Beiträge von Lichtblick84

    Der Bescheid über den Mehrbedarf traf heute bei mir ein:


    Zitat

    Ab dem xx.04.2012, für die Dauer der beruflichen Integrationsmaßnahme, erhalten Sie einen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 4 SGBII.


    Allerdings erging der Bescheid nur über den letzten und aktuellen Monat, obwohl der Bewilligungszeitraum für das ALG länger ist und die Maßnahme mind. ein halbes Jahr dauert. :confused:

    Hallo,


    ich habe Ende letzten Monats den Mehrbedarf beantragt und dem Jobcenter gleichzeitig alle Bescheide der Rentenversicherung zukommen lassen. Da ich ein sehr ungeduldiger Mensch bin, habe ich letzten Donnerstag telefonisch nachgefragt, wie denn Stand der Dinge ist. Die Hotline-Dame war ziemlich überfordert mit meiner Anfrage und wusste nichts von einem Mehrbedarf für Behinderte, die sich in einer Maßnahme befinden. Da sie nicht weiter wusste, bot sie mir einen Rückruf an. Auf diesen warte ich heute noch…


    Heute bin ich dann zum Jobcenter gestiefelt und habe dort nochmals nachgefragt. Die betreuende Dame telefonierte mit meiner Sachbearbeiterin aus der Leistungsbeteiligung. So wie ich es verstanden habe, ist diese ebenfalls überfordert mit meinem Fall und hat die Akte einen anderen Sachbearbeiter weitergeleitet. Offenbar steht auch zur Debatte ob ich nicht Leistungen vom Amt für soziale Leistungen bekommen sollte (was ja eigentlich nicht sein kann). Von einem Mehrbedarf nach § 21, Abs. 4 SGB II weiß man offensichtlich beim Jobcenter gar nichts (Gesetzestext habe ich vorgelegt).


    Zusammengefasst: sie haben bezüglich meines Falls von Tuten und Blasen keine Ahnung. Traurig das ich als Kunde das Jobcenter aufklären muss. Wegen meines Mehrbedarfs werde ich wohl ordentlich kämpfen müssen. Das ist es mir aber auch wert.


    Viele Grüße

    Hallo,


    nach langem Kampf habe ich endlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der DRV genehmigt bekommen und habe letzte Woche schon mit einer Maßnahme begonnen.


    Bisher habe ich ALG II bezogen. Heute kam dann der Bescheid über das Übergangsgeld bei mir an. Der Betrag ist deutlich niedriger als das bisherige Arbeitslosengeld. Leider scheinen die Angestellten des Maßnahmenträgers überfordert mit meinem Fall und konnten mir bisher nicht sagen wie ich zukünftig mein Leben finanzieren soll.


    Daher die Frage an euch: bekomme ich weiterhin ALG II oder muss ich vielleicht Sozialhilfe vom Sozialamt beantragen?


    Viele Grüße

    Hallo,


    puh, ich habe die Begutachtung überstanden. Die Ärztin hat doch sehr viele und vor allem unangenehme Fragen gestellt. Was für ein Glück das mein Betreuer dabei war und konnte meine Aussagen ergänzen. Allzu große Hoffnungen mache ich mir allerdings nicht, dass der Antrag genehmigt wird. Sie hat gemeint ich soll mich weiterhin auf dem ersten Arbeitsmarkt um eine Ausbildung bewerben, daraufhin habe ich ihr mehrmals gesagt, dass ich große Angst davor habe. Was ich allerdings gut fand ist das sie zu gab das der Reha-Abschlussbericht sehr schwammig formuliert wurde. Die Ärztin will jetzt nochmal mit der Rehaeinrichtung besprechen, wie der Bericht genau gemeint war (insbesondere die Empfehlung für oder gegen den allgemeinen Arbeitsmarkt). Mein Betreuer hat das einzig richtige gemacht und bei der Reheinrichtung angerufen und sie auf das kommende Gespräch eingestimmt. Mal schaun wie es weiter geht.


    Viele Grüße

    Hallo Gawain,


    vielleicht habe ich mich unverständlich ausgedrückt, denn die Reha wurde schon 2010 beendet. Mir ging es eher darum, dass sich vieles in der Maßnahme wiederholen würde und ich da eher weniger Lust drauf habe. Mal sehen ob der Leistungsträger sein Wort hält und die Reha berücksichtigt. Ansonsten kann die Maßnahme eigentlich nicht früh genug für mich beginnen. Ich halte euch auf dem Laufenden.


    Viele Grüße
    Lichtblick

    Falls es überhaupt noch jemanden interessiert: ich werde die Maßnahme antreten, da sie scheinbar Vorraussetzung ist damit ich weitere Leistungen bekomme. Ziel ist ja weiterhin in ein Berufsförderungswerk zu kommen und wie ich das sehe, geht in diese Richtung nur etwas wenn vorher eine Arbeitsdiagnostik und andere Tests duchgeführt wurden. Ich hoffe nur, dass das JC nach der Maßnahme auch am Ball bleibt.

    Hallo zusammen,


    ich war Ende letzten Monats zusammen mit meinem Betreuer bei dem für mich zuständigen Sachbearbeiter des Job-Centers. Schon damals hat er eine Maßnahme für psychisch Kranke angekündigt, wobei ich darauf erwiderte, dass während meiner 11-monatigen medizinisch-beruflichen Reha (2010) schon jede Menge Tests und Schulungen durchgeführt wurden. Dies hat er auch zur Kenntnis genommen und mir mehr oder weniger zugestimmt: „Man müsse das Rad ja nicht neu erfinden“.


    Trotz alledem ging dann diesen Monat eine Einladung für eine Informationsveranstaltung über eben diese Maßnahme bei mir ein. Bin natürlich brav hingegangen und habe aufmerksam zugehört. Meine Befürchtung, dass sich die Maßnahme mit meiner Reha überschneidet hat sich bestätigt. Am Ende der Veranstaltung gab es dann die Möglichkeit zum Fragen stellen. Ich habe kurz meinen Fall erläutert und der Herr des Maßnahmeträgers meinte dann „Man werde die Reha schon berücksichtigen“. Der Herr des Job-Centers (nicht mein Sachbearbeiter) ergänzte anschließend „Ich soll mich doch bitte auf die Maßnahme einlassen“.


    Da mein Betreuer schon im Urlaub verweilte, habe ich auf eigene Faust etwas unternommen und meinem Sachbearbeiter Großteile des Reha-Abschlussberichtes zugesendet, mit der Bitte um Kenntnisnahme und Abklärung ob die Maßnahme sich nicht mit der Reha überschneidet. Einzig die medizinischen Teile des Berichtes habe ich weggelassen, hat ihn ja schließlich nichts zu interessieren welche Medikamente ich nehme.


    Eine Eingliederungsvereinbarung habe ich, nach dem Wechsel auf ALG II, noch nicht unterschrieben. Wie sieht das jetzt aus? Habe ich da noch ein Wörtchen mitzureden, was die Maßnahme betrifft?


    Auf Anfrage schicke ich per PN einen Link zur Maßnahme zu. Ziele und Aufgaben meiner letztjährigen Reha sind auf http://www.bagrpk.de einsehbar. Könnt ihr euch ja vielleicht mal ein Bild von machen.


    P.S.: während der Informationsveranstaltung wurde uns mitgeteilt, dass die Maßnahme nur noch bis Sommer 2012 läuft, da der Landesrechnungshof sie für zu teuer befunden hat. :D


    Viele Grüße
    Lichtblick

    Hallo,


    ich habe mich überwunden und habe den Antrag ausgefüllt. Mein Betreuer hat ihn für okay befunden und so habe ich ihn diese Woche per Einschreiben abgeschickt.


    Als letzte Tätigkeit habe ich meinen 1-€-Job angegeben. Ich habe dort 15 Std. die Woche in meinem gelernten Beruf (kaufmännischer Assistent) gearbeitet. Ich frage mich wie die Rentenversicherung dies auslegt? Ich kann im Moment, aufgrund meiner psychischen Erkrankung, nicht Vollzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, obwohl dies die RV in ihrem letzten Widerspruchsbescheid behauptet hat. In welchem Beruf ich ausgebildet werde ist mir mittlerweile relativ wurscht, hauptsache ich hab mal einen vollwertigen Abschluss.


    Zu dieser Begutachtung geht wahrscheinlich mein Betreuer mit, worüber ich sehr glücklich bin. Macht wahrscheinlich nochmal einen ganz anderen Eindruck.


    Viele Grüße

    Hallo zusammen,


    mein zweiter Antrag ist mittlerweile bei der zuständigen Rentenversicherung angekommen und wurde nach etwas Druck auch bearbeitet. Jetzt habe ich eine Einladung zu einer Begutachtung bekommen, worüber ich erst mal ziemlich glücklich bin, da ich meine Krankheitsgeschichte selbst dem Arzt vortragen kann. Bei meinem ersten Antrag wurde ja mehr oder weniger nach Aktenlage entschieden.


    Des Weiteren wurde mir das Formular G130 zum Ausfüllen zugeschickt. Damit bin ich ehrlich gesagt ziemlich überfordert, da ich ja auch nichts falsch machen möchte. Wo bekomme ich denn kompetente Hilfe beim Ausfüllen, außer durch den VdK?


    Viele Grüße

    Hallo,


    Zitat

    Kann es sein, dass du dich auf eine Ausbildung versteifst hast?


    Ja, weil mich nichts anderes weiter bringt. Ich bin erst 26 Jahre, ich brauche doch einen solide berufliche Basis für mein Leben und die heißt in meinem Fall Ausbildung mit IHK-Abschluss.


    Zitat

    Dir scheint es nicht um eine Förderung zu gehen, sondern nur um eine Ausbildung?


    Die Ausbildung hat Vorrang vor allem. Wie sie zustande kommt ist mir eigentlich egal. Eine Ausbildung n einem geschützten Rahmen wäre natürlich vorteilhaft und erfolgsversprechender.


    Zitat

    Du spricht öfters von einem Betreuer; ist damit der zuständige vom Jobcenter gemeint?


    Nein, es handelt sich um einen Pädagogen der für mich als Betreuer tätig ist (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gem. §§ 53 ff. SGB XII).


    Zitat

    Bedenke aber, dass Du dann aus ALGII raus bist, und nur von der
    Ausbildungsvergütung leben musst


    Kann ich mit leben, meine Eltern würden mich notfalls unterstützen.


    Zitat

    Wenn deine bisherige Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt noch verwertbar ist,


    Laut einer Auskunft der Arbeitsagentur/des Job-Centers von 2007 ist sie es nicht. Das war wahrscheinlich einer Gründe weshalb mir damals die Ausbildung finanziert wurde (ich weis nicht mehr welche Mittel das waren).


    Zitat

    Leider ist das Forum für dein spezifisches Anliegen nicht so der richtige Platz,
    weil Du evtl. umfassendere Beratung benötigst und man auch weitere Informationen über Dich braucht


    Ich bin Mitglied beim Sozialaverband VdK, aber die haben mir bisher auch nicht so wirklich weitergeholfen. Des Weiteren werde ich demnächst beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen vorsprechen, die kennen sich gut mit dem Persönlichen Budget aus.


    Zitat

    Aus deinen Beiträgen war nicht so eindeutig erkennbar, ob man Dir auch Alternativen ohne Förderung angedeutet hatte.


    Bisher nicht.


    Zitat

    Evtl. schaust Du auch mal bzw. googelst mal zum Thema Schwerbehindertenausweis.


    Habe ich schon beantragt und einen GdB von 30 bekommen. Widerspruch läuft.


    Viele Grüße
    Lichtblick

    Hallo,


    ich würde es ja auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt versuchen, aber dazu muss mich erstmal jemand nehmen. Leider suchen sich die Ausbildungbetreibe die Crème de la Crème heraus, sodass ich als chronisch Kranker kaum eine Chance habe. Mein Betreuer recherchiert für mich und ruft bei Betrieben an. Sie hören zwar zu wenn sie meinen Lebenslauf erläutert bekommen, aber deshalb bevorzugen sie mich nicht. Zumindest nicht freiwillig. Ein Lohnzuschuss für den Betrieb, für die erbrachte Minderleistung in einer Ausbildung, wäre eigentlich optimal. Das will das Job-Center aber nur für eine Arbeitsstelle gewähren, wenn überhaupt.


    Irgendwelche Fördermöglichkeiten muss es doch für chronisch Kranke geben. Es kann doch nicht Absicht des Staates sein mich weiterhin mit ALG II durchzufüttern.


    Viele Grüße
    Lichtblick

    Hallo,


    ich bin seit 2005 chronisch krank und war aus diesem Grund letztes Jahr 11 Monate in medizinischer und beruflicher Reha. Finanziert worden ist dies durch meine Krankenkasse und die DRV Rheinland-Pfalz. Die Reha war laut Reha-Träger erfolgreich; ich konnte mich stabilisieren. Man empfahl mir eine überbetriebliche Ausbildung in einem Berufsförderungswerk.


    Anfang dieses Jahres kam dann die Mitteilung der DRV Rheinland-Pfalz, dass sie beabsichtigen keine weiteren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu übernehmen. Ich habe natürlich geantwortet, dass ich noch nicht komplett rehabilitiert bin und dringend weitere Leistungen benötige. Die DRV lehnte trotzdem ab. Mein Betreuer (Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff. SGB XII) ging anschließend in meinem Namen in Widerspruch und legte ein Attest meiner Psychiaterin bei, die mir bestätigte, dass weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als sinnvoll angesehen werden. Ihre Meinung war übereinstimmend mit der des Reha-Trägers (siehe oben). Leider war auch dieser Widerspruch nicht erfolgreich. Begründung: ich kann vollschichtig auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten.


    Ein Witz! Ich habe zwar im Rahmen der Reha teilweise vollschichtig gearbeitet (u. A. Praktika), aber dies ist doch ein großer Unterschied zum ersten Arbeitsmarkt. Zudem habe ich 2007 es schon vergebens auf dem ersten Arbeitsmarkt (Ausbildung als Industriekaufmann) versucht. Die DRV rat uns, sich an die Arbeitsagentur zu wenden. Letzte Woche gab ich den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab. Ein paar Tage später dann der negative Bescheid: die Arbeitsagentur sieht sich nicht als zuständig an und leitet den Antrag an die DRV weiter. Jetzt soll dasselbe Spiel wieder von vorne losgehen?


    Als (vorerst) letzte Chance haben wir dann das Job-Center angesehen, von dem ich ALG II beziehe. Die wollen aber auch keine Ausbildung finanzieren, höchstens Lohnzuschüsse für eine Beschäftigung. Ob das was bringt? Ich habe zwar schon eine Ausbildung, allerdings nur als Kaufmännischer Assistent, was auf dem Arbeitsmarkt nicht viel Wert ist. Zurzeit arbeite ich 4 Stunden als 1-€-Jobber.


    Vom ersten Arbeitsmarkt rät mir mein Betreuer ab, ich würde mir eine „blutige Nase“ holen. Der Antrag bei der DRV wird mit hoher Wahrscheinlich wieder negativ beschieden werden. Jetzt steh ich vor dem Nichts. Die aktuelle Situation belastet mich psychisch sehr. Was kann man noch tun? Mich weiter vom Job-Center durchfüttern lassen will ich nicht. Evtl. Leistungen über das persönliche Budget? Da gäbe es ja einen Rechtsanspruch.


    Viele Grüße
    Lichtblick

    Hallo,


    folgender Fall: ich habe 2004 meinen Abschluss als "kaufmännischer Assistent" gemacht und 2007 eine Ausbildung als Industriekaufmann begonnen, welche ich aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste (bin psychisch krank). Ich war fast das gesamte letzte Jahr in Reha und mir wurde in diesem Rahmen empfohlen eine überbetriebliche Ausbildung zu absolvieren.


    Ich hab mir letztes Jahr schon das SRH-Berufsförderungswerk in Heidelberg-Wieblingen angeschaut und fand es eigentlich recht gut dort. Hat vielleicht hier jemand schon eine Ausbildung in einem Berufsförderungswerk absolviert und kann mir von seinen Erfahrungen erzählen? Bei mir in der Nähe wären noch das BFW Frankfurt und BFW Koblenz