ganzen Thema mit Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft.


    Es geht darum das meine Mutter im April Hartz 4 bekommen hat, dann habe ich angefangen zu Arbeiten (Teilzeit) soweit waren wir ja noch eine Bedarfsgemeinschaft oder nicht? Dann hieß es, das ich mit ca.590€ meine Mutter unterstützen muss und mir somit nur ca. 160€ bleiben.


    So nun geht meine Mutter seit anfang Mai auch arbeiten und bekommt auch ca. 750€ Netto wie ich, nun sind wir ja eine Haushaltsgemeinschaft!? Muss ich nun immernoch meine Mutter mit 590€ unterstützen oder wird das ganze nun anderst berechnet?


    Für den Monat brauchen wir ca. 1300€. Außerdem ist meine Mutter zurzeit auf Wohnungssuche, in der neuen Wohnung möchte meine Mutter alleine wohnen, d.h. ich muss mir dann eine eigene Wohnung suchen, was allerdings wieder zu einem Problem wird da ich mir mit 160€ kaum etwas für Kaution usw. ansparen kann.


    Könnt ihr mir bei der ganzen Sache vielleicht etwas helfen? Bei den ganzen Paragraphen und Berechnungen blick ich leider nicht wirklich durch :/