Beiträge von Elch

    Das hab ich vorhin - als ich noch nicht registriert war - auch schon gelesen... aber irgendwie nicht wirklich hilfreich :(


    Sorry ich bin leider als Mann kein Spiralen Fachmann!



    Aber vielleicht andere??
    Versuchen kannste es ja!


    Ich war ganz verwundert das mir die ARGE und JobCenter (die haben keine Jobs daher Falschname
    also Hochstapler) mir die 15 EURO für Augen Innendruck messung bezahlten!


    Versuch macht Kluch!


    Aber wenn Du die Einträge in dem Link von Frauen siehst , sieht es eher nach "nicht" aus!
    Leider bekommt man nicht immer die Wunsch Antwort, auch hier nicht!!!!



    Elch


    __________________________



    Alles!
    Porsche
    Maserati
    Jeep
    Van
    Haus mit Swimming Pool
    Ein Flugzeug oder mehr
    in jedem Urlaubs Gebiet ein Ferienhaus
    4 Nutten
    Jede Woche ne Neue!
    Oder jeden Tag!
    1 Million Handgeld
    1 Tennis Center etc.



    Beantragen kannste alles nur ob du es bekommst????


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    Frohe Festtage euch allen[/QUOTE]
    -----------


    Frohe Festtage meinst Du etwa den Tag der grössten Deutschen Verzweiflung, den 3 Oktober????


    Elch


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    Vielleicht hilft Dir das hier Sonnenscheinchen!




    http://www.sozialleistungen.in…uschuss-vom-amt-9929.html



    Elch

    Keine Ahnung. Was für Freibetrag?
    Hatte immer viel unkosten.Bewerbungsfotos an mass, nich gerade günstig. Fahrtkosten, bei den heutigen spritpreisen für mich jedesmal Geld was ich zum einkaufen nehmen könnte, wo es dann fehlt.


    Weniger, weil ich dann mehr Kosten für die Kinderversorgung habe.
    Ganztagsschule genannt OGS zahl ich dann extra, dafür gibt es nichts.Schon erkundigt.Jetzt essen Mittag alle 4 zu Hause.Mittag für den Großen käme dann jeden Tag auch dazu und in der Kita müsst ich das essen dann auch selber zahlen.Jetzt Anteilmäßig je nachdem wie oft sie dort essen. Das sind schon mal knapp 200,- mehr die ich jetzt nicht bezahle. Der Spritpreis noch dazu und schon bleibt da nix über.Sogar noch mehr. Sprit wären gewesen jeden Monat 100,- die ich jetzt alle 2-3 Monate habe.


    Wie berechnet sich denn der Freibetrag?


    Ja hat Schildkröte falsch verstanden, oder nicht komplett!


    Man muss immer das Komplettpaket betrachten!


    Ich habe jetzt nen Job und im kommenden Oktober eine Konstellationl wo ich noch Geld mitbringen muss, geht der Kollegin aber auch so!


    Heisst wir müssen uns wohl beide krank melden!


    Diese Dussels betrachten das Umfeld nicht und man kann, Freibetrag hin und her!


    Turtle meint Du hast 160 EURO oder mehr ,mehr wie nur in Hartz IV.


    Nur wie Du ganz richtig erklärst macht es keinen Sinn wenn man dann 200 EURO Spritkosten hat und noch mehr für Kinderbetreuung oder Mittagesen etc. ausgeben muss!


    Kein ARBEITGEBER mit nur noch einer funktionierenden Hirnzelle wird einen Auftrag annehmen wo er auf Dauer zusetzt oder nicht mindestens der Deckungsbeitrag da ist!


    Nicht einer und gibt es doch einen mit einer versoffenen letzten Hirnzelle endet das in INSOLVENZ und das dazu!"


    Uns fehlt hier Kuddel Dadel Du, hier scheint nur noch die ISNM Seite vorhanden zu sein???????




    Elch


    ___________



    Beste aller Snoopys!!


    Hier werden die Hartzer IV er in Sozial Ghettos gesteckt ich hab mal einen begleitet!


    Türklingel rausgerissen offene Leitungen, in den Treppenhäusern ich bin gleich rückwärts wieder
    raus , da kannste nur mit FGasmaske rein.
    Es stinkt, riechen wäre zu vornehm ein Cocktail aus vollgeschissenen Windeln, Alkohol, Kotze
    Pisse und als hätte man ein Lamm gegrillt!


    Wichtig ist anscheinend neuerdings die Wohnungsmiete!


    Es gab den Fall bei uns eine Frau hattte eine 110 Quadratmeter Wohnung aber derart wenig Miete nur 20 EURO Mehr als erlaubt, die zahlte sie selbst dazu und durfte bleiben.


    Wenn Du 4 Kinder hast und 2 Erwachsene sind 6 Personen und Du kuckst welche Grösse
    darf ich haben und welche Miete steht mir zu???
    Oder nur 5 Personen glaube ich bei Dir!!!


    Wenn es nichts dementsprechendes gibt in deinem Dunstkreis und es ist dort normal ist in der Gegend, zeigste denen den Stinkefinger!!!


    Zur Not Rechtsanwalt!


    Aber Vorsicht nicht RA der ARGE Konform ist erwischen!


    Elch



    Berechnungsbogen wir hatten eine Frau die bekam den nur Jährlich einmal!


    Wie erzählte es "Obdachlos und ganz allein" der bekam auch alle 3 Monate den Berechnungsbogen, bei denen sollte es daran gelegen haben,
    weil die ARGEN (JobCenter) dort viele viel (Ausbeuter) Jobs zu vergeben hatten. Das ist in BERLIN der Fall gewesen.


    Die mit dem Jährlich hier gibt es keine Jobs und wenig Gefahr einer Änderung bei IHR!


    Elch

    müßten einem Antrag auf Weiterbewilligung die Kontoauszüge der letzten drei Monate beigefügt sein ? Könnten Buchungen geschwärzt werden ?
    Wenn ja - welche ?


    Lieben Dank für Tips
    Wolfgang


    ----------------


    Ist vielleicht wie Schildkröte 1972 sagt!


    Wenn das JC es so will ???


    Ich habe nun die 2. Weiterbewilligung, nach dem Erstantrag!!


    Und schrieb nur keine Änderung, nur das der Kontostand sinkt, weil HARTZ IV definiitiv zu wenig ist!


    Bewilligung und keine weitere Nachfrage, das ist nun 2 Monate her!



    Elch

    das heißt auf gut Deutsch.


    Es wäre mit der VA nur aufgeschoben und irgendwann müsst ich eh unterschreiben.
    --------------------


    Neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeein! oder Nöööööööööööööööööööööööööööö!


    Du unterschreibst die EGV Eingliederungsvereinbarung nicht (jetzt als Beispiel)!


    Das hätte von der ARGE oder von mir aus JOB Center(falscher Name die haben keine Jobs)
    zur Folge, das die eine VA einen Verwaltungsakt auslösen und Dir das Pamphlet zusenden oder Dich dazu einladen!


    Gegen diese VA (Verwaltungsakt) kannste dann den Widerspruch einlegen!


    Dein Widerspruch gegen den Verwaltungsakt (VA) hat aber "keine" aufschiebende Wirkung,
    heisst wenn da drinnen steht Sie müssen ab 1.10.2011 bei der Ausbeutungs AG Würstchen eintüten,
    musste das erstmal tun!
    Bis Dein Widerspruch bearbeitet wurde und eine Entscheidung getroffen wurde halt eben Ja/ Nein
    Kann aber Wochen dauern in denen du malochen musst, um nicht eine Kürzung zu bekommen.


    Wenn die den Widerspruch ablehnen musste eh zum Rechtsanwalt, kannste also auch gleich hingehen zum RA!!!!


    Daher würde ichs dauerhaft vorher klären!


    Kitty habe ich doch richtig so verstanden??
    Kuddel ist ja nicht mehr unter uns, Schnief Schnüff Schneuz!!!


    Elch




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    Hatte sogar gefragt ob es nich möglich wäre nur 4 Tage die Woche zu Arbeiten á 3h, das ich einen Tag habe an dem ich irgendwie runter komme, ob der reichen würde weiß ich nich.


    Is auch egal weniger wie 15h dürfte ich nich Arbeiten, was den 1,-€ job anbelangt.Hatte sich somit erledigt.


    Danke für den Text, den hatte ich schon gelesen und steig trotzdem nich so ganz dahinter.Hatte mir schon mal nen Anwalt genommen und mit diesem Antrag für Prozesskostenhilfe habe ich nur einmalig 10,- zahlen müssen.


    Sollte dann wohl jetzt auch wieder gehn.[/QUOTE]


    ________


    Hier im Ort gibt es außer Altenheim , Kita (fällt aus Privaten gründen aus)und Straßenmeisterei ( nur in den wintermonaten)nix anderes was die mir Anbieten könnten.
    Und hier Arbeit finden is nich drinn.So groß is der Ort nich und für die stellen auf die ich mich hier beworben habe, da sitzen jetzt Russen und Polen und alle 3 Monate sind es andere..Mich wollt keiner aus dem grund das ich zu teuer wäre.Ja, das musst ich mir auch schon sagen lassen.
    --


    Hört sich ja fast nach meinem Pups Ort an!



    Das meinte ich Kitty nicht immer alle über einen Kamm scheren, man muss das Umfeld einfach kennen!



    Elch

    An dem Auto möchte ich mich mal nicht hochziehen weil das heutzutage überall gebraucht wird und gerade wenn man Kinder hat direkt notwendig ist. Allerdings frag ich mich was du für eine Einstellung hast und was du deinen Kindern vorlebst. Gut du hast vier KInder, die habe ich auch,du kannst am Tag nicht mal drei Stunden arbeiten,ich arbeite seit einiger Zeit wieder volltags weil wir das Geld brauchen.Ich meine deine Kinder sind tagsüber in der Kita oder Schule und was machst du da? Auf dem Sofa sitzen? Du möchtest dich durch die EGV zu nichts verpflichten aber Geld darf dann schon gezahlt werden. Wenn du im Altenpflegebereich nicht arbeiten möchtest kann ich das noch verstehen weil das nicht jeder kann aber es gibt ja auch noch andere arbeiten.Irgendeinen Beruf wirst du doch gelernt haben?


    ___________


    Mönsch Kitty ich ziehe meinen nicht vorhandenen Hut vor Dir!


    Da sind wir "sogenannte" Männer wohl Weich EIER!


    Ist jetzt ehrlich gemeint ich habe Frauen bei der DEKRA erlebt die bereits mit 1 Kind restlos überfordert waren, gut die Mutti machte eine Umschulung!


    Also AUTO bei 4 Kindern sollte echt kein Thema sein, wo die Kittys so alles immer hin müssen ist sonst kaum machbar!!
    ------------------


    "Irgendeinen Beruf wirste doch wohl gelernt haben??"


    Ich habe 6 Stück Berufe gelernt z.B., sage mir doch bitte, wie ich an einen Job komme???


    Ich glaube hier wird zu sehr über einen Kammm geschert und nicht jeder ist gleich,
    es gibt Muttertiere, Arbeitstiere und Faultiere!


    Elch


    Ich denke ich habe ein ähnliches Problem wie Snoopy!


    Auch in sonem Hinterwäldlerdorf wohnend!


    Wo ich wohne haben sie bereits alles aus vollstem Sparwahnsinn eingedampft!


    Somit fahre ich bereits jeden Tag ca. 25 Km hin und Zurück für nen 400 EURO Job,
    der eigentlich letztendlich nur ein 300 bis 350 EURO Job ist!


    Lohnt eigentlich nicht!


    Wenn ich etwas vernünftiges finde, müsste ich Minimum am Tag 100 Km fahren, vorher ist hier nix mehr an Zivilisation, da reicht dann ein 400 EURO Job nicht mehr aus!


    Auch ein 800 EURO Job nicht, weil der bei mir immer noch im Hartz IV Bereich steckt!


    Ich muss schon absolutes Minimum 15 EURO / Stunde haben, eher 18 EURO, sonst lege ich dazu und das macht dann einfach keinen Sinn mehr!


    Elch


    ______________



    So habe meine 400 EURO Maloche für heute beendet!


    Das ist doch Entspannend erster zu sein, Oder??


    Ja die Erstabnahme machen meistens die New Bees dort die Anfänger, meine war hübsch und nett
    und sagte aber gleich zu uns ich bin hier neu ich weiss nix!


    Das war ein Statement!


    Klar jeder der von der ARGE auch nur 1 Cent bekommt wird betütelt auch die 400 EURO Jobber wie ich
    kam gleich das return Herr Elch wollen sie nicht eine Beschäftigungspflichtige Arbeit aufnehmen??
    Welch eine Frage: Zynisch wie ich nun einmal bin antwortete ich , ich kann mich aus der Vielzahl der mir angebotenen Traumjobs,
    einfach nicht entscheiden!


    Fühlte Sie sich verarscht!


    Klar ich fühlte mich wiederum durch die Frage verarscht!


    Tja ich kenn das wie Kitty sagt das eigentlich Mangel an Lehrern herscht, ist aber wohl wieder Ortsabhängig wieviel Patte vorhanden ist!




    Elch


    --------------------
    Zu 1.)
    http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20110120153121AAlFMli


    Das ganze ist lediglich ein einziger Beschiss!


    Elch

    Zitat:
    Zitat von kuddeldaddeldu
    Stichworte: EGV, EGV-VA, VA, EGV als VA, aufschiebende Wirkung, aW, § 86b SGG, einstweilige Anordnung, eA, Aussetzung der Vollziehung, sofortige Vollziehung, Ersatz der Eingliederungsvereinbarung, ersetzender Verwaltungsakt, Eingliederungsbescheid, EGV/VA, § 86a SGG, SGG, Eilantrag, Antrag aW, Antrag eA, einstweiliger Rechtsschutz, eR, Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund,


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Wie allgemein bekannt, ist eine Weigerung des Abschlusses einer EGV nicht sanktionierbar, da die Behörde jederzeit einen die EGV ersetzenden Verwaltungsakt erlassen kann. Gegen diesen VA ist zwar ein Widerspruch zulässig, doch der Widerspruch alleine entfaltet (noch) keine aufschiebende Wirkung (aW).


    Wie nun in vielen Foren immer wieder zu lesen ist, wird davon abgeraten einen Antrag auf Wiederherstellung der aW für einen Widerspruch gegen eine EGV als VA zu stellen, weil man angeblich durch diesen VA nicht genügend beschwert sei.
    Das ist aber definitiv falsch, denn beschwert ist man durch einen VA i.d.R. generell, es gibt nur ganz wenige Ausnahmen (z.B. die Heilung eines Formfehlers), zu denen eine EGV als VA aber nicht gehört. Ob der VA rechtlich zulässig ist, oder nicht, spielt dabei auch keine Rolle.


    Da nun ein Widerspruch gegen einen VA im SGB II generell keine aufschiebende Wirkung entfaltet, somit der VA trotz Widerspruch vollzogen wird, muss man Widerspruch einlegen und beim zuständigen SG die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen. Sollte der angegriffene VA zwischenzeitlich schon vollzogen worden sein und sind dadurch Nachteile eingetreten (z.B.. Sanktion), dann muss man zusätzlich die Aufhebung der Vollziehung dieses VA beantragen. Damit wird die Vollziehung rückwirkend aufgehoben.


    Und nun kommt der Hammer!


    Der § 86b Abs. 1 SGG beinhaltet keine Differenzierungen in Bezug auf die Schwere der Beschwer! Relevant ist allein, das der Widerspruch gegen einen VA keine aufschiebende Wirkung entfaltet! Da der Gesetzgeber hier keine Einschränkungen gemacht hat, hat das SG i.d.R. keinen Ablehungsgrund bzw. müsste diesen entsprechend begründen.


    Es gibt somit keinen plausiblen Grund, gegen einen VA oder EGV als VA nicht Widerspruch und die aufschiebende Wirkung zu beantragen.


    Das bedeutet außerdem für die Zukunft: Sollten EGV als VA sanktionierbar werden, bietet die Beantragung von aufschiebender Wirkung des Widerspruchs gegen VA vollen Rechtsschutz bis zu einem Entscheid im Verfahren!


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Um bereits in Umlauf befindlichen Mißverständnissen vorzubeugen: Verwechselt und in einen Topf geschmissen werden fast überall der Antrag auf einstweilige Anordnung (eA) nach Absatz 2 und Antrag auf aufschiebende Wirkung (aW) nach Absatz 1 !!!


    Für einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG muss das Gericht tatsächlich Anordnungsanspruch (gesetzliche Grundlage) und Anordnungsgrund (z.B. Notlage) prüfen, und eine Abschätzung der Erfolgsaussichten im späteren Hauptverfahren abwägen! (so stehts ja auch im Gesetzestext Absatz 2!)


    Ein Antrag auf aufschiebende Wirkung (aW) gemäß § 86b Abs. 1 SGG unterliegt aber eindeutig nicht diesen Anforderungen! Das Gericht muss diesen Anträgen i.d.R. entsprechen! Der Gesetzgeber hat hier keine Einschränkungen wie in Abs. 2 gemacht!!! (lesen und verstehen!)


    Wer allerdings seinen Antrag falsch oder mißverständlich formuliert, sollte sich nicht wundern, wenn ein Richter ihn nur allzu gerne umdeutet, um den Antrag dann wegen Unbegründetheit abzulehnen. Nochmal: Ein Antrag auf aW gemäß § 86b Abs.1 bedarf keiner Begründung oder eines Anordnungsgrundes, wer anderes behauptet, nenne bitte die Grundlage dafür!


    .


    ______________________


    http://www.alg2-hartz4.de/index.php?...t&task=section


    Zumindest mal lesenswert
    _______________________


    Hier der Rest aus Kuddel Daddel Dus Ausscheidungen zu diesem Thema!



    Elch

    Hier ist Kuddel Daddel Dus Einlassung zu diesem Thema!


    Kuddel ist Gesperrt worden anscheinend, sehr seltsam!!!


    An Deiner Stelle würde ich mich aber Rechtlich absichern über Anwälte aber mit 4 Kindern und Burn Out
    und den ganzen Problemen der Kinder sollte der RA da was ordentliches hinbekommen.


    Das andere ist immer nur nichts halbes und nichts ganzes!


    Und ich bewundere Dich das mit 4 Kindern zu Wuppen, Meine Achtung wer anderes schreibt, der lebt irgendwie in einer anderen Welt!


    Und das Auto brauchst Du unbedingt sicherlich aber nicht, um es in einem 1 EUR0 Job kaputt zufahren!


    Übersetzt schreibt der alte Haudegen der viel weiss, das Du den EGV nicht unterschreiben musst, dann bisste aber immer noch nicht aus dem Schneider, weil dann ersetzen die ARGE Schergen den durch einen Verwaltungsakt (VA genannt)
    Dagegen kannste Widerspruch einlegen!


    Das blöde daran der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, heisst Du müsstest diese Massnahme des völligen IRRSINNS erstmal antreten!
    Ob das mit 4 Kindern sinnvol ist???


    Ich bezweifle das!


    Ich glaube eher weniger!


    Ich bin einer der weiss was 4 Kinder heissen, also kein Lucky Luke!


    Daher lass das sauber mit und von einem RA abklären, nimm alles von deinen Kindern mit (Schule , Kindergarten) und auch dein Burn Out und wenn das ein verdammt guter Anwalt ist, sollte es zu dem ganzen Unsinn erst garnicht kommen.


    Aber Vorsicht es gibt auch Rechtsanwälte die ARGE Konform sind, horche dich um meisst sind gute Anwälte in ARGE Kreisen bekannt
    aber niemals die ARGE fragen, denn wer fragt schon den Henker selbst???


    Elch



    EinGliederungsVereinbarung als VerwaltungsAkt jederzeit angreifbar!


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    Stichworte: EGV, EGV-VA, VA, EGV als VA, aufschiebende Wirkung, aW, § 86b SGG, einstweilige Anordnung, eA, Aussetzung der Vollziehung, sofortige Vollziehung, Ersatz der Eingliederungsvereinbarung, ersetzender Verwaltungsakt, Eingliederungsbescheid, EGV/VA, § 86a SGG, SGG, Eilantrag, Antrag aW, Antrag eA, einstweiliger Rechtsschutz, eR, Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund,


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    Wie allgemein bekannt, ist eine Weigerung des Abschlusses einer EGV nicht sanktionierbar, da die Behörde jederzeit einen die EGV ersetzenden Verwaltungsakt erlassen kann. Gegen diesen VA ist zwar ein Widerspruch zulässig, doch der Widerspruch alleine entfaltet (noch) keine aufschiebende Wirkung (aW).


    Wie nun in vielen Foren immer wieder zu lesen ist, wird davon abgeraten einen Antrag auf Wiederherstellung der aW für einen Widerspruch gegen eine EGV als VA zu stellen, weil man angeblich durch diesen VA nicht genügend beschwert sei.
    Das ist aber definitiv falsch, denn beschwert ist man durch einen VA i.d.R. generell, es gibt nur ganz wenige Ausnahmen (z.B. die Heilung eines Formfehlers), zu denen eine EGV als VA aber nicht gehört. Ob der VA rechtlich zulässig ist, oder nicht, spielt dabei auch keine Rolle.


    Da nun ein Widerspruch gegen einen VA im SGB II generell keine aufschiebende Wirkung entfaltet, somit der VA trotz Widerspruch vollzogen wird, muss man Widerspruch einlegen und beim zuständigen SG die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen. Sollte der angegriffene VA zwischenzeitlich schon vollzogen worden sein und sind dadurch Nachteile eingetreten (z.B.. Sanktion), dann muss man zusätzlich die Aufhebung der Vollziehung dieses VA beantragen. Damit wird die Vollziehung rückwirkend aufgehoben.


    Und nun kommt der Hammer!


    Der § 86b Abs. 1 SGG beinhaltet keine Differenzierungen in Bezug auf die Schwere der Beschwer! Relevant ist allein, das der Widerspruch gegen einen VA keine aufschiebende Wirkung entfaltet! Da der Gesetzgeber hier keine Einschränkungen gemacht hat, hat das SG i.d.R. keinen Ablehungsgrund bzw. müsste diesen entsprechend begründen.


    Es gibt somit keinen plausiblen Grund, gegen einen VA oder EGV als VA nicht Widerspruch und die aufschiebende Wirkung zu beantragen.


    Das bedeutet außerdem für die Zukunft: Sollten EGV als VA sanktionierbar werden, bietet die Beantragung von aufschiebender Wirkung des Widerspruchs gegen VA vollen Rechtsschutz bis zu einem Entscheid im Verfahren!


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    Um bereits in Umlauf befindlichen Mißverständnissen vorzubeugen: Verwechselt und in einen Topf geschmissen werden fast überall der Antrag auf einstweilige Anordnung (eA) nach Absatz 2 und Antrag auf aufschiebende Wirkung (aW) nach Absatz 1 !!!


    Für einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG muss das Gericht tatsächlich Anordnungsanspruch (gesetzliche Grundlage) und Anordnungsgrund (z.B. Notlage) prüfen, und eine Abschätzung der Erfolgsaussichten im späteren Hauptverfahren abwägen! (so stehts ja auch im Gesetzestext Absatz 2!)


    Ein Antrag auf aufschiebende Wirkung (aW) gemäß § 86b Abs. 1 SGG unterliegt aber eindeutig nicht diesen Anforderungen! Das Gericht muss diesen Anträgen i.d.R. entsprechen! Der Gesetzgeber hat hier keine Einschränkungen wie in Abs. 2 gemacht!!! (lesen und verstehen!)


    Wer allerdings seinen Antrag falsch oder mißverständlich formuliert, sollte sich nicht wundern, wenn ein Richter ihn nur allzu gerne umdeutet, um den Antrag dann wegen Unbegründetheit abzulehnen. Nochmal: Ein Antrag auf aW gemäß § 86b Abs.1 bedarf keiner Begründung oder eines Anordnungsgrundes, wer anderes behauptet, nenne bitte die Grundlage dafür!


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    Geändert von kuddeldaddeldu (02.07.2011 um 07:56 Uhr)


    kuddeldaddeldu
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    #2 30.07.2011, 16:10
    elrix
    Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2011
    Beiträge: 2

    anfrage


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    Zitat "Das bedeutet außerdem für die Zukunft: Sollten EGV als VA sanktionierbar werden, bietet die Beantragung von aufschiebender Wirkung des Widerspruchs gegen VA vollen Rechtsschutz bis zu einem Entscheid im Verfahren!"


    meintest du damit die sanktion wegen nichtunterschrift der EGV oder sanktionen wegen der nichterfüllung der auflagen im VA? seit mai diesen jahres besteht die änderung im 31 SGB2 , das sowohl "pflichtverletzungen" aus der EGV sowie auch aus dem sie ersetzenden VA sanktioniert werden.


    würde mich über eine persönliche kontaktaufnahme mit dir freuen, da ich hier in der umgebung bemüht bin , menschen zu ihrem recht zu verhelfen, sie zu informieren. du scheinst in sachen recht, besser bescheid zu wissen als viele andere hier im forum, deshalb meine bitte um pers. kontaktaufnahme.(PN)
    habe speziell zum VA viele fragen, die aber zu schreiebn sehr lange dauern würde.
    lg andre


    elrix
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    #3 30.07.2011, 17:00
    kuddeldaddeldu
    Gesperrt Registriert seit: 23.11.2010
    Beiträge: 370


    --------------------------------------------------------------------------------


    Ein "Nicht-Unterschreiben" war auch schon vor der Gesetzesänderung nicht sanktionierbar, die BA hat das in ihren Weisungen jedenfalls von selbst zugegeben und die Gerichte haben das auch so gehandhabt.



    Zitat:
    Zitat "Das bedeutet außerdem für die Zukunft: Sollten EGV als VA sanktionierbar werden, bietet die Beantragung von aufschiebender Wirkung des Widerspruchs gegen VA vollen Rechtsschutz bis zu einem Entscheid im Verfahren!"


    Meine Recherchen haben ergeben, dass die sog. "Verschärfung" des § 31SGB II eigentlich eine stumpfe Klinge hat, da man durch Beantragung der aufschiebenden Wirkung geschützt ist. Vorausetzung dabei ist natürlich, dass der erlassene VA rechtswidrig bzw. nichtig ist (was wiederum bei der Klageerhebung genau zu beachten wäre, denn danach richtet sich die Argumentation).


    kuddeldaddeldu
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    #4 31.07.2011, 14:39
    Elch
    Erfahrener Benutzer Registriert seit: 23.05.2011
    Beiträge: 397


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    Die Antworten nutzen Dir wirklich nix!


    Das wäre jetzt etwas für Kuddel Daddel DU, nix unterschreiben!


    Ich rate Dir hole Dir einen Beratungsschein und suche einen auf Hartz IV geschulten Rechtsanwalt auf!


    Mit 4 Kindern und noch nen 1 EURO Job annehmen spinnen die Deppen denn dort Du hast weiss Gott genug zu tun!


    Du kannst Dich sicherlich weiterhin krank schreiben lassen nur das ist ne Sache die immer und immer wieder passiert!


    Mache Nägel mit Köpfen und gehe zum HARTZ IV Anwalt vorher den Beratunsschein holen, dann ist er umsonst für Dich!


    Oder habt Ihr nen S o V D in EURER Nähe die haben auch Rechtsvertretung kostet aber ich glaube 3 EURO 50 Beitrag Im Monat, nimm was für Dich halt einfacher ist!


    Und mit 4 Kindern braucht man ein Auto, glaubt mir ich kann das nachvollziehen jederzeit und vollstens.


    Wo ist Kuddel Daddel Du bloss??


    Mal sehen ob ich seinen Beitrag finde dann stelle ich ihn dir hier rein!


    MfG Elch

    Wollte da noch etwas dazu sagen!


    Also ich war Batz Erstaunt!


    Ich habe das ja erst kennengelernt so langsam, welche verschiedenen Welten es so gibt!!



    Kopie mitnehmen klar!


    Ich hab das erstmalig bei Mikropartner kennengelernt 55 Jahre alt mehrere und Gelegenheitsarbeiter!
    Die hatten noch nie einen PC gehabt oder bedient.
    Eine Kopie machen hiesse für die, das Original Blatt abzeichnen.
    Oder der Copy Shop ist meilenweit entfernt und die haben kein Auto und so weiter und so weiter!


    Wollte nur sagen es kommt immer drauf an auf wen man dort trifft, andere haben High End Geräte das neueste und nur vpm Allerfeinsten.


    Aber ich habe nicht schlecht gestaunt, der hat seine Bewerbungsnachweise wie wir vor 40 Jahren unsere Schulaufgaben machten,
    auf Rechenpapier schön mit Lineal die Spalten gezogen usw. und alles handschriftlich eingetragen!


    Seine Bewerbungen schrieb er auch so mangels eines PC s , dann habe ich auch die Aktion dort verstanden hier gibt es PC s für 45 EURO
    da hatten sich welche selbstständig gemacht und PC s repariert um sie Arbeitslosen für 45 EURIO zur Verfügung zu stellen!
    Daher war der über die Mikropartner Massnahme froh, erstmals nen PC zu bedienen!


    Tja andere Welten!


    Es kommt halt darauf an aus oder von welchem Niveau aus, du abstürzt!


    ____________
    Ich schäme mich einfach wie rotz dass ich "das" brauche, trotz all der Anstrengungen meines Lebens. OK, das geht sicher vielen Antragsstellern so.


    --


    Nein schämen müssen sich da ganz andere!


    ---


    Früher war das klar da gab es dann diese verschiedenen Regelungen z.B. die 58 er Regelung da sassen Leute dann je nach Firma mit 80 bis 90 % Ihres Letzten Nettos zu Hause!


    Jetzt hammse doch alles auf die Arbeitslosen abgewälzt!
    Und was wilste denn machen?
    Die drängen Dich aus dem Arbeitsleben heraus und kürzen Deine Übergangsgelder vielmehr man streicht die komplett!
    Die haben aber nichts für Dich ausser diese dämlichen Mafia Unnütz Lehrgänge!
    Und Du sitrzt zu Hause und drehst dich wie Hamster im Rad!


    Während einige Kollegen bereits seid Jahren komfortabel zu Hause sitzen, muss ich als fast 61 jähriger noch 400 EURO Jobs machen, da fast man sich doch nur noch an den Kopf!


    Ich kann Dir nur sagen allles mitnehmen was du bekommen kannst, die wahren gierigen sind doch die Manager, die den Hals nicht vollbekommen können.



    --
    Ich schäme mich einfach wie rotz dass ich "das" brauche, trotz all der Anstrengungen meines Lebens. OK, das geht sicher vielen Antragsstellern so.
    --
    Dito siehe oben ich habe 6 Berufe und andere sind voll gut ausgestattet bereits zu Hause und ich Maloche noch??


    Mit 45 Jahre lang einzahlen???


    Warum biste nicht Beamtin geblieben, da wärste doch auf der Sun Side of Live gewesen, oder wie das so schön heisst??


    Elch