danke für die Info
Beiträge von vanbat
-
-
Man kann sich doch freiwillig weiter Leistungen in die Rentenversicherung zahlen, weis da dann jeamnd wieviel die mindestsumme ist?
-
Hallo!
Als ALG II empfänger, habe ich da anspruch auf die Erstattung meiner Sozialversicherungen?
Speziell interessiert mich da die KRankenversicherung und die Rentenversicherung.
Sind die Erstattungen, bzw die Übernahme dieser Leistungen durch die ARGE, abhängig von meinem Vermögen oder werden diese automatisch übernommen?
-
Also wäre es sinnvoll den Lhnsteuerjahresausgleich vorher zu tätigen und mit dem Geld noch notwendige anschaffungen zu tätigen
-
Meine Frau ist 36 und ich bin 44. Meine ochter ist gerade 13 geworden. Zur Zeit bekomme ich noch Arbeitslosengeld. Wenn ich dann auf ALG II komme habe ich noch folgende Einkommen:
Frau: 400€ Job
Ich: 165€ Job
Betriebsrente von 290€Wobei ich nicht weis wie die Betriebsrente ind ie ALG II eingerechnet wird. Beim normalen Arbeitslosengeld wollten sie davon nichts widssen. Ich befürchte aber das sie wohl aufs ALG II voll angerechnet wird.
Sry, aber ich habe bisher von der Sachlage null ahnung und weis daher auch nicht was relevant ist. Wenn noch was fehlt frag einfach. Ich bin über jede Hilfe dankbar
-
da wird es ein großes problem geben. man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleudern oder verschleiern. das ganze hört sich nach verschleiern an. ihr müsstest zumindest den pflichtanteil annehmen. sollte die arge dahinter kommen, gibt es ärger.
Den verzicht hatten wir bereits schon vor einem Jahr gemacht, seit mein Vater verstorben war.
-
Dazu müsstest du erstmal klarstellen, ob ihr nun Wohngeld nach dem WoGG oder ALG (SGB II) beantragen wollt.
Turtle
Was wäre denn am sinnvollsten?
-
Da wir demnächst leider auch AlG II beantragen müssen stellen sich im monet viele Fragen auf.
Wir, meine Frau, meine Tochter und ich, wohnen mit meiner Mutter zusammen in einem Reihenhaus. Das Haus gehört offiziell meiner Mutter zu 3/4 und 1/4 uns. Wir haben aber auf dieses 1/4 verzichtet (tot meines Vaters) um nicht unnötige komplikationen zu bekommen.
Um dort in späterer Zukunft auch weiter wohnen zu können renovieren wir gerade das Haus energetisch (Dämmung, Solar....). Da wir das bezahlen müssen wir auch keine Miete entrichten. Lediglich einen Umkosten beitrag für Strom, Wasser und Grundbesitz von 200€ geben wir ihr regelmäßig.
Da wir auf Grund unserer Einkommenssituation mit sicherheit Wohnkostenzuschuß beantragen könnten ergiben sich dadurch folgende Fragen:
1. Wäre es sinnvoller Miete zu zahlen um überhaupt Wohngeld zu bekommen, wenn ja wieviel wäre sinnvoll?
2. Bekommt man Wohngeld in einer Pauschale oder auf Grund der tatsächlich gezahlten MIete?
3. Da wir den verzicht des Hauses nie schriftlich gemacht haben, sondern lediglich in beidseitigem Einverständniss, wäre es da sinnvoll das weiter so beizubehalten oder besser das 1/4 offiziell zu beantragen (in Bezug auf AlG II und Wohngeld)?
4. Würde bei so einer konstellation auch der Heizungszuschuß bezahlt werden?Viele Fragen und warscheinlich einiges kompliziertes. Ich hoffe das sich jemand findet der weis wie man in so einer Situation weiter kommen kann. Vielen Dank für die Hilfe
-
Hallo!
Leider hat es uns jetzt auch erwischt und wir müssen im July AlG II beantragen.
In den nächsten Tagn muß ich ebenfalls meinen Lohnsteuerjahresausgleich machen und ich erhoffe mir eine hohe rückzahlung (wegen energetischer Renovierung an unserem Haus und Handwerkerrechnungen).
Werden diese Rückvergütungen auf das AlG II mit angerechnet?
Wenn ich meine maximale Rücklage an Geld bereits voll habe, muß ich dann erst die Summe der Rückvergütung aufbrauchen bevor ich AlG II bekomme?Es wäre sehr nett wenn jemand dazu etwas sagen könnte. Vielen Dank im voraus.