Beiträge von ripop

    Die Sache hat sich erledigt, habe nach dem Schreiben Arge NU erreicht und die haben mir


    gesagt das ich in alleiniger BG eingetragen bin.


    Ich ging davon aus das automatisch die Personen zur BG gezählt werden die im Haushalt leben,


    und dies im Berechenungsbogen nicht eingetragen werden muss, dem ist aber nicht so.



    p.s.:


    Sorry, für die unnötige Paranoia, aber auch Danke für Dein unermüdliches Engagement Turtle1972.


    Die Admins können dieses Thema stoppen.


    ripop

    Hallo, ich komm gleich zu den Fakten:



    - lebe seit 2007 mit meiner Mutter in einer sogenanneten BG (Bedarfsgemeinschaft).


    - bin 35 und ledig (keine Kinder)


    - meine Mutter ist 64 und erhält 890 Euro (gemeinsam mit Alters-und Witwenrente).



    Nun hab ich mitbekommen dass: "Arbeitslose, die über 25 Jahre alt sind, grundsätzlich keine


    Bedarfsgemeinschaft mehr mit den Eltern bilden."



    Es bringt anscheinend erhebliche Nachteile in einer BG


    mit der Mutter zu leben, da ihr Einkommen auf den Antragsteller (auf mich) angerechnet wird,


    ergo erhalte ich weniger Geld als mir zusteht, da gibt es ein Gerichtsurteil was die Sache betrifft:


    http://www.sozialticker.com/hartz-iv-aelter-als-25-bedeutet-eigene-bedarfsgemeinschaft_20070501.html




    Frage I : Soll ich dagegen klagen und eine eigene BG für mich bilden, da ich über 25 bin?

    dazu sei gesagt das ich weiterhin mit meiner Mutter zusammenleben will,


    und sie nicht alleine lassen.



    Frage II : Müssen wir beide dann in eine andere Wohnung umziehen, da ja dann nur ich


    in der BG genannt werde? Also, kann die ARGE mich zwingen aus der jetzigen


    Wohnung auszuziehen mit der Begründung "da nun eine Person in der BG gezählt


    wird, wird auch der Wohnraum abgezogen"



    Frage III : Wie würdet ihr persönlich handeln wenn ihr in meiner Lage wäret?




    Grüße, ripop.

    Erstmal Danke für die Antworten,


    ich habe mich entschlossen der ARGE auf schriftlichen Weg mitzuteilen, dass ab August


    2007 falsch gerechnet wurde und ich das Geld erstattet haben will. Falls es erforderlich ist


    werde ich es auch gerichtlich durchfechten. Dies kann einige Wochen in Anspruch


    nehmen, sobald ich weiss wo der Hund begraben liegt teile ich euch dann näheres über den


    Verlauf mit.




    Kitty121 : ich habe auch eher reagiert, 2007 wurde ich mit der Aussage abgewiesen dass
    alles Korrekt berechnet worden ist, leider habe ich das nicht schriftlich.




    Turtle1972 : danke, für die ausführliche Info und den Link, hoffe es kann mir weiterhelfen, wenn
    der Inhalt auch nicht für mich spricht.




    Allo : natürlich hast du recht, Quellen sind das A und O einer guten Information, bin mir
    sicher dass dies auch Turtle1972 bewusst ist.




    nette Grüße, und einen schönen Tag, ripop.

    Hallo hab eine Frage :


    Bin Hartz4-Empfänger und bekomme 364 Euro monatlich und wohne alleine mit meiner Mutter in einer Wohnung.
    Nun hat sich rausgestellt das ich monatlich 47 Euro zu wenig ausbezahlt bekommen habe (Unterkunft und Lebenskosten) weil falsch gerechnet wurde.


    Anfang Dezember habe ich die ARGE auf die falsche Abrechnung aufmerksam gemacht und ab Dezember 2010 wurden der Fehler korrigiert und monatlich 47 Euro gutgeschrieben.


    Jetzt meine Frage : Die 47 Euro wurden aber ab August 2007 nicht berechnet, kann ich nun dieses Geld zurückerstattet bekommen, also ab August 2007?


    Grüße, ripop.