Ich bin übrigens eine Frau
Elch, ich kann verstehen was Du meinst
---------------------
Waas, willste mich nicht heiraten??????????????????????
Eine Frau die einen Mann versteht?
Sofort heiraten!
Schöööööööööööööööööööööööööööön
Elch
Ich bin übrigens eine Frau
Elch, ich kann verstehen was Du meinst
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Waas, willste mich nicht heiraten??????????????????????
Eine Frau die einen Mann versteht?
Sofort heiraten!
Schöööööööööööööööööööööööööööön
Elch
Alles anzeigen::
Meine Bewerbungen werden oder wurden alle von teilweise sogar Dr. der Philosophie geschrieben!"
Daran kann oder solte es also letztendlich nicht liegen!
Mit der Rechtsschreibung und ausdrucksweise ist bekannt daher habe ich keine mehr selbst geschrieben, wäre auch nicht das Problem, auserdem war ich die letzten 10 Jahre über ING, Dienstleister unterwegs
und die übernehmen eh alles in Eigen Regie!
Die letzten Bewerbungen wurden sogar direkt von einer Personalerin geschrieben!
Ist mir auch egal sollen die mir einen deutsch kurs oder Philosophie Kurs
spendieren, aber ich will ja kein Schriftsteller werden!!
Grööööööööööööööl
Elch
Ja man muss schon genauer formulieren das stimmt!
Zum Thema Fortbildung da muss man halt lesen!
Wie gesagt in 3 Jahren haben die ja 20.000 EURO für mich ausgegeben!
Und solte einer auch nur eine noch funktionierende Hirnzelle besitzen und er zählt 1 und 1 zusammen
also 20.000 EURO und 3 Jahre Bewerbungen (von Profis, hoffe ich zmindest das es die sind?
Ich wurde auch geholt für 7 Wochen!
Wie sagte eine Personalerin zu mir?
Sie werden nur geholt wenn gerade Urlaub ist und keiner zeit hat!!!
Grööööööööööööööööööööööl
Somit muss doch einmal ein anderes Konzept her und kein weiter wie bisher!
Ich wil keine weiteren sinnlosen weiterbildungen vielleicht ein umschulen zum arbeitsnahen Gebrauch, die müssen doch in der Ganzen BA einen fähigen haben der meine Kenntnisse miit dem Arbeitsmarkt matchen kann!
Ich will ja garkeine Wunder!
Aber ein 1 Jahresvertrag wäre ja bereits wie 6 richtige im Lotto!
Elch
Alles anzeigenNun ich dachte aufgrund deiner Angabe in Beitrag Nr. 1
dass du gern eine Fortbildung machen willst. Wenn dem nicht so sein sollte und man dir irgendwelche Maßnahmen aufzwingen will, die deine Selbständigkeit oder deinen Nebenjob (von denen ich nichts las) gefährden, dann hättest du das so schreiben sollen.
Und, so als Anmerkung: deine Beiträge lassen sich furchtbar schwer lesen. Sei es ob dem Ausdruck oder der Rechtschreibung... Von daher werden dir deine 6 Ausbildungen mit allen möglichen Zertifikaten nichts nutzen, wenn deine Bewerbungen genauso aussehen wie deine Beiträge hier.
Turtle
::
Meine Bewerbungen werden oder wurden alle von teilweise sogar Dr. der Philosophie geschrieben!"
Daran kann oder solte es also letztendlich nicht liegen!
Mit der Rechtsschreibung und ausdrucksweise ist bekannt daher habe ich keine mehr selbst geschrieben, wäre auch nicht das Problem, auserdem war ich die letzten 10 Jahre über ING, Dienstleister unterwegs
und die übernehmen eh alles in Eigen Regie!
Die letzten Bewerbungen wurden sogar direkt von einer Personalerin geschrieben!
Ist mir auch egal sollen die mir einen deutsch kurs oder Philosophie Kurs
spendieren, aber ich will ja kein Schriftsteller werden!!
Grööööööööööööööl
Elch
Alles anzeigenEs kann Dich keiner zum Unterschreiben einer EGV zwingen. Droht der SB Dir mit Sanktionen, wie etwa Sperre oder Kürzung Deines Anspruches, dann macht der SB sich damit eigentlich der Nötigung strafbar. Darum passiert so etwas meist nicht, wenn man in Begleitung einer zweiten Person zum Termin geht. Nimmt man gar einen sozialrechtlich versierten Beistand mit, dann passiert dies merkwürdigerweise eigentlich gar nicht!
In Mönchengladbach, wo ich derzeit wohne, und auch in vielen anderen Städten Deutschlands gibt es gemeinnützige Vereine, wie z.B. das Arbeitslosenzentrum. Dort wird Dir neben vielen anderen nützlichen Dingen auch eine kostenlose Rechtsberatung angeboten, ebenso auch ein sozialrechtlich versierter Beistand, der nach Absprache mit Dir gemeinsam Deinen Termin beim SB wahrnimmt. Du hast einen Anspruch auf eine Begleitperson, auch auf einen Beistand, ohne dem SB gegenüber einen Grund angeben zu müssen. Soll der Beistand in Deinem Namen agieren, muß der Beistand dann allerdings auf Anfrage eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese könnte auch unmittelbar vor Ort aufgesetzt werden. Dann würde Dein Beistand gegenüber dem Amt Deine Rechte wahrnehmen und Du müßtest bloß danebensitzen.
Die ARGE ist meist bemüht, Anspruchsberechtigte mündlich abzuschütteln, wenn sie etwas beantragen wollen oder mündlich zu nötigen, um sie per Unterschrift zur Aufgabe gesetzlich zugesicherter Rechte zu bringen. Von alledem darf man sich auf gar keinen Fall beeindrucken lassen!
Die Verweigerung der Unterschrift unter eine EGV in der Praxis:
1. SB legt Dir das Ding vor und droht Dir sofort oder später mit Sanktionen, falls Du nicht unterschreibst.
2. Du dankst für den Vorschlag, der Dir in der EGV unterbreitet wird, und sagst, dass Du diesen leider nicht direkt unterschreiben kannst, weil Du diesen erst rechtlich prüfen möchtest. Darum möchtest Du die vorgelegte EGV mit nach Hause nehmen. Du mußt nicht unterschreiben, dass Du eine EGV ausgehändigt bekommen hast! Wenn der SB einen Nachweis über die Zustellung möchte, muß er sie Dir per Einschreiben schicken.
3. Der SB droht weiter mit Sanktionen etc. – einfach nicht beeindrucken lassen und das Ding "zur Prüfung" mit nach Hause nehmen. Vermutlich wird der SB das aber nicht wollen und damit ist die Sache gegessen. Wenn doch, ist der Termin damit beendet. Falls Du keine Zeit findest, um die EGV selber zu prüfen oder von jemand anderem prüfen zu lassen, ist das eigentlich egal. Es passiert erstmal nichts. Selbstverständlich kannst Du auch dem SB des JCs einen Gegenvorschlag zur EGV unterbreiten – schließlich geht es ja hier um eine "Vereinbarung" und mit dieser müßten beide Vertragspartner auch wirklich einverstanden sein! Jedenfalls dürfen keinerlei Sanktionen aufgrund einer verweigerten Unterschrift unter die EGV oder wegen dem Ausbleiben eines Gegenvorschlags zur EGV passieren!
4. Hast Du es mit einem ganz besonders hyperaktiven SB zu tun, wird er in der Folge bemüht sein, Dir die EGV als Verwaltungsakt zuzustellen. Dies passiert dann schriftlich und erst ab diesem Zeitpunkt gilt der EGV-Vorschlag des JCs tatsächlich als Verwaltungsakt! Passiert dies, hast Du die Möglichkeit, diesem zu widersprechen. Die schriftliche Form wäre mit Sicherheit von Vorteil. Widersprüche müssen geprüft werden und so ist der SB gezwungen, den gesamten Inhalt der EGV genau und vor allem ganz individuell und nur auf Deine Person und Deinen bisherigen schulischen sowie beruflichen Werdegang bezogen zu begründen. Er kann also nicht einfach schreiben, dass die Maßnahme "X" der Integration in den Arbeitsmarkt dient. Er muß schon formulieren, weshalb ebendiese Maßnahme "X" in welcher Form etc. ihm geeignet scheint, um Dich persönlich in den ersten Arbeitsmarkt integrieren zu können.
5. Nun kannst Du erneut widersprechen, und zwar mit dem Inhalt, dass Du bereits einen Minijob hast und dass Du bemüht bist, einen weiteren Minijob zu bekommen, um sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Oder Du hoffst darauf, dass Du eventuell in Zukunft, z.B. Ende des Jahres oder bei besserer Auftragslage für das Unternehmen im Frühjahr des nächsten Jahren, oder ähnlich bei der Firma als sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft eingestellt werden würdest.
Wie Du argumentierst, hängt von Deiner Situation ab. Auf jeden Fall sollte in Deinen Widerspruch dann mit rein, wenn Du im Fall der Aufnahme der betreffenden Maßnahme Deinen derzeitigen Arbeitsplatz kündigen müßtest und somit dann zur Gänze auf ALG 2 angewiesen wärest! Dies wäre ebenfalls ein ausgeprochen wichtiger Widerspruchsgrund – ein finanzieller Grund für das JC und Dich betreffend, würde bei gegenteiligem Bescheid gegebenenfalls die Zumutbarkeit verletzt werden!
Es hängt also ganz von Deiner persönlichen Situation und dem Inhalt der vom JC unterbreiteten EGV ab, was Du in den Widerspruch reinschreibst. Möchtest Du eine Umschulung oder eine Weiterbildungsmaßnahme lieber besuchen, kannst Du auch dies angeben und entsprechend begründen. Zwar hast Du auf Bildung keinen Rechtsanspruch, aber auch das JC muß Deine Einlassung würdigen, so wie Du die ihre.
6. Irgendwann erhältst Du dann einen Bescheid als Antwort auf Deinen Widerspruch – vermutlich wird Deinem Widerspruch stattgegeben. Wenn nicht und der Bescheid paßt Dir aus einem bestimmten Grund nicht, kannst Du erneut Widerspruch einlegen und zusätzlich vor dem Sozialgericht klagen.
Bei all den Punkten 1 bis 6 wirst Du von dem Mitarbeiter z.B. des Arbeitslosenzentrums unterstützt. Der setzt Dir auch Schriftsätze auf oder hilft Dir dabei, wenn Du damit Probleme hast, begleitet Dich zum JC, zum Gericht, etc., wenn Du das möchtest und mit ihm vereinbarst.
Es ist ausgesprochen interessant, dass die JC-Mitarbeiter meist inaktiv werden was Nötigungen, Bedrohungen, Beleidigungen, oder ähnliches angeht, sobald sie merken, dass Du um Deine Rechte weißt und Dir auch Hilfe besorgt hast. Verharren sie in ihrem willkürlichen und oftmals zudem rechtswidrigen Tun, stehen Dir Rechtsmittel zur Verfügung, die Du nutzen könntest und solltest.
In einem Verwaltungsakt muß ein Amt innerhalb von längstens sechs Monaten reagieren - zumindest meine ich, dass es sechs Monate sind. Meist erhält man aber schon nach etwa zwei bis vier Wochen einen Bescheid.
Außerdem solltest Du wissen, dass Dein SB beim JC, der sich ja immer noch "Berufsberater" nennt, DIR behilflich sein muß, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden und zukünftig auf einen geringeren Hilfebetrag angewiesen zu sein. Nach Recht und Gesetz ist es nicht allein seine Aufgabe, Dich zu verwalten oder womöglich gar zu drangsalieren und zu nötigen. Das vergessen die SB der JC leider allzu oft.
Vergiß auch bitte dies NIEMALS:
Du MUSST gar nichts direkt und ungeprüft unterschreiben!!! Oder würdest Du im rechtlichen Alltagsleben einen Vertrag unterschrieben, ohne das Kleingedruckte gelesen und auch verstanden zu haben? Würdest Du einen Handyvertrag ungeprüft unterschreiben oder einen Stromvertrag oder einen Versicherungsvertrag? Würdest Du eine Waschmaschine kaufen, ohne Dir die Eckdaten durchgelesen und überprüft zu haben und ohne mit allen Vertragsbestandteilen zu 100% einverstanden zu sein?
Sicher nicht! Und bei einer Maßnahme mußt Du schon gar nichts unterschreiben – nicht einmal die Hausordnung. Sie werden sagen, dass Du bei Verweigerung Deiner Unterschrift nicht in ausreichendem Maß Deiner Mitwirkungspflicht bei der Maßnahme nachkommst. Aber das ist eine Lüge! Deine Anwesenheit bei einer Maßnahme reicht – Du mußt niemals etwas unterschreiben, um damit Deine Mitwirkungspflicht zu erfüllen!
Wären all die Dinge rechtens, die man unterschreiben muß, dann würden sie bereits im Sozialgesetzbuch in Gesetzen verankert sein und müßten nicht erst zusätzlich von Dir unterschrieben werden!
Ich hoffe, dass Dir meine Ausführungen weitergeholfen haben. Mit den besten Wünschen und Grüßen,
Freydis
Ich finde das nicht gut das meine antwort an fredy gelöscht wurde damit auch das ich mich bei ihm bedankte und das er es auf den Punkt brachte!
Es war auch eine EGV von Tacheles dabei!
Finde ich nicht nett und Bevormundung vom Erwerbslosen Centrum hier verbunden mit einer Falsch Einschätzung!
Elch
Alles anzeigena) Dem TE geht es nicht darum, dass ihm irgendeine Maßnahme nix nutzt, sondern, dass er eine (Bildungsmaßnahme) haben möchte.
b) Ich kann nicht lesen, dass er einen Nebenjob oder eine selbständige Tätigkeit ausübt und die durch irgendwas in der EV bedroht wäre - im Gegenteil, er ist seit Jahren alo und wünscht eine Fortbildung. Ggf. verwechselst du das Problem des TE mit einem ähnlichen hier geposteten Thread.
c) Kann man gegen einen Widerspruchsbescheid keinen neuen Widerspruch einlegen, sondern nur klagen.
Turtle
____________________
Nein diese Antwort ist zwar schöön aber in keiner Form richtig!
Begründung die AA und die ARGEN haben in etwa 20.000 EURO für Massnahmen für mich ausgegeben.
Was teilweise nur der Bildungs Mafia Geld ins Haus schwemmte!
Es waren zum teil hochwertige Massnahmen dabei, wie die 5 Monatige Ausbildung zum international zertifizierten Projektmanager nach ICB 3.0
Zertifiziert heisst Prüfungen in der Schule!
Und die Zertifierung durch Prüf Cert!
Der Unsinn liegt halt auch nur darin das MURKSEL Merkel und Ihre Marionette eine Hype aus 5 EURO
mehr im Monat machte!
Rechne ich die insgesamt 20.000 EURO in 3 Jahren an Weiterbidung, bis zum Renteneintritt aus, könnten die mir 555 EURO / monat bis zum Renten Eintritt geben!,
Dabei auch Business Englisch für 5 Monate ganztags!
Dann meine Bewährungshelferin Herr Elch sie haben freie AUSWAHL!
Da habe ich dann nochmals Englisch und Dänisch gewählt und auch völlig bekommen, weitere 4 Monate!
Da ich beeits 6 vollwertige Berufe mit sämtlichen Beppern und Abschlüssen habe,
betrachte ich jede Massnahme als Unsinn!
Darunter 2 Meistertitel, Metall und Elektrotechnik
REFA bis zur höchsten Ausbildung bis zum REFA EIE
DGQ Auditor in der höchsten Stufe bis ISO TS 16949
International zertifizierter Projektmanager nach ICB 3.0
Ich höre immer nur Sie brauchen keine Weiterbildung mehr!
Wir verstehen nicht, das sie nichts bekommen, immer das gleiche Gesülze!
Diesmal will ichs umdrehen nicht immer ich Nachweise, sondern nun sind die dran und können sich mal blamieren!!!!
Ich habe die aufgescheucht um sich Gedankenken zu machen!
Daher muss ich Deine Vermutungen, als völlig unzutreffend bezeichnen!
Oder um das noch genauer zu Formulieren!!!
20.000 EURO haben nach 3 Jahren und 350 Bewerbungen und 130 ZA Listungen nicht zum Erfolg geführt!
Ich habe jetzt nur ein VETO eingelegt kein weiter wie bisher, nicht die Einseitige EGV von letztens unterschreiben.
Somit will ich die an den Tisch zwingen um ein neues Konzeot auszuarbeiten und durchzudenken ich rüttele die deutschen schlafmichel hoch!
Denn was soll das??
Noch 3 Jahre weiter mit 400 Bewerbungen und die Bewährungshelferin in alter Manier?
macht Juni ,Juli, August , September, Oktober, November, Dezember ??
Ja iss de schoooooooo wieder Weihnachten????????????
Schnaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaarch!
Elch
Die Urteile des BSG machen auf mich schon seit geraumer Zeit den Eindruck, politische Urteile zu sein mit dem Ziel, dem Staat Geld sparen zu helfen. Mein Favorit dabei ist immer noch, das ein bei Abschlagszahlungen auf Strom/Gas bei der Jahresabrechnung entstehendes Guthaben als Einkommen zu bewerten ist. Logisch zu Ende gedacht, müsste dann auch bei der Rückgabe von Pfandflaschen zufließendes Geld Einkommen sein.
Fazit: bei Urteilen des Bundes"sozial"gerichts lieber nicht nach Logik fragen...
_
Ja das machen einige aber auch Clever!
Entweder gibst du eben selbst mehr an!!
Weil du weisst ja als Beispiel Gas 20.500 KWh verbraucht 2009
Mein Gott dann gibste eben 21.000 an sofern Du das selbst ausfüllen darfst wie bei uns!
Oder sogar das Energie Unternehmen ist Clever wenn die Wissen der winter kommt hauen die noch einmal drauf!
Hab keine Probleme damit musste 3 EURO in der Endabrechnung nachzahlen, So What??
Elch
#
Du must keine EV unterschreiben. Dann kommt sie halt als Verwaltungsakt. Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt es nicht. Wenn man Probleme mit der EV hat, weil man meint, dass da zuwenig als Leistung des JCs drinsteht, dann bespricht man das tunlichst mit seinem Vermittler. Meistens sitzt man diesem ja gegenüber, wenn die EV zur Unterschrift vorgelegt wird und hat eigentlich auch einen Mund am Kopf.
Turtle
Tja der zuständige Gruppenleiter sagt, es gibt nix!
Sie müssen sparen weil die Dr. von der Leyen 30 % sparen will!
Nur die Filetstücke dort, aber die kriegen sogar mit dem JobCenter ne Stelle!
Nutzt doch nix uns 3 Jahre liegen zu lassen, ich denke dann müssen die auch langsam mal was tun!
Denn!
Mutter MURKSEL Merkel sagt ja, man soll sich nicht in Hartz IV einrichten!
Und es soll ja angeblich kein Dauerzustand sein, oder bleiben!
Nur durch nichtstun der JobCenter ändert sich halt auch nix!
Klar das die sich die Leute raussuchen, die schnell vermittelbar sind, um auch Erfolge vorzuweisen.
Und es ist doch der Treppenwitz wir sollen ja angeblich bis 65 Jahre arbeiten, bekommen aber keine Arbeitsnahe Weiterbildung mehr???
Irgendwie wohl unlogisch, oder???
Und das der Kunde sich bewerben soll, ohne jegliche Hilfe des Job Centers?????????????????????????????????
Elch
Sorry ich habe hier gesucht!
Aber nichts gefunden!
Ich soll am 03.06.2011 ne neue EGV unterschreiben!
Die sind aber meisst sehr einseitig, steht meist nur drinnen der Beschuldigte hat
pro Monat 4 bis .... Bewerbungen abzuliefern.
Dann eben Ortsabwesenheit und andere Dinge!
Von der ARGE Seite her, steht eigentlich nur ein einziger Punkt drinnen.
Das sie den Delinquenten auf Ihre Arbeitgeber Ausbeuter Seite bringen!
Hat jemand Erfahrung damit, eine Eingliederungsvereinbarung hört sich ja mehr nach Zweiseitigkeit an.
Die AA und Arge ist ja bereits seit 3 Jahren bei mir ohne jeglichen Erfolg bis auf einmal 7 wochen in 3 Jahren.
Da ich hunderte von Bewerbungen machte und in 130 ZA s gelistet bin und auf jedem ZA Day aufschlug
letztens in ELMSHORN, empfinde ich die Vereinbarung als nicht sehr hilfreich und schwer einseitig!
Kann man da nicht reinschreiben, das man eine Umschulung oder Weiterbildung näher dem Arbeitsmarkt braucht??
Hat das jemand in dieser Art hier, schon einmal durchgezogen?
Muss man diese 08/15 EGV überhaupt unterschreiben???
Elch
Alles anzeigenHallo,
Also ist es generell so das man sich Als Azubi ersteinmal 3 Jahre ausnutzen lassen muss. Für einen normalen angestellten wäre so ein Lohn Sittenwidrig. Und nur weil ich den Status "Azubi" habe ist das also gerechtfertigt ?
Ein azubi der die gleiche arbeit leistet wie ein angestellter ist damit weniger wert. Sowas kann nicht sein.
Aber darum geht es ja hier gar nicht.
Mit meinem Ausbilder reden bringt nichts. Das habe ich bereits versucht. Allerdings wurde mir kaum zugehört.
Das ist in der Firma generell so. Lehrlinge werden als billige Arbeitskräfte genuzt, weshalb ich da nichts ändern kann.
Meine Mutter hat auch ein sehr geringes Einkommen. Ca. 900€ im Monat.
Also wäre es doch eigentlich kaum möglich davon 2 Personen satt zu bekommen und auch noch Miete und Auto und Versicherungen zu bezahlen ?
Das mit der 3monatigen Sperre habe ich auch schon gehört. Das müsste ich in kauf nehmen.
Bekomme ich für die Zeit Lebensmittelgutscheine ?
Wen meine Mutter also kein ALG2 bekommt heißt das, dass ich auch keins bekommen würde ? auch nach den 3 Monaten ?
Das kann doch nicht sein ? Gibt es da nicht ein Mindesteinkommen für die Eltern , abe dem sie mich mitfinanzieren müssen ?
Gibt es da eine Berechnungsgrundlage ?
ALG2 würde mir also auch ohne 12 Monate zu arbeiten zustehen ? Das wäre ja in meinem Fall mehr als ALG1
Bitte beachte: Ich werde natürlich solange es geht versuchen die Ausbildung durchzuziehen, da es mein Wunschberuf ist.
Ich möchte nur informiert werden was wäre wenn ich abbrechen würde.
Deswegen die Fragen.
Regards
PS: Unterhalt meines Vaters sind zurzeit ca. 170€. die gehen aber komplett zu meiner mum (ebenso das kindergeld)
--------------
Du hast wirklich 1000 Fragen!
Ich will Dich nicht langweilen zu meiner Zeit gab es 60 DM im Monat und für ein ordentliches Berichtsheft führen 10 DM extra
Es gibt Rechte und Pflichten!
Ist das ne Glitsche oder was grösseres??
Ich hatte einen Lehrvertrag da standen jedes Jahr alle mir beizubringenden Kenntnisse drinnen!
Und auch wieviel Zeit für Artfremdes aufzuwenden ist, Bier holen etc.
Wir hatten einen eigenen PersonalChef für AZUBIS!
Haste dort keinen Ansprechpartner im Betrieb??
Oder haste das falsche Ausbildungsziel gewählt?
Es kann auch an Dir selbst liegen, wenn Du Interesse zeigst und Dich dort einsetzt wird man Dir eventuell auch mehr Zutrauen und bessere
Aufgaben geben.
Nicht jeder ist gleich wir hatten Kollegen/innen die haben nach 3 1/2 Jahren immer noch 08/15 Arbeit gemacht
andere gingen bereits im 2. Lehrjahr alleine auf die Schiffe und machten eigenständig Ihre Arbeit.
Das kommt aber nicht von alleine, bedenke immer URSACHE und Wirkung!
Ich will Dir ein Beispiel nennen!
Dort war ein Lehrling hiess es damals ja, der lernte Starkstromelektriker, andere sind eingeschlafen in der Lehre,
der hat aussergewöhnlich viel gemacht und war der Überflieger dort, Lehre zu Ende als Grundstock
und anschliessend dann sofort zur Ing. Schule, die Firma hat den sogar gefördert , das macht man nicht bei Drömeln, was wohl auch einleuchtet.
Nochmals gleiche Firma und gleicher Vorgesetzter, nur du wirkst ja auch auf Deine Umwelt und blind sind die Vorgesetzten meisst auch nicht!
Ist das bei Dir anders, bist Du in der falschen Firma, oder Dein Vorgesetzter ist der Drömel!
Oder kannste da noch etwas anderes lernen???
Ich glaube nur an Hartz IV zu denken ist wohl die denkbar allerschlechteste Lösung, arbeite an Deiner Zukunft!
Oder sollen Deine spätere Frau und Kinder, falls du so etwas willst, dann auch dort mit Wohnen!????????
Ich kann Dir nur eines sagen verplempere Deine Zeit nicht mit Hartz IV Gelüsten, setze die dort auf den Pott verlange die Einhaltung
Deiner Ausbildungsrechte, aber tue auch etwas, sonst wird aus Dir nix werden.
Trete eventuell in eine Gewerkschaft ein, damit Du Rechtsschutz hast erkundige Dich aber vorher, ob die dies Leisten können.
Ich schätze Du bist mit Deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft, die ARGE wird ausrechnen was Dir
und Deiner Mutter zusteht!
Beispiel
Ihr Beide 646 EURO / Monat (Ist glaube ich um 5 EURO / Monat jetzt erhöht worden, der helle Wahnsinn welch Überfluss, war ironisch gemeint)
Ne bestimmte Wohnung bestimmter Grösse und Miete abhängig vom Wohnort!
Also sagen wir 400 EURO Miete ausser Ihr wohnt in München Schwabing!
Das wären dann 646 + 400 EURO = 1046 EURO!
Liegt sie drüber deine Mutter mit Ihrem Einkommen, dann war es das!
Liegt sie drunter kriegt Ihr was!
Ist nur ein sehr sehr grobes Rechenbeispiel, es muss also nicht stimmen aber in etwa läuft es so!
Ach so ich will dir ja Deine Illusionen nicht nehmen!
Aber ich weiss es zufälig!
Nichts mit zu Hause sitzen und Fernsehen glotzen nicht wenn Du im Bereich Pinneberg wohnst!
Wenn Dir die Arge Geld zahlt und Du um die 25 Jahre alt bist wirste Dir wünschen nie geboren zu sein.,
Ich habe 25 jährige erlebt die hatten sie derart am Arsch der hat geheult, zuletzt hat er für 6 Euro/Stunde
Post also Pakete mit dem Fahrrad zugestelt, wo es sich nicht lohnte ein Auto hinzuschicken.
Auch das muss man bedenken lieber selbst aktiv werden als der ARGE die Zügel zu geben die nehmen Sie
keine Angst und Du wirst es bedauern!
Wenn Du deren Anweisung nicht befolgst ist Dei Geld weg und Deine Krankenversicherung auch!
Elch
Alles anzeigenGuten Tag!
Ich bin neuerdings Aufstocker (verdiene also 400 + x), nachdem ich jahrelang arbeitslos war. Als ich noch arbeitslos war, bin ich immer einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen, und habe deswegen immer einen Einkommensnachweis an das Arbeitsamt geschickt, damit die Hartz IV-Leistungen daran abgestimmt werden könnten. Auf einem Einkommensnachweis steht drauf, wieviel Brutto, und wieviel Netto man bekommt.
Aber jetzt verlangt man von mir, an Stelle des üblichen Einkommensnachweis den Lohnstreifen. Sie wollen wissen, woraus sich mein Netto zusammensetzt. Normaler Weise könnte ich dieser Forderung leicht nachkommen, aber mir erscheint das schon wieder wie ein typischer Fall von Bürokratiesucht. Was geht die denn die Zusammensetzung meines Nettos und Bruttos an? Jahrelang wollten die nur den Einkommensnachweis!
Muss ich nun wirklich immer meine Lohnstreifen hinschicken, oder kann mir jemand von euch nachweisen, dass die Forderung des Arbeitsamtes gesetzeswidrig ist?
Mit freundlichem Gruß
Tüftelfreund
____________#
Ich würde mich da Allo anschliessen lege den Lohnstreifen einfach vor!
Ich kann mir zwar nicht vorstellen das die ARGE Dir etwas gutes tun will, das wäre schon seltsam!
Aber vielleicht gibt es Lohnanteile die nicht anrechenbar sind!
Wie gesagt ich weiss es nicht!??
Aber hast Du vielleicht Fahrgeld mit drinnen?
Warum genau weiss ich nicht, frage doch einfach mal nach was das soll???
Vielleicht past das Netto auch einfach nicht zum Brutto, da sind hier zu wenig Infos!
Das war bei mir so, aber da war das auch egal ich habe 3 Monate gearbeitet und war über dem Satz des Grundbetrages HARTZ IV, somit habe ich eh nichts bekommen.
Das war eh alles seltsam, aber das darf ich hier nicht schreiben!
Es gibt auch Arbeitgeber ich hatte 1 km Arbeitsweg, die geben dir aber 200 EURO Wegegeld.
Ferner bekommen die 30 % Zulage zu Deinem Lohn und sind Menschenfreund und geben dier von diesen 800 EURO Zulagen wieder 200 EURO auf Deinen Lohn dazu!
Das nennt man dann halt nur Anders!
Du musst Dir nur einfach merken, Du darfst Nix und der Arbeitgeber darf alles, so einfach ist das!
Alle Überlegungen sind nur Theorie!
Und ich gebe Dir Recht , Vorsicht hier kann der Feind auch mitlesen!
Stasis!
Ich habe alles abgegeben und der Steuer Fuzzy der Firma hat das so berechnet und ich habe auch alle Zulagen angegeben.
Wahrscheilnlich bekomme ich daher nächstes Jahr ne Steuererstattung die wird sich Die ARGE wieder schnappen, somit hat sie die 200 EURO Extra für mich wieder Raus und alle sind Glücklich!
Eine WIN WIN Situation!
Und habe ich zu der ZEIT der Steuererstattung zufällig ne Arbeit ist das eben Doppel Win für mich.
Wie sagte der eine so schön falsch aber richtig, mal verliert man und mal Gewinnen die anderen.
Elch
Alles anzeigenGuten Tag!
Ich bin neuerdings Aufstocker (verdiene also 400 + x), nachdem ich jahrelang arbeitslos war. Als ich noch arbeitslos war, bin ich immer einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen, und habe deswegen immer einen Einkommensnachweis an das Arbeitsamt geschickt, damit die Hartz IV-Leistungen daran abgestimmt werden könnten. Auf einem Einkommensnachweis steht drauf, wieviel Brutto, und wieviel Netto man bekommt.
Aber jetzt verlangt man von mir, an Stelle des üblichen Einkommensnachweis den Lohnstreifen. Sie wollen wissen, woraus sich mein Netto zusammensetzt. Normaler Weise könnte ich dieser Forderung leicht nachkommen, aber mir erscheint das schon wieder wie ein typischer Fall von Bürokratiesucht. Was geht die denn die Zusammensetzung meines Nettos und Bruttos an? Jahrelang wollten die nur den Einkommensnachweis!
Muss ich nun wirklich immer meine Lohnstreifen hinschicken, oder kann mir jemand von euch nachweisen, dass die Forderung des Arbeitsamtes gesetzeswidrig ist?
Mit freundlichem Gruß
Tüftelfreund
____________#
Ich würde mich da Allo anschliessen lege den Lohnstreifen einfach vor!
Ich kann mir zwar nicht vorstellen das die ARGE Dir etwas gutes tun will, das wäre schon seltsam!
Aber vielleicht gibt es Lohnanteile die nicht anrechenbar sind!
Wie gesagt ich weiss es nicht!??
Aber hast Du vielleicht Fahrgeld mit drinnen?
Warum genau weiss ich nicht, frage doch einfach mal nach was das soll???
Meinst Du Arbeitsamt oder ARGE???
Oder Essensgeldzuschuss was man Dir vom Hartz IV wieder abziehen kann?
Es gab da mal sone unsägliche Geschichte vor ein paar Jahren da kam jemand ins Krankenhaus, worauf die ARGE dann meinte oder das Sozialamt.
Ooh Schööööööööööööööööööööööööööööööööööööööön, dann wurden sie ja vollverpflegt da können wir ja den Essensteil abziehen!
Wie gesagt diese ARGE und Sozialleute sind mit Normnalen Leuten nicht zu vergleichen und dieser Sachbearbeiter hat dann wahrscheinlich das PLATIN Überflieger Abzeichen am grün roten Lila Band an Hose bekommen.
Und MA des Tages!
Elch
Elch
Hi,
folgender Sachverhalt. Meine Freundin bekommt diesen Monat eine Prämie, weil sie aus Sicht des Arbeitgebers besonders gute Arbeit geliefert hat. Nun soll die Prämie aber zu 100% auf die Hartz 4 Bezüge angerechnet werden. Ich wollte mich mal erkundigen ob da schon jemand Erfahrung mit gemacht hat oder ob es Urteile dazu gibt.
Ich bin der Meinung das es 1. Ungerecht gegenüber der anderen Mitarbeiter ist die was von ihrer Prämie haben und 2. Gegen die Eingliederungsvereinbarung verstößt. Den heißt es nicht darin das beide Seiten versuchen sollen den Arbeitsplatz zu sicher? Wo ist den da noch ein Ansporn auf die Arbeit?
Vielen Dank im Voraus an alle.
______________________________
Ich verstehe dich leider nur zu gut!
Iss aber leider völlig korrekt!
Es gab doch vor ein paar Jahren den Fall da hatte sich die Tochter einer Hartz IV erin in einem Ferienjob
Geld verdient und das wurde der Mutter abgezogen.
Die Tochter hatte sich davon eine Gitarre gekauft ,
Das ging durch alle Medien ich glaube da wurde etwas gelockert!
Ansonsten kann man den Chefs nur sagen, gebt es den Leuten in Bar inne Hand wo kein Kläger, da kein Richter!
Diese ARGE Vollstrecker haben ja oft ne Volmackem Meise, Sorry kann man anders nicht nennen!
Es gab den Fall da ist sonen Ober Sheriff durch die Innenstadt gegangen, hat einen seiner Klienten erkannt, der sass dort mit einer Mütze und
bettelte oder spielte Musik.
Sofort wurde in dem der Eifer geweckt, endlich habe ich einen dieser Schmarotzer erwischt, schaute in die Mütze und rechnete
was weiss ich 5 EURO 70, das dann auf 30 Tage im Monat und Rückwirkend für 5 Jahre hoch!
Dem Vollstrecker hammse dann aber den Piepvogel gezeigt, ging auch durch die Presse!
Es war eine riesige Bürger Empörung da, sodas der Vorgesetzte den Bescheid zurücknahm.
Ich sage nur eines dazu, in Dütschiland werden Jahr für Jahr 135 Milliarden EURO an Steuern hinterzogen!
Müssen diese Blockwarte da echt den Armen der Ärmsten noch die letzten 3 EURO nehmen???
Sollen sie doch dort mehr einstellen, aber wie man hört werden übereifrige Steuer eintreiber wiederum gekündigt, um die Klientel nicht zu verärgern!
Elch
Alles anzeigenWenn du deinen Lohn immer erst einen Monat später bekommen hast, dann dürfte es sich um die Rückforderung für April und Mai handeln.
Denn dann musst man dir ja für April den vollen Märzlohn und im Mai den Aprillohn für die paar Tage anrechnen.
Genau kann dir das natürlich nur dein Amt sagen wie man auf die 904 Euro Überzahlung kommt. Normalerweise gibts neben der Anhörung auch Änderungsbescheide, wo man dann den alten Anspruch und den neuen Anspruch vergleichen kann und sich so ausrechnet, ob die Überzahlung stimmt.
Turtle
Genau Anhörung gemäß §24 Zehntes Buch.........
Nur was soll ich dazu schreiben?
Es steht lediglich drinnen:
Wortwörtlich:
Sehr geehrter Herr Elch,
nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 01.03.2011 bis 31.05.2011
Arbeitslosengeld II in Höhe von 903,74 EURO zu Unrecht bezogen!
Nichts weiter dabei, nur ob ich einverstanden bin, dies die nächsten Monate mit 30 % zu tilgen.
Darüber habbich mich ja so aufgeregt!
Wenn da ne Erklärung dabei gewesen wäre, hätte ichs ja vielleicht verstanden!!
Vielleicht??
Aber einfach nur sind sie bereit 903 Euro zurückzuzahlen und Sie ist zu dieser Erkenntnis gelangt????
Elch
Ach so, Sie haben mehr Einkommen erzielt als ursprünglich berücksichtigt wurde! ?????????????
Da hatte ich ja noch mehr Fragezeichen wie vorher???
Hab denen dann jetzt zurückgeschrieben, das dies ja garnicht angehen könne!
Sie haben meinen Arbeitsvertrag ab 04.01.2011 gehabt
Dann jeden Monat die Verdienstabrechnung Gesamt also 4 Stück
Da stand das Nettogehalt drauf nicht verschlüsselt wie im Krieg!
Und dann die Behauptung mehr Einkommen erzielt als ursprünglich berücksichtigt wurde!!
Selbst das schlucke ich noch, nur dann will ich doch auch eine Erklärung dazu, Oder???
Ihre Erkenntnis reicht mir da irgendwie nicht aus!!!
Ich kann ja auch hinschreiben ich bin zur Erkenntnis gekommen das dies Hartz IV Geld zu wenig ist, bitte zahlen Sie mir 2000 EURO nach.
Das wäre im etwa das gleiche!
Elch
Das glaube ich dir nicht. Wenn du die Arbeitsaufnahme zum 4.1. erst gemeldet hast, hast du für Januar schon das ALG 2 bekommen (Ende Dezember). Ich schätze mal, das ist jetzt eine Rückforderung für Januar und für April.
Hast du deinen Lohn mit dem laufenden Monat ausgezahlt bekommen oder erst im Folgemonat?
Turtle
Erst im Folgemonat!!!!
Heisst Auszahlung mit dieser Januar Abrechnung am 15.02.2011
Allerdings sagt diese Vereinbarung aus das es bis 15 Arbeitstage bei der Bank dauert plus Überweisungszeit.
Dies sagte mir diese ZA Frau von der Abrechnungsstelle, weil dies immer falsch gedacht wird
Heisst Abrechnung als Zettel bis 15. des Folgemonats!
Das Geld kann dann aber erst am 20 zigsten drauf sein!
Diese Sache wurde ja vom Arbeitgeber Service eingefädelt, das heisst die wussten es bereits am 21.12.2010
auch die Eckdaten des Verdienstes, weil der ARBEITGEBER die 30 % Zulage anforderte, für ältere Langzeitarbeitslose!
Was Du meinst kann auch nicht angehen, irgendwie weil uns 1222 EURO / Monat zustehen, dann wäre Ihre Forderung ja sogar zu gering gewesen??
Nämlich dann 1222 plus diese 127 EURO!
Siehste ja auch an deren Beechnungen schon für April 1000 EURO Überweisung und mit 350 EURO gerechnet sind 1350 EURO
Diese 130 Euro mehr sind dann wohl das was man bei Arbeit mehr behalten darf!
Weiss allerdings nun nicht den genauen Wert können 1035 EURO gewesen sein müsste ich nachschauen!
Aber ich komme nicht auf 904 EURO wie ich auch rechne?????h
oder würfeln die da etwas aus???
Ach so die Übergabe des Arbeitsvertrages geschah erst am 03.01.2011 weil es hier vor Weihnachten Schneestürme gab und der ZA Mitarbeiter zwischen Weihnachten und Sylvester Urlaub hatte, er kam dann am 03.01 zur Arbeitstelle und übergab Ihn mir, das hatte ich aber meiner
Betreuerin bei der ARGE, alles genau so gesagt.
Ist ja alles schön und gut, aber was ist das fürne ART UND Weise der ARGE, zahl oder stirb, ohne Erklärung.
Müssen die das dann nicht wenigstens auch erklären????
Also 904 EURO weil sie dann und dann!
Aber nur den Hinweis 904 EURO und zurückzahlen und nicht Warum???-
Elch!!!
!!!09
Ich bitte die Herren /Damen Tutoren diesen Trööt eventuell zu verschieben falls er hier nicht richtig sein sollte!
Mir ist seltsames passiert!
Ich bin seit AUGUST 2010 in Hartz IV
Bekam plöötzlich eine Arbeitgeber Anfrage!
Job Beginn 03.01.2011
Brav wie ein deutscher Schlafmichel halt ist.
Arbeitsvertrag am 04.01.2011 zur ARGE
Dann kommt bitte Ihre Gehaltsabrechnung bei uns einreichen!
Also am 15.02.2011
15.03.2011
15.04.2011
19.05.2011
Weil das Arbeitsverhältnis am 08.04.2011 endete (es waren nur 3 Monate)
Bekam ich ein Schreiben der ARGE
Da ihr Arbeitsverhältnis am 08.04.2011 endet haben wir für Sie
1000 EURO berechnet für den Monat April und gehen von 350 EURO eigenem Einkommen aus,
bis 08.04.2011
Alles Okay!
Dann mit der APRIL Abprechnung die wohl bis 16.05.2011 kommen wird, dann wird der wahre Bedarf ermittelt, alles schön und gut!
Am 19.05.201 kam diese Abrechnung und ging sofort zur ARGE!
es waren 477 EURO Restabrechnung!
Klar war mir, das die dann zurückfordern also das DELTA 477 zu 350 EURO oder so!
Nun kam Superschnell gleich am nächsten Tag, so schnell sind die dort sonst nie!
Ein Pamphlet wir haben errechnet das sie in dieser Arbeitsaufnahme 904 EURO zu viel verdient haben!
Dann 2 Leerblätter ob ich damit einverstanden wäre, 30 % Abzug / Monat bis diese getilgt sind!
Wie gesagt ohne weitere Erklärung wie die auf diese 904 EURO kommen?
Was ist das denn nun wieder für eine Schweinerei??
Ich lag von Januar bis März immer über den Satz der ARGE und hab nichts von denen bekommen.
nur eben im APRIL besagte 1000 Euro bei 477 EURO Verdienst und soll nun 904 EURO zurückzahlen??
Weiss jemand was das nun wieder soll??
Bestrafung weil ich über dem ARGE Grundsatz verdient habe???
Elch