Ich bin alleinerziehend und arbeite auf 20 Wochenstunden. Meine Tochter ist 13 und mein Sohn ist im Februar
25 geworden und hat Ende Februar seine Ausbildung abgescglossen. Er ist auch übernommen worden. Bis
dahin haben wir als Bedarfsgemeinschaft HartzIV bekommen. Jetzt möchte ich gerne wissen: muss mein Sohn
jetzt als Vollverdiener für uns mit aufkommen, da er noch bei uns wohnt oder kann ich für mich und meine
Tochter weiter Aufstockung erhalten? Müsste ich sein Einkommen im Fortzahlungsantrag angeben?