Das Einkommen der Mutter spielt nur eine Rolle, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt und beide Elternteile unterhaltspflichtig sind. Dann müssen sich die Eltern nämlich den Unterhalt nach ihrem Einkommen teilen.http://www.Datentransfer24.de/unterhalt-anrechnung-ausbildungsverguetung.html. Das steht auch in diesem Artikel.
Beiträge von MaikIhde
-
-
Die Ausbildungsvergütung wird bis auf 90 Euro voll auf den Unterhalt angerechnet. Wenn das Kind also 300 Euro Ausbildungsvergütung hat sind das noch 210 Euro. Muss der Vater laut Tabelle 300 Euro zahlen, muss er dann nur noch 90 Euro zahlen.http://www.datentransfer24.de/unterhalt-anrechnung-ausbildungsverguetung.html
-