Beiträge von einfach

    Hallo,


    ich möchte mich hier nur für den Fall der Fälle informieren. Im Moment studiere ich noch, doch ich befürchte dass ich womöglich eventuell aus bestimmten Gründen nicht mehr in der Lage sein werde mein Studium zu beenden. Bisher habe ich noch keine Ausbildung gemacht und wohne noch im Studentenwohnheim. Das Problem ist, dass ich hier dann möglichst bald ausziehen müsste wenn ich nicht mehr immatrikuliert bin.
    Meine Frage ist nun, ob mir in dem Fall Hartz IV zustehen würde bis ich (hoffentlich möglichst bald) eine Ausbildungsstelle gefunden habe, da ich von den 300 Euro die ich im Monat verdiene einfach nicht leben kann. Miete würde hier noch gehen, aber bei KVersicherung und Lebensmitteln sieht es dann schon schlecht aus.


    Über Ratschläge und Infos würde ich mich sehr freuen.
    Liebe Grüße


    Hallo,


    sobald du nicht mehr studierst, egal, ob abgeschlossen oder nicht, kannst du H4 bekommen. Voraussetzung ist eine Exmatrikulationsbescheinigung. Wenn du gleichzeitig ein Wohnungsangebot vorlegst, das dir zusagt, wird auch die Miete übernommen, sofern die Whg angemessen ist. Das gilt, falls du deinen Job aufgibst; anderenfalls müsstest du deinen Verdienst beim JC angeben, das dir dann eine Aufstockung zahlen müsste.

    Wenn deine Eltern mit Hartz 4 nichts zu tun haben wollen, musst du aus ihrer Wohnung ausziehen. Obdachlos brauchst du dich nicht zu melden, einfach beim Amt ein Wohnungsangebot, das dir zusagt, vorlegen. Die Miete wird, sofern Wohnung angemessen, vom Amt übernommen; du hast also, wie bisher nur deinen Lebensunterhalt aus dem Regelsatz zu finanzieren. Das gilt, falls du nicht studieren willst. Wenn du dich dazu entschließen solltest, fällst du aus Hartz 4 raus! Dann kannst du Wohngeld sowie BAföG beantragen.


    Kleine Ergänzung: Wenn du sie natürlich erst gar nicht mit angibst, kann auch nichts angerechnet werden. Ich glaube, das gibt aber Ärger!


    Auf Nachfrage beim JC sagte man mir, dass die LV jetzt nicht angegeben werden muss. Erst wenn es zur Auszahlung kommt und ich dann noch Hartz4-Empfänger bin, muss ich sie angeben. Ärger kann es jetzt also nicht geben.

    Meine Behinderung ist allgemeine Verlangsamung, und deshalb brauche ich u.a. mehr Strom, da ich für alles mehr Zeit brauche. Dass das JC die Mehrkosten übernehmen wird, glaube ich nicht so recht, deshalb wollte ich für alle Fälle vorbereitet sein. Geräte benötige ich keine, sodass mir die Krankenkasse wohl nicht helfen wird. Was kann man denn mit einem Schwerbehidertenausweis bei ALG II beanspruchen? Oder ist er wertlos, solange man kein besonderes Essen, irgendwelche Geräte o.ä. benötigt?


    Was mache ich denn, wenn das JC sagt: Nein, keine Übernahme? Leider habe ich da keine Erfahrung. Kann ich das JC dann verklagen?


    Danke für eure Antworten.

    Hallo,


    ich habe seit letztem Jahr meine eigene Wohnung und muss dementsprechend alle Kosten selbst tragen. Wegen meiner Behinderung (50 Prozent) habe ich einen hohen Verbrauch (Wasser, Strom, ...). Da ich erst im November letzten Jahres eingezogen bin, hatte ich bei der Abrechnung der NK dieses Jahr sogar etwas zurückbekommen. Nächstes Jahr erwarte ich aber eine saftige Rechnung, daher suchte ich eine Möglichkeit, meine Behinderung geltend zu machen, und habe zu meinem Ausweis ein G beantragt, da ich nur so meinen Ausweis im Antrag geltend machen kann.


    Ich bekomme derzeit ALG-II-Regelsatz + KDU, aber keine zusätzlichen Leistungen (Eingliederungshilfe etc.), daher ist das die einzige Möglichkeit, nächstes Jahr zu überleben. Mittlerweile läuft eine Klage vor dem Sozialgericht, aber mein Anwalt machte mir keine großen Hoffnungen. Sieht jemand vielleicht eine andere Möglichkeit? Ach ja, die Behinderung besteht seit einem Unfall in der Schulzeit und ich hatte das G schon früher gehabt, es wurde aber aberkannt (auf meinen Wunsch - dumm von mir, ich weiss :o)


    Danke für die Antworten.

    Hallo,


    ziehe in meine erste eigene Wohnung. Dort brauche ich aber fast alle Möbel inkl. Küche, weil nichts da ist. Daher will ich Antrag auf Erstausstattung stellen, weiß aber noch nicht genau, was ich alles brauche. Wie läuft das, kriege ich eine Summe Geld und kann mir davon was kaufen oder muss ich einzelne Möbelstücke beantragen?


    Danke für die Antworten.

    Hallo, siglinde,


    danke für deine verständliche Antwort. Nur den Begriff "angemessen" hätte ich gerne etwas genauer erläutert (wenn möglich): Wie hoch darf die Miete sein, welche Quadratmeterzahl, Anzahl der Zimmer etc. Evtl. zieht noch meine Freundin mit ein, was ist denn da angemessen?


    Danke für die Antwort.

    Kleiner Nachtrag:
    Meine Mutter möchte sofort ausziehen, ich muss aber noch warten, bis das Semester zu Ende ist (wegen Antrag auf Hartz4). Kann meine Mutter sofort ausziehen (sie ist Rentnerin), ohne dass für mich Nachteile entstehen (Umzug nicht erlaubt etc.)? Und muss ich schon eine Wohnung im Auge haben, bevor ich den Antrag auf Mietübernahme stelle?


    Danke für eure Antworten.

    Hallo,


    ich bin mit dem Studium fast fertig und möchte, sobald ich Hartz4 bekomme, in eine eigene Wohnung ziehen (zur Zeit wohne ich mit meiner Mutter zusammen). Sie möchte allerdings auch ausziehen, weil hier das Haus gerade umgebaut wird. Meine Frage: Kann ich eine eigene Wohnung bekommen, wenn meine Mutter mit auszieht (in eine andere Wohnung), oder sollte sie lieber warten, bis bei mir Antrag und Wohnung/Umzug durch sind? Geht das überhaupt, dass man gleich bei der Antragstellung sagt, dass man eine Wohnung braucht (bin über 25)?


    Danke für eure Antworten.

    Danke für die ausführliche Antwort, Freydis.


    Ich habe die Tätigkeit inzwischen gekündigt, muss sie aber trotzdem angeben (im Hauptantrag, letzte 5 Jahre), sehe ich das richtig? Kann es da vielleicht Probleme geben?


    Danke für die Antwort.

    Hallo,


    stelle meinen ersten Antrag. Ich bin schwerbehindert und habe ein Attest vom Arzt, worin steht, dass ich täglich 5-6 Stunden arbeiten kann (habe ich damals dem Arzt dummerweise so gesagt), ich kann aber nur 5 Stunden täglich arbeiten (sonst beginnen die Probleme). Jetzt soll ich das Attest vorlegen, möchte diese Angabe aber korrigieren. Geht das ohne neues Attest, und wenn ja, kann ich später Probleme kriegen wegen dieser Angabe (z.B. bei der Rente)?


    Danke für die Antwort.

    Nach dem Link zu urteilen, hatte ich keine Meldepflicht, weil es nur ab und zu 10, 20 Euro waren, keinesfalls 410 oder mehr.


    Muss ich nun die Anlage EKS ausfüllen oder nicht?


    Danke für die Antwort.

    Im Bescheid der Versicherung steht: VN meine Mutter, versicherte Person: ich. Dann ist es nicht mein Vermögen, oder?


    ProfiSeller hat nichts mit ebay zu tun, sondern mit 1&1. Als ich damit Umsatz gemacht habe, habe ich das nirgendwo gemeldet; sollte ich das tun? Ich habe kein Gewerbe angemeldet, muss ich trotzdem noch die Anlage EKS ausfüllen?


    Danke für die Antwort.

    Hallo,


    fülle meinen ersten Antrag aus und brauche Hilfe.


    Meine Mutter hat für mich eine Lebensversicherung abgeschlossen, gilt das als mein Vermögen bzw. muss ich das angeben? Sie wohnt bei mir in HG, aber gehört nicht zur BG (habe ich das richtig verstanden?)


    Ich bin als ProfiSeller tätig, habe aber kein Gewerbe angemeldet. Ich habe auch schon lange nichts mehr vermittelt (=nichts verdient). Gilt das als selbstständige Beschäftigung und muss ich das angeben?


    Ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis, allerdings ohne Buchstaben. Nützt der mir irgendwas bzw. wo kann ich das angeben?


    Danke für die Antwort.