Hallo,
ich möchte mich hier nur für den Fall der Fälle informieren. Im Moment studiere ich noch, doch ich befürchte dass ich womöglich eventuell aus bestimmten Gründen nicht mehr in der Lage sein werde mein Studium zu beenden. Bisher habe ich noch keine Ausbildung gemacht und wohne noch im Studentenwohnheim. Das Problem ist, dass ich hier dann möglichst bald ausziehen müsste wenn ich nicht mehr immatrikuliert bin.
Meine Frage ist nun, ob mir in dem Fall Hartz IV zustehen würde bis ich (hoffentlich möglichst bald) eine Ausbildungsstelle gefunden habe, da ich von den 300 Euro die ich im Monat verdiene einfach nicht leben kann. Miete würde hier noch gehen, aber bei KVersicherung und Lebensmitteln sieht es dann schon schlecht aus.
Über Ratschläge und Infos würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Hallo,
sobald du nicht mehr studierst, egal, ob abgeschlossen oder nicht, kannst du H4 bekommen. Voraussetzung ist eine Exmatrikulationsbescheinigung. Wenn du gleichzeitig ein Wohnungsangebot vorlegst, das dir zusagt, wird auch die Miete übernommen, sofern die Whg angemessen ist. Das gilt, falls du deinen Job aufgibst; anderenfalls müsstest du deinen Verdienst beim JC angeben, das dir dann eine Aufstockung zahlen müsste.