Danke für deine Antwort
banbu
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banbu
Tach@ all
Folgende Situation:
Die Freundin von meinem Sohn hat eine Zahlungsaufforderung von einem Vollstreckungsbeamten bekommen.
Die Rückforderung setzt sich aus zwei Positionen zusammen.
Leistungen für Unterkunft und Heizung von 2007
Leistungen z. Sicherung des Lebensunterhalt von 2007
folgende Tatsachen ihrerseits liegen vor.
1.
2007 war sich noch minderjährig , Emfänger und Antragsteller der Leistungen war also ihre Mutter.
2.
Sie befindet sich momentan in der Ausbildung und das Einkommen ist inkl. Kindergeld unter 500 Euro
3.
Von seitens der Rückfordenden Partei in dem Fall die ARGE wurde ihr keinerlei Möglichkeit gegeben zu einer Stellungnahme oder sonstige Möglichkeit der Rückzahlung. Die ARGE hat sofort einen Vollstreckungsbeamten auf die Bude geschickt.
Der zweite Termin für die Vollstreckung ist in gut 3 Wochen und wir brauchen dringend folgende Infos.
1.
Muss mann überhaupt diese Leistungen die mann als minderjährige bekommen hat zurückzahlen wenn mann 18 Jahre alt geworden ist. Und den Antrag auch nicht selber gestellt hat. ??
2.
Kann der Vollstreckungsbeamte auch bei Auszubildenden pfänden . ??
3. Hätte die ARGE nicht erst die Möglichkeit einer Stellungnahme geben müssen , ohne direkt nen Vollstreckungsbeamten los zu schicken.
4. Wo bekommt mann ggf kostenlosen Rechtsbeistand als Auszubildende. ??
gruß
bambu