Beiträge von Elch

    Wenn sie Mitte Oktober beantragt hat und auch bedürftig war, dann bekommt sie ab 1.10. ALG 2, so, wie sie es auch schrieb. Und natürlich gibt es dann eine Nachzahlung.


    Turtle



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    Stimmt!



    Es gab glaube ich die Neuerung das neuerdings immer rückwirkend zum 01 des Monats der Beantragung gezahlt wird, ist auch völig richtig so!
    l
    Im Zweifel für den Angeklagten!



    Elch

    Unterhalt kommt regelmäßig, das stimmt soweit, er müsste sich nur mehr kümmern.das was die kids an liebe von ihm nich bekommen versucht er ständig mit teuren spielsachen zu ersetzen.


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    Naja das ist wohl ein weit verbreitetes Grundübel, das Du beschreibst!
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    bekommen versucht er ständig mit teuren spielsachen zu ersetzen.[/QUOTE]


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    Ich war letztens in einer Massnahme, auch ne jüngere Mutter dort zur Umschulung und mit einem Sohn, der war auch noch
    wie sagt man Hyper Intelligent???


    Jedenfalls hat er wohl KITA und alle zur Verzweiflung gebracht!


    Die Mutter musste dann noch umziehen, obwohl sie sich selbst gerade in einer Umschulung befand, weil er auf eine hochbegabten Schule
    musste, die normale Schule konnte nichts mit Ihm anfangen, oder er mit der Normalschule nicht.


    Der Vater von dem Jungen war Rechtsanwalt, hatte sich von seinem Steuerberater auf 0 runterrechnen lassen
    sodass sie von Ihm nicht 1 Cent Unterhalt bekam und der Sohn bekam das Minimum, er hatte wohl Angst das Sie davon etwas abgreift.


    Der Vater fuhr einen Maserati und hatte eine teure Wohnung wurde aber von Ihm und dem Steuerberater glaubhaft gemacht, das dies Werbung sei, um seine Klientel überhaupt zu bekommen, also Berufs notwendig!


    Die erzählte auch wenn der Sohn dann beim Vater war, dann gab es teure Ausflüge und auch teure Geschenke, das an einem Wochenende dann 500 EURO auf den Kopf gehauen wurden, war keine Seltenheit!


    War natürlich auch schwer für sie wenn von Ihrem Sohn dann kam, Mama warum bekomme ich von Dir nie Geschenke??
    Auch Schwiegereltern überhäuften den, aber fand ich gut der Sohn war sozial eingestellt mit 5 Jahren, er gab andern Kindern freiwillig etwas ab
    und sagte, ich brauche nicht so Viel!!!


    Grööööööööööööööööööööööl


    Sie dämmerte dann zu Hause mit Hartz IV herum!!!


    Das fand die natürlich auch nicht gut, ähnlicher Fall also, sie verliess ihn auch und Schwiegereltern sagten zu Ihr, selbst Schuld gehe zu Ihm zurück, dann geht es Dir finanziell besser.


    Und Sie ?


    Nieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeemals!


    Elch

    Teenager mit 16 haben meistens Streit mit den Eltern und auch der Spruch: "Wenn du 18 bist, schmeiß ich dich raus" kennt fast jeder. Wenn der Staat dann jedem Teenager eine eigene Wohnung finanzieren würde, wären die Staatskassen leer. Also, wenn es wirklich so schlimm steht, müsst ihr euch an das Jugendamt wenden. Im Übrigen sind die Eltern zu Unterhalt verpflichtet. Der kann allerdings und das ist auch meistens so (zumindest bis man volljährig ist) in Form von Kost und Logis geleistet werden. Vielleicht solltest du mal ein bisschen mehr Infos rüberschicken. Kinder haben nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und meistens entsteht daraus der Streit. Die Kinder fordern vieles ein und möchten dafür aber nix leisten.


    Da ist was dran!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Ich bin sicher kein Freund der ARGEN oder des AA s aber es erinnert mich an meinen damaligen AA Betreuer!


    Als ich kam und wolte eine Weiterbildung haben sagte er zu mir wenn es ums Wolen geht, dann könnte ich dies ganze Dorf mit einem Führerschein und Auto ausstatten alle kommen und sagen ja hätte ich ein AUTO und nen Führerschein würde ich Arbeit bekommen.


    klar rechnet man alle Pupsdörfer dieser BRD und alle Führerscheinlosen da würde ein stattliches Sümmchen rausschauen!!"


    Aber eigentlich ja egal die Regierungs Deppen verrechnen sich ja mal eben um 55 Milliarden EURO
    da sind dann 1 Milliarde ja nur PEANUTS!


    In diesem Sinne.


    Elch


    Tja obdachlos schrieb ich ja auch, sicherlich gibt es auch solche Frauen!


    Ich kenne aber eher mehr die selbst keine Kinder wollen, oder nur in einer stabilen geordneten Beziehung!


    Vielleicht oder wahrscheinlich haste nur die falschen Frauen erwischt und solltest nicht immer die aus dem ARGE Wartezimmer oder den weissen Tafeln die Frauen Beziehungen nehmen.


    Auserdem kannste doch bei zweifeln auch selbst vorsorgen, ein Gummi ist oder wird auf dauer preiswerter sein.


    Was regste Dich auf??


    Bei Deinem Einkommen wirst Du doch nie auch nur 1 Cent selbst zahlen müssen????


    Deine In Site Orgasmusse und die Produkte daraus, zahlen doch letztendlich die Steuerzahler!!!


    Elch


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    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/renovierungskostenalgii82873.php


    Anscheinend unterscheiden die um die Bewohnbarkeit beim Erstbezug herzustellen JA!


    Aber im laufenden Wohnen wohl eher NEIN ist im Regelsatz drinnen!


    Aber nachfragen würde ich an Deiner Stelle trotzdem bei der ARGE , Versuch macht kluch!


    Elch

    http://de.nachrichten.yahoo.com/merkel-pr%C3%BCft-offenbar-allgemeinen-mindestlohn-091633283.html




    Das war längst überfällig der Mindestlohn!


    Ich dachte immer das betrifft nur die Ost Friseuse??


    Aber seit ich im wessiland auch selbst mit 5 EURO 20 unterwegs bin
    bin ich eines bessren belehrt!



    Gut auch 8 EURO 50
    Oder 10 Euro / Std. sind nicht überbordend viel, aber schon mal besser wie diese jetzigen Schweinelöhne
    die momentan gezahlt werden.


    Helfen würden mir allerdings nur "ab" 15 EURO / Std. alles andere ist völlige Zeitverschwendung und grober Unfug.


    Elch

    Hab grad gegoogelt das sind ja 305 Km das ist ja ne halbe Weltreise!


    Vielleicht kannste das ja in Wismar irgendwo zwischenlagern, bei uns mein Nachbar macht Möbeleinlagerungen
    das ist nicht teuer!


    Falls Du nicht Deinen Freund damit behelligen wilst!


    Wenn Du professionell umziehst mit Möbelspedition bieten das einige sogar an Möbeleinlagerung für einige Wochen!


    Ansonsten wäre eventuell Dein Freund, das kleinste Übel!!!!


    305 Km sind halt kein Katzensprung und beim Freund hättste erstmal ne Adresse.


    Ob du nach dem Tipp der Frau gleich die richtige 1 Zimmer Wohnung erwischt ist ja auch fraglich, oder willste da einziehen ohne die vorher gesehen zu haben????


    Aber Wismar ist echt geil nahe der Ostsee und sicherlich von den Freizeit Angeboten her, Mega Geil!


    Ich kenne allerdings dies Cottbus nicht aber Wismar da würde ich auch gerne wohnen, ohne Zweifel, schon alleine weil es mich immer ans Wasser zieht!
    Elch

    unqualifizierte antworten bitte einfach per private nachricht.
    damit die user die anhand von fakten antworten sich nicht noch durch den ganzen müll durchkämpfen müssen!


    die gegend um schwerin/wismar ist nicht so strukturschwach wie cottbus. mac pom an sich schon.
    immer erstmal informieren und differenzieren!


    und wenn ich einen 400€ job hätte müsste ich ja trotzdem alg2 beantragen...zb...


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    Tja vom Regen in die Traufe????


    Kann nur allgemein antworten!


    Du verlässt ja in Cottbus keine Arbeit kündigst also nicht!


    Ich könnte mir vorstellen das es vor Ort leichter ist ne entsprechende Wohnung zu finden wahrscheinlich wil man sich die Wohnung ja auch mal anschauen!


    Zum 400 EURO Job kann ich was dazu sagen weil ich den habe!!!!!!!!!!!
    Du bekommst Deine ausgrechnete Hartz IV grundversorgung also Ortsangemesene Miete
    was halt in Wismar so üblich ist ,bis zur bestimmten Wohnungsgrösse!


    Dann eben deine 364 EURO Grund Geld
    Falls du nicht noch Extra Geld für besondere Ernährung bekommen solltest!


    Bei 400 EURO gilt die allgemeine und unumstössliche Rechnung!


    100 EURO darfste behalten!
    Von den resztlichen 300 EURO noch 20 % = 60 EURO
    macht 169 EURO darfste behalten.


    Aber Vorsicht Fahrgeld darfste auch noch davon löhnen also möglichst da wo man zu fuss oder mit dem Fahrrad hinkommt !


    Ausser Ihr habt irgendwelche Sozialtickets bei EUCH im Bus , Bahn Verkehr!


    Wen Du zu jemanden hinziehst wird man Dir den Mietanteil berechnen, was ja nicht schlimm ist
    im Prinzip 1/2 Miete!


    Nur Ihr müsst aufpassen das man Euch da keine Bedarfsgemeinschaft unterstellt das der wo Du wohnst für Dich aufkommen muss also falls der gut verdient sonst hat der Dich plötzlich komplett an der Backe mit allen Kosten!



    Elch


    Bis 31.11.2011 haste doch noch Zeit!


    Ich kenne ja das Umfeld von Dir nicht!


    Aber vielleicht kannste ja zu dem Freund ziehen ohne gleich Dein komplettes Gerümpel mitzunehmen!


    Musst Dich natürlich voll ordnungsgemäss bei der ARGE abmelden, 3 Wochen Urlaub stehen Dir dann ja zu, falls Du sie nicht bereits genommen hast, die Urlaubstage!
    Denn Ortsabwesenheit must Du dann auf jeden Fall beantragen, ich weiss jetzt nicht wie weit Wismar von Cottbus entfernt ist ,ich bin ja nur ein Wessie kenne mich dort nicht aus.


    Dann suchst Du dort vor Ort eben die "neue" Wohnung und nen Job, Dein Freund hilft Dir vielleicht dabei, also in 3 Wochen wirste da wohl ne Wohnung von der wohnung Deines Freundes aus finden!
    Wenn der Freundnoch nen AUTO hat ists eventuell noch leichter wenn er Dich ab und an irgendwo hinfährt ausser Du suchst nur im Dunstkreis seiner Wohnung??
    Haste dann etwas gefunden also mindestens ne Wohnung, meldest Du Dich da dann halt an und ziehst um und meldest Dich bei Dir dann ab, oder umgekehrt!


    Ob Du dich erst abmelden und neu anmelden musst weiss ich nicht, das kriegt man aber an 1 oder 2 Tagen wohl hin!


    Elch

    Obdachlos und Kitty!


    Ihr zwei beiden, ein wirklich köstlicher Dialog!


    Wo Ihr beide wirklich Recht habt, ohne irgendwelche Schubladen zu bedienen!!!!


    Also es gibt Sie wirklich die Damen, die dann auch gerne mal (absichtlich) die Pille vergessen, mein Kollege ist da auch hereingefallen.


    Sicherlich sind nicht alle Frauen so, aber wir Hartz IVer verkehren da wohl auch nicht gerade in den richtigen tollen Kreisen!


    Mein Lieblingsspruch dazu ist ja , an der Bar triffst Du keine Nonnen und umgekehrt, im Kloster keine Striptease Tänzerinnen.



    Natürlich hat auch Kitty Recht, das ist ja bereits eine Evolutions Sache, schon unsere Ahnen, da haben sich die Frauen
    eben ein männliches Exemplar gesucht, das instinktiv nicht den Eindruck machte, den morgigen Tag nicht mehr zu überleben!
    Da können die Frauen garnix dafür, das ist in Ihren Genen so programmiert!


    Leuchtet ja auch ein, was wollte die mit einem der bereits schwindsüchtig aussieht, oder nicht mehr jagen kann.



    Es gibt aber auch wirklich Frauen die wollen nur das Kind und sind sie dann schwanger, hat der Mohr seine Schuldigkeit getan und Tschüss!!!


    Es gibt halt wirklich alles!!!


    Gut ich vertrete auch die Position 2 Hartz IVer sind nicht gerade das Ideal Paar, ich sehe das auch bei den Kollegen
    da ist einer der macht halt den 1/2 Tags Part wenig Verdienst und "aaaaaaaber) seine Frau hat nen gutbezahlten Job, die haben auch Haus und Hof und er passt aufs Töchterchen auf!
    Das ist ein sehr gut funktionierender Lebens Entwurf


    Der andere Kollege ich nenne das Produkt mal Sozialkaufhauskind, eben beide 1 EURO Jobber und das Kind wurde wohl hinten im Sozialkaufhaus Lager gezeugt!


    Abe ganz ehrlich, da kommt echt nichts bei heraus, ausser einem Kind und Streitigkeiten ohne Ende, aber eben ansonsten No Future!!


    Elch

    Das ist doch der Irrsinn in einigen Bereichen bist Du bei allem über 1 EURO 02 zu teuer!


    Weil das von den Arbeitgebern schon erwartet wird!


    Es ist doch alles abgebaut worden, keine Fahrtkosten Erstattung mehr von den Arbeitgebern, alles auf die Arbeitslosen Versicherung abgewälzt worden.


    Weihnachtsgeld nicht!



    Die Arbeitgeber sind zu verwöhnt worden!!!!!


    Besonders die ZA s und solche Institute wie Perspektive Vollst Verarschung da liefert die ARGE denen doch Hand in Hand Billigfleich
    im Triumphirat mit dem Arbeitgeber der Frischfleisch zum verheizen immer neu erwartet!


    Elch

    Perspektive Zukunft= Verarschung auf breitester Front!


    Oder aber Programm :rolleyes::cool:. Denn, der 1- EUR job besagt ja nur, dass die Hilfebedürftigen mehr oder weniger vom Staat verwaltet werden und der Staat als riesiger Arbeitgeber nun deren Brötchengeber ist. Da kommt es eben auch schon mal vor, dass es mal was zu arbeiten gibt. Der Lohn ist ja das ALG II und das Geld aus dem 1- EUR Job ist als Aufwandsentschädigung zu sehen.


    Klar, über Sinn oder Unsinn kann man durchaus geteilter Meinung sein. Und, es sieht allerdings manchmal so aus, dass eben die Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die Billigjobber des Amtes verdrängt werden. Und meistens ist die Öffentliche Hand der Auftraggeber.


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    Das stimmt doch alles hinten und vorne nicht!!!
    ---


    Was Du sagst bzw. schreibst stimmt allerdings nämlich dies!!
    ...
    dass eben die Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die Billigjobber des Amtes verdrängt werden.
    -----


    Und zwar 100 pro.


    Ja auch mit dem Staat stimmt da So!!!


    Aber man kommt ja trotzdem auf keinen grünen Zweig damit!!!!!!!!!!!!!!


    Ist ja schön und gut mit den ARgumenten aber trotzdem der nix machgt belommt ja das Geld ohne jegliche Leistung
    daher ist 1 EURO 02 definitiv zu wenig schon gar bei 160 Stun den was ja ein Full Time Job ist und das Märchen mit dem ERsten Arbeitsmarkt kommen
    ist wohl eher umgekehrt die 1 EURO Jobber sind doch als Billig Material gebrandmarkt!


    ::::::::::


    Ein Kollege 1 EURO Jobber von ser Perspektive völlige Zukunfts Verarschung, ging zu unserem Chef und sagte Chef, ich würde gerne den 400 EURO Job machen!


    Ist ganz genau der Job den 1 EURO Jobber machen, nur eben dann 1 Jahr befristet für 400 EURO, arbeitsmässig absolut das gleiche!
    Chef wolte Ihn sogar alsFahrer einsetzen was dann der Job eines 840 EURO Netto Festangestellten gewesen wäre.


    Klar verständlich statt 160 Stunden / Monat und 140 EURO behalten!


    Müsster er nur noch 70 Stunden arbeiten / Monat!



    Welche Antwort gab Ihm der Weise und berechnende Chef??



    Eigentlich jederzeit Du machst nen tollen Job und es ist nichts gegen Dich einzuwenden!!



    Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaber!


    Warum solte ich so komplett verblödet sein, dies zu tun?????????


    So bekomme ich Dich für 1 EURO 02 Cent pro Stunde


    Und noch 500 EURO Verwaltungsgeld von den Stasi Behörden um Dich zu Betreuen dazu!


    Warum in aller Herrgottts Namen soll ich Dir also 400 EURO in den Rachen werfen und das für die halbe Arbeitszeit eines 1 EURO Jobbers und ohne jegliche Not meinerseits???


    Neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeein!


    Abgelehnt!!!!!!!!!!!!!


    Elch

    Rein vom Rechtsempfinden her möchte ich mich gerne Kittys Ansicht anschließen, aber leider spricht §7 Abs. 3a, Nr. 3 nur von Kindern, welche im Haushalt versorgt werden und gibt damit lacki recht.
    Es wäre zwar wünschenswert, dass Menschen in dieser Situation ebenfalls ein "Probejahr" eingeräumt bekämen, allerdings kenne ich nur die gegenteilige Entscheidung.


    Gawain


    ----------------------------------------


    Hier steht es anders!


    Mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben!!!


    Kinderr oder angehörige im Haushalt versorgen, ich kann mir nur vorstellen wenn ich im haushalt lebe und für das Kinder der Mutter sorge!


    Wenn die Mutter selbst für das Kind sorg würde ich demnach NEIN sagen!


    Die ARGE Leute haben wieder einmal 0 Ahnung!


    Ich würde Klagen bis Merkel mit Sarkozy schläft oder die Griechen zu Deutschen werden!


    Elch


    ---
    Gesetzliche Vermutung [Bearbeiten]

    Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen
    länger als ein Jahr zusammenleben,
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Die Vermutung bewirkt eine Beweislastumkehr und damit eine Abweichung vom Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X. Nicht die Behörde muss die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind. Diese Umkehrung der Beweislast wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2007 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende als Reaktion auf die Schwierigkeiten der Behörden mit dem Beweis einer eheähnlichen Gemeinschaft eingeführt. Der Begriff Eheähnliche Gemeinschaft wurde gleichzeitig durch die Bezeichnung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ersetzt und der Tatbestand damit auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeweitet. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ist umstritten und ungeklärt.

    Insbesondere der erste Vermutungstatbestand, dass alle Personen, die länger als ein Jahr zusammenleben, als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden, betrifft auch viele Wohngemeinschaften. Nach dem Gesetzeswortlaut ist jedoch ein „Zusammenleben“[3] erforderlich, ein bloßes „zusammen Wohnen“ reicht nicht aus. Um die Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu rechtfertigen, genügt es also nicht, nur in derselben Wohnung zu wohnen, sondern es kommt auf das „zusammenleben“ an.[4] Das Zusammenleben ist eine Vermutungstatsache, die zuständige Behörde muss also nach wie vor nachweisen, dass es sich um eine Beziehung handelt, die über gemeinsames Wohnen hinausgeht. Erst dann liegen die Voraussetzungen dafür vor, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu vermuten mit der Folge, dass von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist.

    Rein vom Rechtsempfinden her möchte ich mich gerne Kittys Ansicht anschließen, aber leider spricht §7 Abs. 3a, Nr. 3 nur von Kindern, welche im Haushalt versorgt werden und gibt damit lacki recht.
    Es wäre zwar wünschenswert, dass Menschen in dieser Situation ebenfalls ein "Probejahr" eingeräumt bekämen, allerdings kenne ich nur die gegenteilige Entscheidung.


    Gawain


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    Hier steht es anders!


    Mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben!!!


    Kinderr oder angehörige im Haushalt versorgen, ich kann mir nur vorstellen wenn ich im haushalt lebe und für das Kinder der Mutter sorge!


    Wenn die Mutter selbst für das Kind sorg würde ich demnach NEIN sagen!


    Die ARGE Leute haben wieder einmal 0 Ahnung!


    Ich würde Klagen bis Merkel mit Sarkozy schläft oder die Griechen zu Deutschen werden!


    Elch


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    Gesetzliche Vermutung [Bearbeiten]

    Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen
    länger als ein Jahr zusammenleben,
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Die Vermutung bewirkt eine Beweislastumkehr und damit eine Abweichung vom Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X. Nicht die Behörde muss die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind. Diese Umkehrung der Beweislast wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2007 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende als Reaktion auf die Schwierigkeiten der Behörden mit dem Beweis einer eheähnlichen Gemeinschaft eingeführt. Der Begriff Eheähnliche Gemeinschaft wurde gleichzeitig durch die Bezeichnung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ersetzt und der Tatbestand damit auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeweitet. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ist umstritten und ungeklärt.

    Insbesondere der erste Vermutungstatbestand, dass alle Personen, die länger als ein Jahr zusammenleben, als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden, betrifft auch viele Wohngemeinschaften. Nach dem Gesetzeswortlaut ist jedoch ein „Zusammenleben“[3] erforderlich, ein bloßes „zusammen Wohnen“ reicht nicht aus. Um die Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu rechtfertigen, genügt es also nicht, nur in derselben Wohnung zu wohnen, sondern es kommt auf das „zusammenleben“ an.[4] Das Zusammenleben ist eine Vermutungstatsache, die zuständige Behörde muss also nach wie vor nachweisen, dass es sich um eine Beziehung handelt, die über gemeinsames Wohnen hinausgeht. Erst dann liegen die Voraussetzungen dafür vor, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu vermuten mit der Folge, dass von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist.

    Ja Kitty, es mag ja sein, dass es den einen oder anderen fall gibt, wo so entschieden wurde. im gesetzestext heisst es aber eindeutig, wenn kinder oder verwandte im haushalt leben. und wie du siehst,




    wurde in diesem fall so von der arge entschieden. private schulden usw sind nicht relevant.


    ______________


    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697dd0b4de01.php


    Ich empfehle diesen Beitrag zu lesen!



    Ich teile diese Auffassung zu 100 % weil Sie logisch ist!


    Wichtig ist die Dauerhaftigkeit nicht das rumhüpfen von Stengel zu Stemgel!



    Ich empfehle sich das bei Alleinerziehenden Müttern von Behinderten Kindern anzuschauen!


    Einige unserer alleinerziehenden Mütter meiden bereits Partner Beziehungen,
    weil der männliche Partner der die hübsche Mutti mit hervorragender Figur sieht
    vielleicht sogar Willens ist, mit Ihr etwas aufzubauen!


    Aber wir erleben dies das die Männer bereits nach kurer bis sehr kurzer Zeit Reihenweiser wieder fliehen, es ist wirklich ne Flucht


    Ich bewundere unsere eine Mutter, die sogar noch 3 Tage in der Woche halbtags arbeitet!


    O-Ton von Ihr die Arbeit beginnt eigentlich erst, wenn Sie von der Arbeit nach Hause kommt und Ihr Kind kommt von der behinderten Schule zurück.


    Da muss dann schon Überbordende Liebe im Spiel sein, oft kommt die Mutter mit Roten Augen zu unserem Bus, weil Ihr Kind die ganze Nacht durchgeschrien hat und sie am Bett gewacht hat und dann noch zur Arbeit muss!


    Ich habe noch niemals zu vor derart viel Disziplin gesehen wie bei dieser Frau und 200 % ige Verantwortung zum Kind.


    Sie hat selbst gesagt das hält bisher kein Mann durch, trotz das sie so hübsch ist, aber Sie wird wohl irgendwann als Mogelpackung empfunden!


    Ich interpretiere das Gesetz so, das es auf eine dauerhafte Beziehung zielt!!!!


    Nicht auf hemmungsloses herum Bummsen, besonders oder gerade wenn Kinder im Spiel sind.!




    Elch

    Hi, ich hoffe das passt noch hier hinein, ansonsten bitte zum neuen Thema rechnen:


    Gilt die Bedarfsgemeinschaft wirklich immer nur für ein Jahr? Würde das bedeuten, dass man sonst nach einem Jahr quasi heiraten müsste, wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht gebessert haben, man aber weiter die Unterstützung beziehen möchte?


    Also ich würde das so interpretieren das Gesetz!


    Man gibt den Leuten 1 Jahr Zeit, drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht was besseres findet!


    Sonst könnte es ja sein das Frauen die von Blümchen zu Blümchen hüpfen und sich bestäuben lassen
    und Ihre Partner wechseln wie die Unterwäsche und es zu Dauer Problemen und ewig neu Berechnungen kommt"



    Nach 1 Jahr und da solten die Leute ehrlich sein ist genug geprüft und man sagt wir stehen jetzt füreinander ein ohne Wenn und Aber!
    FABER


    Und eigentlich ist es doch auch so, entweder man ist dann ein Paar, oder eben nicht!


    Wenn man kein paar ist sagt man das der ARGE und beweisst es und die machen eventuell Stasi Hausbesuche
    Befragungen etc.


    Ist man ein Paar kann man es natürlich vorspielen keines zu sein, was auf Dauer seeeehr anstrengend sein kann, kein knutschen und Händchen halten in der Öffentlichkeit, jede Bahnhofskamera wird da zur Stasi Überwachungskamera oder auf Plätzen oder die ARGE ist in DISCOS oder auf Partys dabei.
    Oder der Nachbar meldet Bummsgeräusche aus der Wohnung und spioniert!
    Der Nachbar/in dein allergrösster Feind siehe ehemalige DDR, oder sogar die Feunde und Bekannte selbst.


    Big Brother is Watching you


    Oder man sagt ja wir sind es und stehen auch füreinander ein.


    Also nicht nur rumbummsen sondern auch Veantwortung übernehmen, nicht das die Allgemeinheit lauter Liebesnester finanziert!!


    Elch

    Hallo,
    erstmal vielen dank...
    nein, es ist nur mündlich abgsprochen, das ich um acht anfangen kann...und die hatten mir von anfang an gesagt, dass es nicht für ewig ist. mein vertrag beläuft sich auf frühdienst 6-15 uhr mittagschicht 13.15-21 uhr...habe vor meiner elternzeit dort vollzeit gearbeitet..und jetzt als ich vor zwei jahre wieder angefangen habe, hatten wir das mündlich gemacht..mit unserer heimleitung, mein chef will das garnicht, das man sonderwünsche hat..keine ahnung warum, unsere heimleitung macht es mir zu lieben, ..und jetzt aufeinmal habe ich volle spätdienste..die ich natürlich nicht arbeiten kann.da die aufsicht meines sohnes nicht gewährleistet ist:(..ich werde mittwoch bei meiner bearbeiterin anrufen, dachte ich frage mal hier, weil ich stets nur daran denken kann...was passiert..mir ist schon klar, dass die arge nicht auf meinen sohn aufpasst...meine schwestern können nur am we..fakt ist..somit müsste ich dort kündigen..wenn mein arbeitgeber die arbeitszeiten nicht ändert...und ich habe halt angst, das ich so schnell jetzt nichts neues finde und keine einnahmen habe..also drei monate ohne irgendwelche leistungen alleine stehe..von was werde ich mit meinen sohn leben miete etc..das macht mir angst.bewerbungen habe ich schon verschickt.da muss ich jetzt warten.
    lg


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    Ist mir alles völlig klar Tina 81, da ich solche Fälle kenne.


    Sogar zwei alleinerziehende Muttis mit behinderten Kindern, glaube mir da wird alles mit Faktor 10 noch schlimmer, was Dir jetzt als Aussage nicht hilft!


    Die eine Mutti von uns liebevoll Mama genannt, ist ser engagiert und hat es geschafft Ihrem Arbeitgeber
    eine Arbeitszeit von Mo, Dienstag, Mittwoch mit jeweils 3 Stunden abzuringen, Gott weiss wie sie das schaffte, ist aber ne sehr taffe Mutti!
    Also kurz sie arbeitet 3 Tage in dr Woche jeweils nur 3 Stunden, ein toller und sozialer Arbeitgeber und auch tolle Arbeitskollegen.
    Das hat sie sich aber selbst so erarbeitet, eine wirklich tolle Frau!
    Sie sagt den Rest der Zeit braucht sie für Ihren behinderten Sohn, ohne Kompromisse!!!


    Und die beschreibt das so, das geht garnicht anders!


    Es hat einfach keinen Zweck da rumzueiern mit Zwischenlösungen, im Endeffekt musst Du saubere Fakten schaffen!


    Entweder oder es geht nicht anders lenkt Dein Arbeitgeber ein, oder Du wirst mit der ARGE die Kündigung besprechen müssen.


    Du wirst im Endeffekt nicht viel weniger haben weil ja die ARGE eh aufstockt, vielleicht maximal 160 EURO weniger / Monat dafür entfallen wohl einige Ausgaben, die durch die Arbeit selbst bedingt sind!


    Nur eben die Sperrung durch die ARGE musst Du meiden!
    Sollte der/die ARGE Typ nicht einsichtig sein, dann musst Du eben einen Rechtsanwalt für Sozialrecht/Arbeitsrecht hinzuziehen, der für Dich kostenlos ist oder max. 10 EURO Zuzahlung!
    Oder Frage den ARGE Typen wie denn eine Lösung aussehen soll falls er quakt!


    Aber anders geht es nicht, Du musst verlässliche Fakten schaffen anders geht es nicht, sonst kommst Du nicht zur Ruhe!


    Aber in dem Bereich Pflege solltest Du keine Probleme haben, je nach Ausbildung, oder Du gehst in die ambulante Betreuung.
    Die werden gesucht ohne Ende!!!!


    Oder falls Dir Ausbildung oder Zusatzausbildfung fehlt komplettierst Du sie, aber Ihr werdet gesucht wie blöd und da ist wohl auch eine Lohnsteigerung im Endeffekt noch drinnen.


    So erlebe ich das zumindest hier in meinem Dunstkreis im Endeffekt haben die noch gewonnen!!!


    Elch

    hallo leute ich bin neu hier ! sowie auch meine situation also folgendes ich wohne jetzt alleine bin auch noch in einem arbeitsverhältnis bis ende dezember ! ich bin jetzt aber schon in mutterschutz und möchte mit meinem freund zusammen ziehen! der ist auch in einem arbeitsverhältnis und verdient ausgezahlt seine 1500 euro nun ist meine frrage kann mir jemand sagen ob es klug wäre mit ihm zusammen zusiehen wenn ich ab januar wieder geld vom amt bekomme?????
    für antworten bin ich sehr dankbar eure melly


    -------------------------------------
    Nen kleiner Tipp!
    Nimm den Text und eröffne ein neues Thema dann lesen das mehr Leute hier, die etwas wisen hier ich weiss nicht ob alle Dein Thema unter einem anderen Beitrag finden??
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    Elch


    Also Kitty und Co können Dir das sicher besser sagen hier!


    Aber was heisst denn bitte klug???????????????????????????????????????????????????


    Also 1 Jahr könnt Ihr das in etwa so laufen lassen!


    Dann eine Bedarfsgemeinschaft dann wird Dein Freund so gerechnet das er für Dich einsteht!


    Könnte 0 EURO Hartz IV bedeuten


    So wirst Du eventuell im 1. Jahr mit Ihm wohl die Miete teilen müssen und kannst Dein Geld anscheinend wohl behalten.


    Musst halt auf das eine Jahr bestehen wegen Testen, kennenlernen, noch nicht füreinander einstehen, bla,bla bla halt!



    Aber Kitty und Co können Dir es sicher genauer sagen, wie gesagt am besten neues Thema eröffnen dann finden es hier mehr !


    Elch

    ..ich denke ich muss zur arge oder..da ich ja auch noch etwas zu meinen verdienst von 750 euro ..von der arge beziehe..mein chef ist jetzt im urlaub..das heisst warten, aber ich habe eine andere arbeitskollegin, die das selbe problen so etwa hat wie ich..und man sate ihr..wir sind hier nicht bei wünsch dir was...(:(


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    Hast Du Arbeitskollegen dann brauchste keine Feinde mehr!


    Elch