Beiträge von Elch

    Danke Elch,
    habe viel von dir gelernt.


    :


    Du lernst von Dir selbst!


    Ich kann es einfach nicht ertragen wenn ein 63 Jähriger mit Herzinfarkt von Dummblödeln verarscht wird!


    Du hast wahrscheinlich lange genug gearbeitet!


    Warst vielleicht sogar Ing. oder ähnliches!


    __


    Nimms nicht so tragisch meine Meinung, ein Herzinfarkt ist ja nun ein Warnschuss
    je nach Schwere ein kleiner Fingerzeig oder ein Böller Schuss!


    Mit "B" im GdB kannste doch umherreisen mit bezahlter Begeitung geniesse das und ärgere dich nicht mit den ARGE Schergen ab.


    Ist nun nur meine persönliche Meinung, muss nicht für alle hier gelten!


    Für wen oder was willst Du noch Arbeiten???????????????


    Elch


    Ich muss noch hinzufügen mit einem "B" in der Schwerbehinderung, was ist denn das für ein ARGE Arzt??


    Sollst Du auch einen Betreuer mit auf die "Arbeit" bekommen, der dann Deine Arbeit dort verrichtet!?????????????


    Herr wirf Hirn vom Himmel!


    Elch

    Die Wahrheit!


    In der ARGE habbich denen Dr. House vorgespielt mit Humpeln also mit Gehhilfe und ohne Gehhilfe!


    Ich hab garnix mit den Beinen bin dann aus dem Zimmer gehüpft, wollten die mir ne Schauspieler Stelle anbieten!



    Dann meine Coachess!


    Also meine persönliche Bewerbungs Beraterin Einzel Beratung!


    Arge lehnte eine Weiterbeauftragung dieser Coachin oder Coachess ab wegen meiner 100 E- Mails und weil ich die ARGE mit ca. 100 Widersprüchen lahmlegte!


    Alles über die IG Metall Rechtsanwälte, die bereits stöhnen!!!


    O- Ton wir können unseren letzten Arbeitgebern (ich nenne die Blutsauger und Ausbeuter) nicht zumuten mit Ihnen in Kontakt zu kommen und einen von den noch wenigen davon zu verlieren.



    Der Rechtsanwalt spricht meine Sprache!
    O-TON


    Herr Elch wer geht denn schon auf die ARGE Arbeitgeberseiten???


    Das muss ein Arbeitgeber sein, der nicht mehr alle 7 Sinne beisammen hat!
    Oder der böses im Schilde führt!


    Mein Spruch dazu , habe nichts hin zu zu fügen!
    Gröööööööööööööööööööööööööööööööööööl


    Meine Coachess lobte mich in den höchsten Tönen als hilfsbereit, sehr freundlich , reflektierend und im höchsten Maße geeignet!


    Rückruf von der ARGE, sprechen wir vom selben ELCH???



    Bin aber zufrieden der Gruppenleiter wurde ausgetauscht der Dammel hatte sich auf einen E-Mail Dialog über ca. 30 E-Mails mit mir eingelassen und drohte meine E- Mails auf strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen!!!


    Das war bestimmt der von Kuddel Daddel Du oftmals benannte Telekommer!!!!


    Den hammse ausgetauscht, erzählte mir letzte Woche meine Coachess!


    Meine direkte RehaBetreuerin eine Beamtin hat sich auf unbestimmte Zeit beurlauben lassen, (Info von meiner Coachess), ich schätze mal bis ich in Rente bin!


    Meine Coachess flehte mich dannn an ich solle Ihre Freundin die nun dort REHA Gruppenleitein ist bitte in Ruhe lassen!


    Klar bin ja kein Unmensch!


    Gröööööööööööööööööööööööööööööööööl


    Grööööööööööööööööööööööööööl


    Klar Hannibal Lector in das Schweigen der Lämmer hätte seiner FBI Agentin (Clarice Starling) auch nichts angetan, Ihr nicht ein Haar gekrümmt!


    Eine Frage der Ehre!!!!


    Elch

    Warum hast du mir das nicht vorher gesagt ?


    Zitat:
    Zitat von Elch
    Dann der Zusatz meine Stellenangebote die ich hier reinbekomme, entpuppen sich später eh als 400 EURO Jobs, also früher oder später!!


    Selbst vor meinem Infarkt mit 59 hat ARGE mir nicht ein einziges Angebot unterbreitet.
    Auch nicht für ein 400.- € Job.


    Zitat:
    ______________


    Klar was denkst Du denn, aus den Arbeitslosen Heeren werden die besten Früchte ausgesucht, am besten wohl das gibt ne Ziel Hierarchie!


    Wissen die Stasis hier viel besser als ich!


    Sagen wir zwischen 25 und 32 Jahren und kerngesund könnten an einer Olympiade teilnehmen!


    Die würden von den Rating Agenturen das Triple A bekommen.


    Oder unter A +++ bekannt!


    Dann kommt es noch darauf an welche Bildung welcher Beruf und ist der Beruf noch gefragt??
    Lohnt ne Weiterbildung Umschulung?


    Ist das gutes Futter für die Biligst Arbeitgeber zum verheizen??


    Aber für uns über 60 mit Schwer Behinderung???


    Wir könnten höchsten als Versuchskaninchen für Medikamente gehen??


    Da muss und darf man sich Nix vormachen!!!!!!!!!!!!!


    Elch


    Meinen 400 EURO Job hab ich mir selbst gesucht, telefoniert und dann der ARGE mitgeteilt!!


    Die sind so weit ab von der Realität


    Sagt die Tante zu mir Herr Elch vielleicht erweist sich das als Glücksfall und sie Arbeiten dort irgendwan sogasr 15 Stunden / Woche!


    Geht schlecht sach ich!!


    Sie Wieso, ist das völig ausgeschlossen??


    Ich will ja nicht unbedingt noch weniger arbeiten!!!


    Da warse völlig auffem Schlauch gestanden, die Gutste!


    Habbich Ihr den Arbeitsvertrag hingeschickt 76 Stunden / Monat!


    Stille im Wald!


    Hoffentlich lesen hier keine ARGE Verbrecher mit, Hilf Dir selbst dann hilft dir Gott !


    ARGE die kannste zu jeder Zeit zu völigst 100 % vergessen!!
    Elch

    Die vom Jobcentre fragte mich ob ich mit dem Urteil des ARGE Arztes einverstanden sei?
    Ich : Steht auf meinem Strin Blöd ?
    Sie: Nein.
    Ich: Dann ist ihre Frage nur Saublöd.


    Zitat:
    Zitat von Elch
    Sollst Du als Tester für Reanimierungsgeräte gehen?????????????


    Ich sagte doch, ich soll Bewerbungen schreiben, sie Kontrolliert sie und so legitimiert sie Ihren Arbeitsplatz.
    Sonst müsste sie neben mir im Wartezimmer der Leistungsabteilung sitzen und warten bis sie aufgerufen wird.
    ________________



    Die ist voll bescheuert!


    Meine Bearbeiterin ruft mich vorher an also telefonisch und bereitet mich schonend darauf vor das in den nächsten Tagen ein Brief von der ARGE kommt und was der Inhalt ist und das ich mich darüber nicht so aufrege, da es belangloses ist also Routinemässig und sanft und schonend!


    iIch kenne das von Mikropartner her, nenne die hier mal Makro Partner da war eine 63 jährige die schwebte hinter unseree ELITE Dozentin die Treppe runter!


    Aber Frau nennen wir Sie Hintertupf, Frau Hintertupf ich hab doch meine Rente bereits eingereicht und warte nur noch auf die Entscheidung!!


    Was hammse der verpasst??


    Das komplette Programm ein Profiling, also diese Profil Neurosen, dann komplettes Bewerbungstraining
    und 10 bewerbungen / Monat, die ist dort schier ausgerastet!


    Der Oberhammer war eine Umschulung, die haben einen wie Dich noch 2 Jahre lang umgeschult, sein ARGE Betreuer war dann ganz stolz und verkündete, nennen wir Ihn Herrn Verarscht , Herr Verarscht nun will ich sie nach Ihrer bestandenen Prüfung auch nochmal arbeiten sehen!


    Gut das hat er wirklich auch geschafft, Herr Verarscht war noch krank, wohl wegen dem ganzen Stress . Prüfungsstress etc.


    Er arbeitete dann noch 3 Wochen und ging dann mit 65 Jahren in Rente!


    Ich nenne das dann Verschwendung von Volks Eigentum und alles nur für die Statistik und oder das der Betreuer nen Haken macht, noch etwas zu tun!


    Elch

    Führe mich nicht in die Versuchung.


    Zitat:
    Zitat von Elch
    Was ich aber nicht verstehe bei ab GdB 50 müsstest Du einen REHA ARGE Berater haben,°!


    Warum hast du mir das nicht vorher gesagt ?
    _________________


    _______________________


    Ausser Du wohnst im Dunkel Land??


    Also meine ARGE Tante hat sofort gesagt, Gut mit mir will niemand etwas zu tun haben, ab dem Schwerbehinderten Ausweis GdB 50, bin ich nicht mehr für sie zuständig.


    Ich glaub die war richtig froh, mich los zu sein, Grööööööööööööööööööl


    Für Sie ist nun das REHA Team zuständig, die haben eine Zusatzausbildung im Bereich Schwerstbehinderung
    diese Bearbeiter sollten Dir diesen Unsinn dann nicht mehr antun, die kannste dann wegen Rechtsbeugung satt verklagen solten sie dies tun!


    Elch


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    Ich habe B.


    Zitat:
    Zitat von Elch
    Nur mal am Rande vermerkt sollte es deine Behinderung zu lassen tritt Ihm gehörig in die Eier, ohne Zeugen versteht sich!



    Siehste dann fährt Deine Begleiterin auch noch umsonst mit , Du bist im Schlaraffenland in Deutschland!!!




    Warum wilste dich dann noch mit Gerichten rumquälen???


    Sozialgericht dauert hier bei uns 1,5 Jahre ich warte nun schon rund 12 Monate darauf!


    Ausser das weiss Kudel Daddel du der ist Wx Perte wenn du einen Eilantrag stellst und der wird genehmigt!


    Elch

    Sorry ist aus einem anderen Wisens Forum ich hoffe die verzeihen mir das!


    Elch



    http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic1726.html


    Hier der Link sogar dafür



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    Moderator




    Anmeldedatum: 20.03.2004
    Beiträge: 14611
    Wohnort: Menden-Lendringsen
    Verfasst am: 11.02.2005, 20:35 Titel: Buchstaben/Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis


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    Hallo zusammen,


    anbei die Bedeutung der Buchstaben/Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (von Userin Lisa bereits in einem anderen Beitrag in dieser Rubrik vorgestellt):


    • G = Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist
    erheblich eingeschränkt


    Dies liegt vor, wenn infolge einer Einschränkung des Gehvermögens oder einer vergleichbaren inneren Erkrankung der Betroffene nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß bewältigt werden. Als Maßstab wird eine Strecke von zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt werden kann, angenommen.


    • aG = außergewöhnlich gehbehindert


    Dieses Merkzeichen bekommen Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Dazu gehören z.B. Querschnittsgelähmte und Patienten, die diesem Personenkreis gleichzustellen sind, z.B. bei schweren Herzkrankheiten oder bei einer stark eingeschränkten Lungenfunktion.


    • B = Die ständige Begleitung bei der Benutzung von
    öffentlichen Verkehrsmitteln ist notwendig


    • RF = Rundfunkgebührenbefreiung und
    Telefongebührenermäßigung


    Voraussetzung für dieses Merkzeichen ist ein GdB von mindestens 80 und ein körperliches Leiden, das den Betroffenen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausschließt. Dies ist der Fall, wenn durch die Behinderung öffentliche Veranstaltungen eine unzumutbare Belastung für den Betroffenen oder für die Umgebung sind und dies so für den Menschen einen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben bedeutet.


    • H = hilflos


    Dieses Merkzeichen bekommen Personen, die aufgrund der Behinderung täglich für eine Reihe von regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz fremder Hilfe bedürfen. Diese Hilfsbedürftigkeit muss länger als sechs Monate vorliegen.


    • Bl = blind/sehbehindert


    • Gl = gehörlos

    Frage:
    Wer hat künftig Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte?
    Antwort:
    Ab dem Jahr 2001 wird die Altersrente für Schwerbehinderte nur dann geleistet, wenn Versicherte bei Beginn der Rente als Schwerbehinderte (mit dem Grund der Behinderung von wenigstens 50) anerkannt sind. Das Vorliegen von teilweiser oder voller Erwerbsminderung reicht für den Bezug der Altersrente - anders als bisher das Vorliegen von Berufs- oder Erwerbsfähigkeit nicht aus. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Personen, die voll erwerbsgemindert sind, in aller Regel auch die Voraussetzungen für die Anerkennung als Schwerbehinderte erfüllen. Die übrigen Voraussetzungen bleiben bestehen. Die Versicherten müssen also mindestens das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden grundsätzlich alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet (also z.B. Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten einer schulischen Ausbildung, Berücksichtigungszeiten). Allerdings wird die Altersgrenze, von der an die Altersrente ohne Abschlag bezogen werden kann, stufenweise von 60 auf 63 Jahre heraufgesetzt.



    Vertrauensschutz


    Frage:
    Ich bin am 23. März 1945 geboren und bereits seit 35 Jahren ununterbrochen als Arbeitnehmer beschäftigt. Kann ich mit 60 Jahren eine Altersrent für Schwerbehinderte unter den bisherigen Voraussetzungen, also auch bei Vorliegen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhalten, wenn sich mein Gesundheitszustand entsprechend verschlechtert?
    Antwort:
    Ja. Hinsichtlich der geänderten Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte besteht Vertrauensschutz für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1951 geboren sind. Diese Versicherten haben auch dann einen Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte, wenn sie bei Beginn der Rente berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht sind. Daneben müssen die weiteren Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein. Die Versicherten müssen also das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. In Ihrem Fall liegt die reguläre Altersgrenze allerdings bereits bei 63 Jahren, so dass Sie bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente bereits mit 60 Jahren einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent in Kauf zu nehmen hätten.



    ______


    Noch Fragen Hauser??


    Nein Kienzle!!



    Elch


    _____________________________
    Zitat von Elch
    -----------------Wenn Du nicht nen völligen Dammel als Arzt hast, dann lässte Dir von Ihm nen GdB 50 bescheinigen, sollte bei Deiner Vorgeschichte echt = 0 Problemo sein.


    Wenn dies Ein Schwerbehinderten- Ausweis sein soll, den habe ich seit über einem Jahr und zwar zu 70%.
    Der Arzt der ARGE sagte aber " Auch Leute mit 100% Behinderung müssten arbeiten".


    __


    Klar unsere Rechtsanwältin vom SoVD hat einen GdB von 100 und arbeitet wie bescheuert das stimmt schon!


    Ich habe "nur" GdB 50 na Und ???


    Ich darf offiziell mit 63 Jahren in Rente!


    Wäre ich , ich glaube 6 Monate eher geboren worden dürfte ich bereits mit 60 in Rente!


    Könnte ich jetzt auch gut mit 60 nicht mehr , weil zurück in dier Vergsangenheit geht ja nicht mehr
    es geht nur darum man darf in Rente und ich mit 63 Jahren ohne Abzüge!


    Ich dürfte nun auch müsste aber bis 63 Jahren einen Abschlag hinnehmen!


    Warum trollst Du Dich nicht in die Rente??
    Du hättest abschlagsfrei mit 60 bereits in Rente gekonnt mit GdB 70 allemal und jeden Tag!


    NOCHMALS ab Januar 2011 zahlt die ARGE nichts mehr in die Rentenkasse ein , heisst Deine Rente steigt nicht um 1 Cent!
    So dolle war das aber eh nie, das hätte sonst 2 EURO 60 ungefähr / Jahr, an monatlicher Mehr Rente ausgemacht!


    Man muss hier auch mal mit den Renten Märchen aufhören die Dr. Leyen will die Leute wieder hinter die Fichte führen!
    Wer Maybritts Illner gesehen hat, Sie will die Mini Renten auf 845 EURO aufstocken, aber nur wer 45 Jahre drinnen ist und glaube ich 30 Jahre Minimum einzahlte und 5 Jahre in die Riester Rente einzahlte, damit will sie die Alters Armut bekämpfen!


    Liest man dies nach, dann kommen wohl nur lediglich 12 % in diesen Genuss, wenn überhaupt!


    Und die Stiftung Warentest Tante sagte aus, wer 40 Jahre lang in die Riester Rente einzahlt also diese 5 EURO also das Miniumum
    erhöht seine Rente gesichert um 5 EURO / Monat!, wobei Leyen dann sagte das wäre das absolutes Minimum sie sagte aber nicht,
    wieviel MAX das sein können, dann ja auch wohl höchstens 10 EURO / Monat sein.


    Verarsche aller Orten Verpoorten!


    Ausser sie wird wie dieses Jahr gesetzlich erhöht!


    --


    Ich arbeite auch noch das hat damit nix zu tun!!


    Im Gegennteil Du mit 63 Jahren das ist ein Traum, dann kannste fast ungehindert dazu verdienen und die ARGE Verbrecher lassen dich
    jederzeit völligst in Ruhe!


    GdB 70 das ist ein Geschenk Gottes!, das ist bares Geld, das ist geschenkte Zeit


    Gut krank sein ist blöd, aber ich kann mit GdB 50 Tanzen springen hüpfen und malochen bis der ARZT kommt!


    Und auch mit GdB 100 unsere SoVD Tante arbeitet , So what???


    Zur Erklärung für andere GdB 70 heisst nicht 70 % behindert das ist keine % Angabe und sagt über das Arbeitsvermögen nichts aus, nur über den Grad der Behinderung.


    Das ware Ausmass sagt dann der Zusatzbuchstabe aus!
    Also zum Beispiel GdB 70 mit nem "G" heisst dann Gehbehindert und so weiter und so weiter!


    Bei deiner Krankeheit hast Du unter Umständen sogar ein "aG"


    Geh in Rente!



    Es nutzt Dir ja eh nix mehr, ab 2011 dem Januar zahlen die Regierungs Verbrecher vornean mit Ihren Schergen aus den ARGEN, keine Renten Gelder mehr ein. Heisst übersetzt Deine Rente steigt eh nicht mehr an,




    Elch


    Wenn dies Ein Schwerbehinderten- Ausweis sein soll, den habe ich seit über einem Jahr und zwar zu 70%.
    Der Arzt der ARGE sagte aber " Auch Leute mit 100% Behinderung müssten arbeiten".


    Nur mal am Rande vermerkt sollte es deine Behinderung zu lassen tritt Ihm gehörig in die Eier, ohne Zeugen versteht sich!


    Was ich aber nicht verstehe bei ab GdB 50 müsstest Du einen REHA ARGE Berater haben, ich musste meine normal Bewährungshelferin bei der ARGE auch verlasen , Schnief , Schnüff Schneuf Heul und zu den REHA ARGE Betreuern und die solten dies Wissen ein ARGE Arzt eigentlich auch ausser der ist von der Tele Komm , also Teleblöd°
    ----------
    Oder mit Zeugen auf Deiner Seite!!




    GRööööööööööööööööööööööööööööööööööööl


    ___


    Die Dammels kriegen doch nicht einmal die 30 jährigen oder 40 Jährigen in Arbeit oder nur bei Ihren Lieblings Arbeitgebern für 3 EURO / Stunde


    Als ich meiner Coachess sagte, das es für mich 70 % für 1,5 Jahre Zuschuss zum Bruttolohn gäbe schaute die nicht einmal mehr auf!


    Sondern zischte das Erwarten die Arbeitgeber sowieso, das lockt ja nicht mal mehr ein Mütterchen vorm Ofen vor!


    Dann der Zusatz meine Stellenangebote die ich hier reinbekomme, entpuppen sich später eh als 400 EURO Jobs, also früher oder später!!


    Gröööööööööööööööööööööööööl


    Was meint Dein ARGE Dings Bumms Denn??


    Sollst Du als Tester für Reanimierungsgeräte gehen?????????????????????????????


    Elch


    ________________


    Ich kenne das Problem in etwa selbst!


    Ich war freier Makler nebenberuflich und habe noch richtig voll gearbeitet!


    Daher konnte ich auch Verluste verrechnen, mit meinem Normalo Verdienst!


    Allerdings war es früher zumindest so, das auch das Finanzamt nach ca. 4 Jahren kommt und sagt Nu iss aber Schluss mit lustig!


    Weil Sinn einer Selbstständigkeit ist ja alles andere, als damit dauernd nur Verluste zu machen!


    Lasst Euch doch mal beraten, es gibt glaube ich so Senior Berater bei den IHK s, vielleicht müsst Ihr nur Euer Konzept ändern, weiss ich natürlich nicht, kommt darauf an was Ihr macht!


    Zumindest wenn zu wenig Kunden kommen, stimmt ja etwas nicht!
    Zumindest falls Ihr es nicht beeits gemacht habt ergründen woran liegt es?
    Können wir etwas dran ändern oder nicht?
    Wie lange dauert die vermeintliche Durststrecke noch?


    Das schlechteste ist zu warten bis es wieder von alleine besser wird, ausser man kennt den Grund genau und weiss das es wieder besser wird!


    Ich habe es dann aufgegeben, denn irgendwann muss man auch zu sich selbst ehrlich sein, nur Verluste machen, Geschäftsautos und zu Grosse Räumlichkeiten vorhalten, macht über längere Zeit keinen Sinn!


    Und ewig von der EX Leben wohl auch nicht wirklich!



    Elch


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    Mein liebes Sozialfall, Du kennst Dich wirklich überhaupt nicht aus!!!!!!!!!


    Und das mit 200 Km/h zum Quadrat!


    Wenn Du nicht nen völligen Dammel als Arzt hast, dann lässte Dir von Ihm nen GdB 50 bescheinigen,
    sollte bei Deiner Vorgeschichte echt = 0 Problemo sein.


    Das schickste zur SchwerbehindertenBehörde, musst schauen wo die bei Euch ist!


    Dauert irgendwas zwischen 6 Wochen und 3 Monaten!


    Dann gehste sofort in Rente mit 63 Jahren und ohne Abzüge!


    Sei nicht so blöd!


    Vielleicht kriegste sogar GdB 60 dann haste noch Vorzüge bei Bahnfahrten oder Autosteuer!
    Fast unkündbar in der Wohnung!


    Kurz komm in die Hufe und gebe für dein Nichts Wissen nicht noch anderen die Schuld!!!


    Elch


    _________________________


    Das ist halt ein Vorgang!


    Hat man meiner Frau übrigens auch gesagt. Sie kann den Bericht anfordern, sie kann nur unter 3 Stunden arbeiten, also garnicht!!!


    Die Amtsärztin sagte aber gleich das meiner Frau nur Auszüge daraus geschickt werden und nicht dere komplette Bericht, weil da wohl auch Sachen drinnen stehen, die der Patient nicht unbedingt lesen muss, bzw. lesen darf!!!


    Ist doch auch nicht schlimm, es gibt eben nicht immer alles gleich und sofort, weil die ja die Originale nicht rausgeben, das heisst das muss ein HIVI erstmal fotokopieren und der Arzt muss vorher eingrenzen, was der Patient bekommen darf!


    Elch


    au4 v

    ich habe doch geschrieben das ich die strecke in kauf nehmen würde, an dem liegt es ja nicht, es ging einzig und alleine darum,was ich an leistungen beantragen kann für mich und das kind. und nein ich bekomme kein Unterhalt vom KV.


    und die freundin,will nichts haben wenn ich dort leben sollte


    lg


    Wie gesagt andere schrieben es doch schooon, durch die Bluuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuume!


    Warum willste deiner Freundin nichts zukommen lassen, einen Untermietvertrag 200 oder 300 EURO
    Gibt Sie es Dir zurück oder die Hälfte davon, dann ist das doch schon etwas!


    Oder???



    Elch

    Da Kinder im Haushalt versorgt werden, geltet ihr sofort als BG.




    Gawain


    _____________


    § 7 SGB II (Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft)


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    __________________


    Ich weiss nicht ich weiss nicht, ich muss hier mal dazu mein Statement, unqualifiziert absondern!


    Wer des Lesens und des Verstehens periodisch, also manchmal mächtig ist!


    Man lese auch ab und an die Überschriften mit!


    ____


    Diese Punkte legen die Vermutung einer Ehelichen Bla bla Gemeinschaft nahe!


    Würde ich auch so sehen auf den ersten Blick wer tut sich das sonst an mit Kindern in eine Gemeinschaft zu ziehen!
    -----------------------------------------------------------------


    Aber es steht dort V E R M U T U N G !


    Müssten wir Googeln was heisst eigentlich Vermutung???


    Ich würde sagen, wie das Wort es sagt, es ist nicht bewiesen nur vermutet!!!


    Und ich denke dieses 1 Jahr sollte man den Leuten auch lassen und prüfet wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch besseres findet!


    Elch



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    Eine Vermutung ist widerlegbar!


    Widerlegliche Vermutung [Bearbeiten]


    Vermutungen sind im Normalfall widerleglich, wie § 292 S. 1 ZPO klarstellt: "Stellt das Gesetz für das Vorhandensein einer Tatsache eine Vermutung auf, so ist der Beweis des Gegenteils zulässig, sofern nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt." Eine widerlegliche gesetzliche Vermutung verschiebt also (anders als die tatsächliche Vermutung, s.o.) die Beweislast. Keine Rolle spielt es dabei, ob die Vermutung als solche bezeichnet wird oder ob stattdessen ein Merkmal als Einwendung formuliert ist und auf diese Weise der Anspruchsgegner die Beweislast trägt (z.B. "Haftung aus vermutetem Verschulden" wie in § 831 Abs. 1 S. 2 BGB).



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    Beweiswürdigung und Beweismaß [Bearbeiten]

    Ob von einer tatsächlichen Vermutung ausgegangen werden kann oder nicht, ist eine Frage der richterlichen Beweiswürdigung. Eine tatsächliche Vermutung liegt wie gesagt dann vor, wenn Indiz und Erfahrungssatz zusammen die volle Überzeugung des Gerichts vom zu beweisenden Sachverhalt zu begründen vermögen. Ob diese volle Überzeugung vorliegt, entscheidet das Gericht selbst (dies nach dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, der den europäischen Rechtsordnungen gemein ist).

    Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, dass allein in der Berücksichtigung einer tatsächlichen Vermutung eine Reduktion des Beweismaßes liege (bloßes Glaubhaftmachen anstelle der vollen Überzeugung). Dies schlösse die Anwendung einer tatsächlichen Vermutung in all jenen Fällen aus, in denen das Beweismaß der vollen Überzeugung des Gerichts gefordert ist, also in sehr vielen Fällen im Zivilprozess. Vermögen Indiz und Erfahrungssatz das Gericht im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung indessen von einer Tatsache voll zu überzeugen (dies ist vor allem bei sehr sicheren Erfahrungssätzen wie dem eingangs geschilderten Beispiel des Gefrierpunkts von Wasser der Fall), so ist gegen deren Berücksichtigung auch dann nichts einzuwenden, wenn das volle Beweismaß gefordert wird. In der Tatsache allein jedenfalls, dass ein Gericht eine bloße Hypothese über den Sachverhalt akzeptiert, liegt noch keine Reduktion des Beweismaßes.

    Akzeptiert das Gericht Indiz und Erfahrungssatz als für den Beweis ausreichend, obwohl es nicht voll vom zu beweisenden Sachverhalt überzeugt ist und das Gesetz eigentlich volle Überzeugung fordert, liegt eine Reduktion des Beweismaßes und damit ein Anscheinsbeweis vor.

    Widerlegung einer tatsächlichen Vermutung [Bearbeiten]

    Wird das Vorliegen einer tatsächlichen Vermutung bejaht, so führt dies zu einer Umkehr der Beweisführungslast: Es liegt am Beweisgegner, die Überzeugung des Gerichts wieder zu zerstören, indem er weitere Beweismittel vorlegt. Dabei kann es aber nur um ein Erschüttern der Überzeugung gehen (also um das Säen von Zweifeln beim Gericht), nicht aber um den Beweis des Gegenteils (um das Begründen voller Überzeugung vom Gegenteil).

    Gesetzliche Vermutung [Bearbeiten]

    Die gesetzliche Vermutung (praesumtio iuris) ordnet kraft Gesetzes an, dass bei Vorliegen bestimmter Gegebenheiten (Vermutungsbasis) vom Vorliegen weiterer Gegebenheiten auszugehen ist und diese der rechtlichen Beurteilung zu Grunde zu legen sind. Wird aus der Vermutungsbasis auf Tatsachen geschlossen, spricht man von Tatsachenvermutungen, wird auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts geschlossen, von Rechtsvermutungen.

    Widerlegliche Vermutung [Bearbeiten]

    Vermutungen sind im Normalfall widerleglich, wie § 292 S. 1 ZPO klarstellt: "Stellt das Gesetz für das Vorhandensein einer Tatsache eine Vermutung auf, so ist der Beweis des Gegenteils zulässig, sofern nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt." Eine widerlegliche gesetzliche Vermutung verschiebt also (anders als die tatsächliche Vermutung, s.o.) die Beweislast. Keine Rolle spielt es dabei, ob die Vermutung als solche bezeichnet wird oder ob stattdessen ein Merkmal als Einwendung formuliert ist und auf diese Weise der Anspruchsgegner die Beweislast trägt (z.B. "Haftung aus vermutetem Verschulden" wie in § 831 Abs. 1 S. 2 BGB).

    Eine wichtige Rechtsvermutung enthält etwa § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB: "Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei." Für Immobilien ist die Eigentumsvermutung in § 891 Abs. 1 BGB enthalten: "Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe." Das sorgt für Rechtssicherheit; in beiden Fällen knüpfen an den so geweckten Rechtsschein sogar Regeln über den gutgläubigen Erwerb vom Nicht-Eigentümer an. Im Prozess müsste die Vermutung, es handle sich um den Eigentümer, gegebenenfalls widerlegt werden. Etwa mag der Besitzer nur ein Dieb sein oder das Grundbuch falsch. Wer das behauptet, trägt aber dafür die Beweislast.

    Weil eine widerlegliche gesetzliche Vermutung von vornherein zu einer Umkehr der Beweislast führt und nicht wie die tatsächliche Vermutung bloß zu einer Umkehr der Beweisführungslast, ist zu ihrer Widerlegung der Beweis des Gegenteils nötig. Es sind also Beweismittel vorzubringen, die das Gericht voll vom Vorliegen des Gegenteils überzeugen.

    Unwiderlegliche Vermutung [Bearbeiten]

    Ist eine Vermutung dagegen vom Gesetz ausdrücklich als unwiderleglich oder unwiderlegbar bezeichnet (praesumtio iuris et de iure), so spielt es keine Rolle, ob die vermutete Situation auch tatsächlich vorliegt: Eben solche Ermittlungen und die damit verbundenen Beweisschwierigkeiten sollen ja gerade vermieden werden. Im Ergebnis ähnelt die unwiderlegliche Vermutung damit der Fiktion. Der Unterschied liegt darin, dass eine unwiderleglich vermutete Gegebenheit auch in Wirklichkeit vorliegen kann, während die Fiktion anordnet, dass in Wirklichkeit nicht existierende Gegebenheiten als vorliegend zu betrachten sind.

    Ein Beispiel für eine unwiderlegliche Vermutung bildet im Ehescheidungsrecht § 1566 Abs. 2 BGB: "Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben." Es spielt also gar keine Rolle, ob im konkreten Fall die Ehe vielleicht trotz des langen Getrenntlebens nicht gescheitert ist. Es ist vielmehr gerade Zweck des Gesetzes, dass das Gericht solche Mutmaßungen nicht anstellen muss.

    Literatur zur tatsächlichen Vermutung [Bearbeiten]

    hallo :)


    ich wollte mal fragen wie es aussieht, ich bin 30jahre alt,habe ein kind von 7 jahren und wohne momentan wieder bei meiner mutter mit stiefvater, ich habe ende juni2012 mein abschluss zu meiner ausbildung, aber, jetzt kommt das aber, ich halte es nicht mehr zuhause aus,meine "eltern" unterstützen mich kaum und andauernd gibt es diskussionen und mir entgleitet so langsam auch mein kind.
    eine freundin von mir meinte,ich kann mit samt kind zu ihr ziehehn(sie hat ei haus) was ansich voll toll wäre,wenn ich nicht dann 75km einfache strecke von meinem ausbildungsbetrieb entfernt wäre, die ausbildung mag ich aber zu ende machen und auch in dem besagten betrieb,das würde ich ja in kauf nehmen, aber weiss vielleicht jemand was mir zustehen würde neben meiner ausbildungsvergütung? kann ich gegenüber dem jobcenter was geltend machen?? ich verdiene 722€ nette +186€ kigeld


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    Haaaaaaaaaaaaaaaaaaaallo !
    Ich bin diese Strecke auch über 1 Jahr lang gefahren 80 Km hin und 80 Km zurück!


    Erstmal mit dem Auto ??


    Das sind 160 km mal sagen wir 6 Km auf 100 = runde 10 Liter Sprit / Tag


    Sagen wir 1 EURO 40 für Diesel / Liter = 14 EURO / TAG


    Bei 22 Tagen wäre dies dann Runde 300 EURO immerhin!
    Verschleiss und Reparaturen nicht einmal gerechnet!



    Was ne Bahnfahrt kostet weiss ich nicht!


    Dann die Zeit kommt auf die Strecke an, Autobahn oder Bundesstrase aber pro Tag sind da locker 3 Stunden Wegezeit wech!


    Im Winter oft sogar 4 Stunden!


    Diese 4 Stunden fehlen dir dann ja auch für Dein Kind!!!!!!!!!!!!


    Ganz schön aufwendig!


    Überbrücke doch wenigstens dort noch den Winter!!
    --


    Die Frage ist ja auch was musst Du bei deinen Eltern abdrücken an Geld!


    Und was erwartet die Freundin von Dir???


    Elch



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    Hallo TARA 1


    Nein das ist völlig richtig, was du machst!
    Selbst wir hier in Deutschland dauernd lebende sind ja keine Hartz IV Spezialisten zumindest ich nicht!



    Wir müssen auch Fragen und ausprobieen und oft ist das auch ARGE und Sachbearbeiter und Bundesland abhängig!



    http://www.sozialleistungen24.de/allgemein/kostenloses-girokonto-fur-hartz-iv-empfanger/


    Vielleicht hilft dir dieser ARTIKEL!


    Es stimmt manche Banken wollen einen Mindest eingang von 1000 EURO / Monat damit schliessen sie dann
    die Hartz IV er automatisch aus!!



    Musst mal schauen ob das funktioniert, was die dort so schreibseln!!!


    Kannst ja mal berichten über Deine Erlebnisse würde mich echt interessieren!!!


    Elch


    Es gibt mehrere Wege eine aus einem Weiterbildungs Kurs die kam direkt aus der Schweiz zurück gleiche Probleme!


    Bei der war das noch komplizierter!


    Die hatte sich ganz einfach erstmal ein Zimmer in einer wohngemeinschaft gesucht mit Küchenbenutzung etc.


    Die bezahlte alles in bar weil die bekam kein ARGE Geld weil die hat in der Schweiz derart gut verdient das Sie wohl weit über 50.000 EURO Ersparnisse hatte die war dort Trash Managerin sicherlich falsch geschrieben aber egal, zumindest war sie dort etwas höheres!!!


    Aber ich glaube die hatte ein Schweizer Konto oder so???


    Jedenfalls war der Mietvertrag vom dieser Wohngemeinschaft von einem davon mit dem Haupt Mieter und sie musste sich somit erstmal nur mit dem Hauptmieter verständigen!!!


    Wenn sie dann Fuss gefasst hat wollte sie sich dann etwas dauerhafteres suchen!!!!


    Dann ist man nicht so in Zugzwang, sich gleich das nächstbeste schnappen zu müssen!


    Ich hab dann noch mal etwas von Ihr gehört, sie ist dann hier in einer Behörde untergekommen, (arbeitsmässig).


    Elch

    Ja aber Gehirn nicht ausschalten!



    Meinen Ausbeuter JOB den ich nun angenommen habe!


    Ich rief dort an, ja Initiativ Bewerbung machen!


    Dann sagte er am Telefon, ach wissen Sie was, kommen Sie morgen einfach persönlich hier vorbei,wir brauchen gerade jemanden!


    Dann habbich da nicht erst die ARGE involviert und bin hingefahren und gut war!


    Nur das Führungszeugnis hammse trotzdem bezahlt!


    Vielleicht würden Sie sogar nachträglich die Fahrt dorthin bezahlen!!!


    Was ich meine, wenn da jetzt was brauchbares dabei ist, dann bewerbe Dich einfach!


    Wenn das 1 besondere Stelle ist, kann man das auch mal selbst zahlen, manchmal muss man einfach auch mal handeln!!


    Daher Hirn einschalten nicht vergessen!!!


    Elch

    Ich habe mal den Brutto Netto Rechner bedient bei Steuerklase III
    da hätte er wohl ungefähr 1186 Netto
    Heisst die ARGE würde dann grobe 300 EURONEN Zahlen!


    Abhängig von Miete etc.
    ------------------------------


    Steuerklasse:3
    Kirchensteuerpflichtig:ja
    Kirchensteuersatz:8,0
    Krankenkasse:Pflicht-Versicherung
    Kassensatz (nur gesetzliche KK):15,5
    Rentenversicherungspflicht:
    ja (west)
    Kinderfreibeträge:0
    Bundesland:
    Alte BL
    Jahr 2011
    Monat
    Brutto-Arbeitslohn:1500
    Lohnsteuer:0,00
    Solidaritätszuschlag:0,00
    Kirchensteuer:0,00
    Krankenversicherung: 123,00
    Pflegeversicherung:18,38
    Rentenversicherung:149,25
    Arbeitslosenversicherung:22,50
    Netto-Arbeitslohn:
    14.242,50 im Jahr


    1.186,87 Netto / Monat

    hallo,
    ich bin 28 Jahre alt, verheiratet und mit kinderwunsch direkt nach dem studium. ich werde im märz 2012 mein zahnmedizinstudium abschließen. jetzt meine frage: mit welchen leistungen kann ich rechnen? mein mann ist angestellter mit einem bruttogehalt von 1500 euro.
    für tips und hinweise wäre ich sehr dankbar.


    _______


    Das ist seeeehr schwer zu sagen und gliedert sich auf!


    Nimmt man den HARTZ IV Rechner und rechnet bei deinem Mann 1500 BRUTTO und 1100 Netto!


    Dann kommt es darauf an wo Ihr wohnt, also Mietenspiegel etc. mein alter Spruch lautet ja in München Schwabing gibt es mehr als in einem Pupsdorf!
    Also geht man von 1100 Netto aus hättet Ihr wohl ungefähr 350 EURO zussätzlich von der ARGE zu beanspruchen!
    Vielleicht taktisch vorgehen erstmal 1 Jahr arbeiten und oder was notwendig ist und dann Elterngeld, Erziehungsgeld und ähnliches abrappen!
    Wenn das Kind dann da ist bei der ersten Lösung dann eben Kindergeld und ist die Wohnung gross genug?
    Bei 3 Leuten dürft Ihr dann eine grössere Wohnung haben (Quadratmeter) und auch höhere Miete!


    Reicht die jetzige Wohnung aus ??
    Oder müsst Uhr umziehen Erstaustattung der Wohnung und Umzugsgeld!
    Da ist einiges möglich aber das ist von vielen Dingen abhängig!


    Hartz IV sagt ja auch das man "nur" 150 EURO pro LJ haben darf heisst bist du und dein Mann zusammen sagen wir 60 Jahre alt , wird nicht stimmen, lässt sich aber im Kopf besser rechnen.
    60 mal 150 EURO = 9000 EURO dürft Ihr zusammen haben gibt noch einige Ausnahmen also rund 9000 EURO an Vermögen!
    Das Auto darf 7500 EURO an Wert nicht überscheiten!


    Alles darüber muss erstmal verbraten werden, dann erst gibt es Patte!


    Elch

    Ich habe Anfang September meinen ersten ALG 2 Antrag gestellt, noch keinen Bescheid erhalten.
    Dafür habe ich aber schon Stellenangebote erhalten, auf welche ich mich bewerben soll, dazu fehlt mir aber Geld. Wie beantrage ich nun einen Bewerbungskostenzuschuss? Ist ja im Erstantrag nicht schon irgendwo mitdrin. Gibt es da ein Extra-Formular oder geht das formlos?
    Würde mich über Antwort sehr freuen!!!


    _______________


    Das Zauberwort heisst immer vorher beantragen!


    Auch die Bewerbungsfahrten!


    Irgendwann kriegste nen EGV eine Eingliederungsvereinbarung Kuddel Daddel Dus würde sagen nicht unterschreiben!


    Aber DU machst mit Deinem Bewährungshelfer / in ab wieviele Bewerbungen im Monat Du absonderst!



    Aber wie gesagt alles vorher beantragen und auch wieviel Du für 1 Bewerbung bekommst üblich sind 5 EURO für Mappen Bewerbungen aber Vorsicht es gibt ne Höchstgrenze von 250 EURO oder so / Jahr.
    Für E- Mail Bewerbungen gibt es meisst 1 EURO / Stück


    Für besonders hochwertige Bewerbungen sagen wir Du bewirbst Dich als Geschäftsführer oder Direktor
    kann es auch mehr wie 5 EURO geben musste aber mit deinem Bewährungshelfer absprechen und es muss natürlich zum Werdegang passen.


    Hilfsarbeiter als Geschäftsführer bedarf sicherlich einiger Gespräche!


    Wie gesagt absprechen ich bewerbe mich, dann bekommste sonen Zettel Förderung nach was weiss ich, steht drauf Anlage auf Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem.
    § 16 Abs.1 Sozialgesetzbuch- Zweites Buch . (SGBII) I:V: m.§45 Sozialgesetzbuch - (SGBIII) vom 07.09..2011


    Name und Sitz des Arbeitgebers __als Berufsbezeichnung--an Datum


    Die nehmen aber auch Excel Listen . Word Listen handschriftlich an.


    Nur beantragen immer vorher auch wenn du eingeladen wirst Bewerbungsfahrtkosten immer vorher!


    Ich hab das gerade gestern ausgefüllt daher liegt das Zeugs hier noch herum.


    Viel Glück muss nun zum Billig- Ausbeutungs Job los!


    Elch