Also, wenn es meine leiblichen Kinder wären hätte ich ja auch kein Problem doch mein eigener sohn ist 17 jahre und teilt sich garantiert kein zimmer mit einem 14 jährigen... und der 5 jährige schläft bei mir in meinem zimmer.. und ist nicht mein leibliches kind. also ein lebliches kind und zwei pflegekinder ...es ist auch nur eine information für mich .. doch egal was man hier schreibt man wird angegiftet als wenn man nur schmarotzen will...
Beiträge von nickisworld
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das kindergeld wird wie beim alg2 geld angerechnet und du liegst falsch.. ich bekomme kein pflegegeld, da ich keine vom gericht bestellte pflegeperson bin, hier handelt es sich um eine freundschaftspflege.
es geht mir auch nicht darum hier einen vorteil zu bekommen , es geht mir darum das eine gute kindheit hat die er vorher nicht hatte und ich informiere mich vorher um entsprechende anträge zu stellen.
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Dann würde er ja schlechter gestellt sein als bisher. Finde ich nicht so gut das gerade kinder dann bestraft werden wenn sie so schon ohne mutter und familie aufwachsen.
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Hallo,
ich habe eine 4 zimmerwohnung mit 72 m² ... und ich Wohne hier mit meinem leiblichen Sohn und zwei kindern meiner Freundin (Freundschaftspflege), die für die nächsten jahre nicht verfügbar sein wird.
Die Jungs sind im alter vom 17, 14, und 5 jahren. Die beiden größeren haben ein eigenes Zimmer und ich teile mir mein schlafzimmer mit dem kleinen. das wohnzimmer ist eine offene Wohnküche ohne schlafmöglichkeit.Kann ich einen Antrag stellen um eine Größere Wohnung zu bekommen?? denn auf dauer ist es kein zustand mit einem fast schulpflichtigen Kind in einem raum zu schlafen.
Ich bin mit meinem Sohn in einer Bedarfgemeinschaft und die Kinder meiner Freundin bekommen Sozialgeld.
SIE SIND NICHT IN DER BEDARFSGEMEINSCHAFT.Für eine Antwort wäre ich dankbar.
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Hallo,
vor zwei Jahren habe ich Zwei Jungs im alter vom 14 und 5 Jahren bei mir aufgenmmen. Es sind die Kinder meiner Freundin die leider im Ausland für mehrere Jahre inhaftiert ist.Nach langem kampf bekommen die kinder einen erhöhten Sozialhilfesatz ( 1 1/2 fach).
Nun ist es so das der größere ab November wenn er 15 Jahre alt wird ALG 2 beantragen muss weil dann der leistungsbezug vom Sozialamt ausläuft. Mir wurde aber gesagt das wenn er ALG 2 beantragt fällt der erhöhte satz dann weg und er bekommt nur den normalen Satz? ist das richtig?Würde mich über antworten und Ratschläge freuen.